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Bekanntmachung: FMA warnt vor Geschäften mit Chronovalor

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt eindringlich vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Unternehmen Chronovalor, das angeblich seinen Sitz in London, UK, hat. Die entsprechenden Webadresse lautet https://www.chronovalor.com, und das Unternehmen ist unter der E-Mail-Adresse support@chronovalor.com erreichbar.

Die FMA stellt klar, dass Chronovalor keine Berechtigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten oder zu erbringen. Dies bedeutet, dass dem Unternehmen der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) untersagt ist.

Diese Warnung ist von erheblicher Bedeutung, da Unternehmen wie Chronovalor, die ohne die notwendige Genehmigung agieren, ein erhebliches Risiko für Anleger darstellen können. Solche Anbieter operieren oft außerhalb des regulierten Marktes, was bedeutet, dass die getätigten Geschäfte nicht den strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, die den Schutz der Anleger gewährleisten.

Die FMA rät daher dringend davon ab, finanzielle Transaktionen oder Investitionen über die genannten Plattformen oder mit dem Unternehmen Chronovalor abzuschließen. Investoren sollten besonders vorsichtig sein und sich vorab ausführlich informieren, ob ein Anbieter die notwendige Konzession der FMA besitzt, bevor sie Geschäfte tätigen.

Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor unautorisierten und potenziell betrügerischen Anbietern. Die FMA empfiehlt allen potenziellen Investoren, im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und die Seriosität eines Anbieters sorgfältig zu prüfen. Informationen über zugelassene Finanzdienstleister können direkt bei der FMA eingeholt oder auf ihrer offiziellen Website eingesehen werden.

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