Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 1.500,- (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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