Custodia Holding SEMünchenBekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den verschmelzungsrechtlichen Squeeze out der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Custodia Holding AGDurch Beschluss der Hauptversammlung der Custodia Holding Aktiengesellschaft wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Custodia Holding SE (damals noch firmierend als Blitz 10-439 SE) übertragen. Bereits zuvor hatten die Custodia Holding AG und die Custodia Holding SE einen Verschmelzungsvertag abgeschlossen. Aktionäre der Custodia Holding AG haben daraufhin ein Spruchverfahren gegen die Custodia Holding SE eingeleitet. Das Landgericht München I hat über die Anträge der Aktionäre mit Beschluss vom 29.04.2020 entschieden (Az. 5 HK O 12922/18). Nachdem mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt hatten, hat das Bayerische Oberste Landesgericht über die Beschwerden mit Beschluss vom 18.05.2022 entschieden (Az. 101 ZBR 97/20). Das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Die Custodia Holding SE macht gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG die rechtskräftigen Beschlüsse des Landgericht München I und des Bayerischen Obersten Landesgerichts wie folgt bekannt:
München, Juni 2022 Custodia Holding SE Der Vorstand |
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