Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts
Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine eng verbundene Person eines Vorstandsvorsitzenden einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 7.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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