Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen verantwortliche Personen der 3VC Management GmbH wegen eines Verstoßes gegen Unterrichtungspflichten in Bezug auf EuVECA-Fonds (Artikel 13 Abs 1 lit c EuVECA-VO, Verordnung (EU) Nr. 345/2013) mittels Straferkenntnissen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) jeweils eine Geldstrafe von 1.080 Euro verhängt hat. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen