Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG MEDION AG
Anlegerschutz

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG MEDION AG

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

MEDION AG

Essen

– ISIN DE0006605009 /​ WKN 660500 –

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, gibt der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/​12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/​20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, bekannt:

„Beschluss

In der Rechtssache

1. … [Antragsteller]

…..,

63. … [Antragsteller]

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigte

[….]

gegen

die Lenovo Germany Holding GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Am Zehnthof 77, 45307 Essen,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Latham & Watkins, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt

Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf, Vertreterin der außenstehenden Aktionäre,

hat die 20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Dortmund am 26.08.2019

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Klumpe sowie die Handelsrichter Jung und Luther beschlossen:

Die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt; im Übrigen tragen die Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 200.000,00 € festgesetzt.“

Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

 

Essen, im Mai 2023

MEDION AG

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...