Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

Published On: Donnerstag, 30.07.2020By Tags:

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 1.500,- (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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