DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEITDie Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Dieses Dokument wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen zur Verfügung gestellt, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.METALCORP Group S.A.Luxemburg, Großherzogtum LuxemburgBekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SchVG über die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 16. Juni 2023
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Die Anleihegläubiger haben dem Gegenantrag und Beschlussvorschlag von Robus zu TOP 1, wie am 15. Juni 2023 bekannt gemacht, mit 24.376 Ja-Stimmen (dies entspricht 96,83 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und 109 Nein-Stimmen (entspricht 0,43 %) zugestimmt und wie folgt beschlossen: |
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Die bestehenden EUR 69.885.000,00 8,5% Schuldverschreibungen fällig am 2. Oktober 2023 (ISIN DE000A19MDV0) und die EUR 300.000.000,00 8,5% Schuldverschreibungen fällig am 28. Juni 2026 (ISIN DE000A3KRAP3) der METALCORP GROUP S.A. sollen (inklusive der bis zum Vollzug des Umtauschs aufgelaufenen Zinsen) umgeschuldet und einheitlich in neue Schuldverschreibungen umgetauscht werden. |
a) |
Umtausch der Schuldverschreibung in Erwerbsrechte und neue Schuldverschreibungen Die Anleihegläubiger übertragen daher ihre sämtlichen Schuldverschreibungen inklusive sämtlicher damit verbundenen Ansprüche und Rechte (insbesondere den bis zum Zeitpunkt des Umtauschs aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen) auf ein von der Emittentin zu bestimmendes und zu mandatierendes Kreditinstitut, das als Abwicklungsstelle fungiert (die „Abwicklungsstelle“), und erhalten im Gegenzug nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses je übertragener Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 (inkl. aufgelaufener und zukünftiger Zinsen) EUR 1.000,00 in den folgenden neuen Instrumenten:
Die FERRALUM-Anleihe und die Neuen METALCORP-Anleihen I und II werden nachfolgend zusammen als die „Neuen Instrumente“ bezeichnet. Die konkrete Ausstattung der New Money Schuldverschreibungen und der Neuen Instrumente, soweit bisher bekannt, ergibt sich aus den als Anlage 1 beigefügten Term Sheets. Das Erwerbsrecht gewährt jedem Anleihegläubiger einen nicht verbrieften Anspruch gegen die Abwicklungsstelle auf Zeichnung der vorstehend beschriebenen Anzahl von New Money Schuldverschreibungen und FERRALUM Bond HoldCo Aktien. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass keine Pflicht zur Zeichnung der New Money Schuldverschreibungen und der FERRALUM Bond HoldCo Aktien besteht und auch kein Barausgleich oder Abfindung gezahlt wird, sofern Anleihegläubiger das Erwerbsrecht nicht ausüben. Allerdings profitieren diejenigen Anleihegläubiger, die die New Money Schuldverschreibungen zeichnen von einem für sie günstigeren Verteilungsschlüssel bezüglich der Neuen Instrumente, da die New Money Schuldverschreibungen eine höhere Verzinsung aufweisen und hinsichtlich der Sicherheiten und im Rang höher stehen als die FERRALUM-Anleihe und diese wiederum gegenüber den neuen METALCORP-Anleihen I und II privilegiert sind. Eine illustrative Darstellung des vorläufigen Verteilungsschlüssels hinsichtlich der vorgenannten Instrumente findet sich nachfolgend:
Die New Money Schuldverschreibungen sollen englischem Recht unterliegen und sollen in den Handel an der The International Stock Exchange, Channel Islands oder der Luxemburger Börse eingeführt werden. |
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b) |
Besicherung- und Rang der New Money Schuldverschreibungen und der Neuen Instrumente Die New Money Schuldverschreibungen werden insbesondere besichert durch:
Weitere Einzelheiten der Besicherung ergeben sich aus den Term Sheets in Anlage 1. Dieselben Sicherheiten dienen, allerdings im zweiten Rang, der Sicherung der FERRALUM-Anleihe, d.h. im Verwertungsfall kommt der Erlös aus der Verwertung dieser Sicherheiten zunächst den Gläubigern der New Money Schuldverschreibungen zugute und der verbleibende Betrag kommt den Gläubigern der FERRALUM-Anleihe zugute. Die Neue METALCORP-Anleihe I wird besichert durch die Verpfändung der Anteile an der New Metalcorp HoldCo (d.h. der Emittentin der Anleihe) und der Anteile der New Metalcorp HoldCo an der Tennant Metals Group S.à r.l., der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und der C.S. Tetrano Ltd., allerdings im Rang nach der Garantie der New Metalcorp HoldCo zugunsten der Inhaber der FERRALUM-Anleihe. Die Neue METALCORP-Anleihe II wird ebenfalls besichert durch die Verpfändung der Anteile an der New Metalcorp HoldCo (d.h. der Emittentin der Anleihe) und der Anteile der New Metalcorp HoldCo an der Tennant Metals Group S.à r.l., der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und der C.S. Tetrano Ltd., allerdings im Rang nach der Neuen METALCORP-Anleihe I, d.h. im Verwertungsfall kommt der Erlös aus der Verwertung dieser Sicherheiten zunächst den Gläubigern der Neue METALCORP-Anleihe I zugute und der verbleibende Betrag kommt den Gläubigern der Neue METALCORP-Anleihe II zugute. |
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c) |
Zukünftige Struktur der METALCORP Gruppe und der FERRALUM Gruppe Wie bereits in der Einberufung zu der zweiten Gläubigerversammlung dargelegt, wurden sämtliche Anteile an der BAGR Non-Ferrous Group GmbH der Muttergesellschaft des vormaligen Aluminium- und Schüttgut- und Eisenmetall-Teilkonzerns, bestehend im Wesentlichen aus (i) BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH, (ii) Stockach Aluminium GmbH, (iii) Steelcom GmbH und (iv) MCOM Investments Ltd (diese hält einen 38,7%-Anteil an der Italiana Coke S.R.L.), von der Emittentin an die FERRALUM verkauft und abgetreten. Die aufschiebende Bedingung für die Abtretung der Anteile sind inzwischen eingetreten, so dass voneinander unabhängige Konzerne entstanden sind. Als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile an der BAGR hat sich die FERRALUM verpflichtet (i), die New Money Schuldverschreibungen und die FERRALUM-Anleihe an die 2023er und die 2026er Anleihegläubiger gemäß eines finalen Verteilungsschlüssels auszugeben, und (ii) der METALCORP Group S.A. ein Darlehen weiterzureichen, das aus den Erlösen der New Money Schuldverschreibungen gespeist wird, sowie (iii) bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Gruppe und Restrukturierung der beiden Schuldverschreibungen 2023 und 2026 zu übernehmen. Ferner wurden der METALCORP Group S.A. rund EUR 18 Mio. Verbindlichkeiten aus Darlehen erlassen. Das nachfolgende Schaubild zeigt in vereinfachter Form die maßgeblichen Gesellschaften der beiden neuen Konzerne unter Einschluss der noch zu gründenden Gesellschaften:
In der verkleinerten METALCORP Gruppe verbleiben somit im Wesentlichen noch (i) die Tennant Metals Group S.à r.l. und ihre zugehörigen Gesellschaften (einschließlich der Société des Bauxits de Guinée, die eine Bauxitmine in Guinea betreibt) sowie (ii) die C.S. Tetrano Ltd. zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, zu der ebenfalls eine Bauxitmine in Guinea gehört. Die gesamten Vermögensgegenstände der METALCORP Gruppe sollen im Rahmen eines noch einzuleitenden Verkaufsprozesses veräußert werden. Die hieraus erwarteten Verkaufserlöse sollen u.a. zur Rückzahlung der New Money Schuldverschreibung verwendet werden. Der Zweck der New Metalcorp HoldCo besteht primär darin, die Vermögensgegenstände des Teil-Konzerns, einschließlich der Anteile an den Tochtergesellschaften bestmöglich zu verwerten und aus den Erlösen, abzüglich der für die Verwertung angefallenen Kosten, die Anleihegläubiger zu befriedigen. |
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d) |
Ausübung der Erwerbsrechte Die Anleihegläubiger können die Erwerbsrechte jeweils nur im Rahmen eines von der Emittentin noch zu veröffentlichenden Angebots zum Erwerb der New Money Schuldverschreibungen (das „Erwerbsangebot“) während der in dem Erwerbsangebot angegebenen Frist (die „Erwerbsfrist“) ausüben. Die Erwerbsfrist beginnt frühestens zu laufen und die Ausübung der Erwerbsrechte ist erst möglich, wenn für das Erwerbsangebot der New Money Schuldverschreibungen ein von der zuständigen Behörde gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht und entsprechend notifiziert wurde. Der Beginn und das Ende der Erwerbsfrist sowie die weiteren Einzelheiten zur Ausübung der Erwerbsrechte werden von der Emittentin gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibung, d.h. im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin, bekannt gemacht. Jeder Anleihegläubiger darf seine Erwerbsrechte nur unter der Voraussetzung ausüben, dass die Ausübung nach den auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Sofern und soweit Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte nicht innerhalb der Erwerbsfrist ausüben, ändert sich die Zusammensetzung der Neuen Instrumente für diese Anleihegläubiger wie vorstehend beschrieben. |
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e) |
Ermächtigung der Abwicklungsstelle bezüglich des Umtauschs Die Anleihegläubiger bevollmächtigen und ermächtigen hiermit die Abwicklungsstelle, die als fremdnützige Treuhänderin für die Anleihegläubiger fungieren soll, alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Vollziehung und Abwicklung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1, insbesondere im Hinblick auf den Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte und Neue Instrumente, die Einräumung der Erwerbsrechte zugunsten der Anleihegläubiger, die Erfüllung der Erwerbsrechte, die Lieferung der Neuen Instrumente und ggf. der New Money Schuldverschreibungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ohne allerdings die in dem Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 1 festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen zum Nachteil der Anleihegläubiger zu verändern. Dies umfasst insbesondere auch Weisungen an die Clearstream Banking AG im Zusammenhang mit der technischen Abwicklung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1. Insbesondere bevollmächtigen und ermächtigen die Anleihegläubiger die Abwicklungsstelle, sämtliche Schuldverschreibungen über das Clearingsystem einzuziehen und die über die Schuldverschreibungen ausgestellten Urkunden herauszuverlangen. Die Abwicklungsstelle ist in Bezug auf die ihr mit diesem Beschluss von den Anleihegläubigern erteilte Vollmacht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, im Rahmen dieser Vollmacht Dritten Untervollmacht in dem gleichen Umfang und ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen. Die Abwicklungsstelle wird die Abbuchung der Schuldverschreibungen erst vollziehen, wenn die Emittentin gegenüber der Abwicklungsstelle angezeigt hat, dass sämtliche Vollzugsbedingungen (wie nachstehend definiert) eingetreten sind. Für die Zwecke der Erfüllung der Erwerbsrechte und des Umtauschs der Schuldverschreibungen in die Neuen Instrumente ist die Abwicklungsstelle berechtigt, diejenigen als zum Empfang der New Money Schuldverschreibungen und der Neuen Instrumente berechtigt zu behandeln, in deren Wertpapierdepot am Vollzugstag (wie nachfolgend definiert) die Schuldverschreibungen eingebucht sind. Die Emittentin wird die Abwicklungsstelle anweisen, der Clearstream Banking AG alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um es den an die Clearingsysteme angeschlossenen Depotbanken zu ermöglichen, ihren Depotkunden die Ausübung ihrer Erwerbsrechte und den Umtausch in die Neuen Instrumente zu ermöglichen und ihnen die New Money Schuldverschreibungen und die Neuen Instrumente nach Maßgabe des Umtauschverhältnisses gutzuschreiben. |
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f) |
Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters bezüglich dieses Tagesordnungspunktes 1 Im Hinblick auf den Vollzug dieses Tagesordnungspunktes 1 wird der gemeinsame Vertreter ermächtigt: die Einzelheiten der Konditionen der New Money Schuldverschreibungen und der Neuen Instrumente (insbesondere Zinssatz, Laufzeit, etwaige Rabatte etc.) sowie den Verteilungsschlüssel weiter zu konkretisieren und zu verhandeln und für die Anleihegläubiger festzulegen sowie die finale Ausgestaltung der Sicherheiten, deren Bestellung und Freigabe während der Laufzeit und weitere die Sicherheiten betreffende Regelungen zu verhandeln und für die Anleihegläubiger festzulegen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Ausstattung und wirtschaftlichen Konditionen der New Money Schuldverschreibungen und der Neuen Instrumente wird auf Anlage 1,die durch den gemeinsamen Vertreter im Detail noch modifiziert und weiterverhandelt werden darf, verwiesen; und
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g) |
Vollzugsbedingungen und Vollzugstag Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss soll erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn die Emittentin gegenüber dem als Versammlungsleiter fungierenden Notar bestätigt hat, dass sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind oder auf diese verzichtet wurde und der Gemeinsame Vertreter bestätigt hat, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die gegen die Richtigkeit der vorgenannten Bestätigung sprechen, wobei er sich auf die Aussagen von Dritten, insbesondere Rechtsberater der Emittentin, verlassen darf. Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss soll ferner erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, sofern die Emittentin und der gemeinsame Vertreter gegenüber dem als Abstimmungsleiter fungierenden Notar den Eintritt der folgenden aufschiebenden Bedingung bestätigt hat: Dass die Emittentin oder für diese eine andere Person eine direkte Zahlung oder eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung im Hinblick auf sämtliche Beträge geleistet, die unter den Honorarvereinbarungen (wie nachstehend definiert) bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind; „Honorarvereinbarungen“ bezeichnet die Honorarvereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung und ggf. der zweiten Gläubigersammlung und der Umsetzung der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse mit (i) dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, (ii) dem Finanzberater des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger (Teneo), (iii) dem Rechtsberater der Emittentin (Norton Rose Fulbright LLP) und (iv) dem Finanzberater der Emittentin (Perella Weinberg Partners) vereinbart wurden. Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss soll zudem erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn
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TAGESORDNUNGSPUNKT 2 (TOP 2) – Anpassung des Zinssatzes und der Zinsperiode
Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag der Emittentin wie im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht mit 24.549 Ja-Stimmen (das entspricht rund 97,51% der abgegebenen gültigen Stimmen) und 261 Nein-Stimmen (das entspricht rund 1,04 % der abgegebenen gültigen Stimmen) zugestimmt und wie folgt beschlossen: |
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§ 4 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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GEGENANTRAG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 3 (TOP 3) – Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und der Bestimmungen zur vorzeitigen Teilrückzahlung
Die Anleihegläubiger haben dem Gegenantrag der Robus zu TOP 3, wie am 15. Juni 2023 bekannt gemacht, mit 24.376 Ja-Stimmen (das entspricht rund 96,83 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und 113 Nein-Stimmen (das entspricht rund 0,45 % der abgegebenen gültigen Stimmen) zugestimmt und wie folgt beschlossen: |
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§ 5(a) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert und neu gefasst:
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§ 5 (g) der Anleihebedingungen wird ersatzlos gestrichen. |
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Ferner verzichten die Anleihegläubiger – vorbehaltlich des Eintritts sämtlicher Vollzugsbedingungen – auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 8 (a) (i), dahingehend dass gemäß § 5 (g) (i) der Anleihebedingungen im Hinblick auf den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung einer teilweisen Rückzahlung auf den Nominalbetrag von EUR 8,0 Mio. jeweils zum 31. März 2023 bzw. 31. Mai 2023 ausgelöst wurde. Die Wirkung einer aufgrund der vorstehend dargestellten Kündigungsrechte erklärten Kündigung entfällt jeweils. |
GEGENANTRAG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 4 (TOP 4) – Sonstige Änderungen der Anleihebedingungen
Die Anleihegläubiger haben dem Gegenantrag der Robus zu TOP 4, wie am 15. Juni 2023 bekannt gemacht, mit 23.936 Ja-Stimmen (das entspricht rund 95,08 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und 113 Nein-Stimmen (das entspricht rund 0,45 % der abgegebenen gültigen Stimmen) zugestimmt und wie folgt beschlossen: |
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Aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 1 zur Abstimmung gestellten Gegenantrags u.a. mit dem Ziel der Ausgabe besicherter Schuldverschreibungen (wie zuvor und in Anlage 1 beschrieben) ist der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Emittentin obsolet und wird gestrichen werden. |
Die Emittentin hat den Beschlüssen und den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt.
Luxemburg, im Juli 2023
METALCORP Group S.A.
Die Geschäftsführung
ANLAGE 1
Term Sheet
Bei den in diesem Term Sheet dargelegten Bedingungen handelt es sich um eine Zusammenfassung, die naturgemäß nicht alle Bedingungen enthält, die in den endgültigen Verträgen enthalten sein werden. Dieses Term Sheet ist nicht rechtlich bindend.
Anleihebedingungen der New Money Schuldverschreibungen | |
Emittentin | MCOM Investments Limited, Vereinigtes Königreich |
Garanten | Ferralum Metals Group S.A., und METALCORP New HoldCo auf vorrangig besicherter Basis |
Status | Erstrangig besichert |
Nennbetrag | €12.500.000 – € 25.000.000 |
Stückelung | €1.00 |
Fälligkeit | 30. Juni 2026. |
Kupon | 10,0% p.a. bar, plus 10,0% p.a. kapitalisierte Zinsen (PIK). Verzugszinsen 2,0 % p.a. über dem Satz, der sonst zu zahlen gewesen wäre. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen, beginnend mit dem ersten Quartalsende nach dem Datum der Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger der Schuldverschreibung 2017/2023. |
Sicherheiten |
Zunächst sind die folgenden Sicherheiten zu stellen: |
Verwendung des Erlöses | € 2.178.000 werden an eine Gruppengesellschaft weiterverliehen. Alle verbleibenden Beträge werden an die Ferralum zu gleichen Bedingungen weiterverliehen. Vorbehaltlich finaler Prüfung wird Ferralum entweder (a) alle Beträge zu gleichen Bedingungen an Metalcorp Group S.A. weiterleiten, wo die Mittel zur Zahlung von Beraterhonoraren und Transaktionskosten verwendet werden sollen, oder (b) die Beträge zur Zahlung der im Rahmen des geänderten Anteilskaufvertrags übernommenen Kosten und Gebühren verwenden. |
Priorität und Rangfolge | Die Schuldverschreibungen sind im Hinblick auf das Zahlungsrecht und die Sicherheiten gemeinsam mit den Schuldverschreibungen der Ferralum-Anleihe erstrangig. |
Vorauszahlungen | Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen zum Nennwert nach Wahl der Emittentin gemäß nachstehenden Ereignissen. Obligatorische Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen: nach einer Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Ferralum-Gruppe; nach einer Rückzahlung der MCG On-Loan Facility; Erlösen, die die METALCORP New HoldCo von MidCo 2 und MidCo 3 erhält (Verkaufserlöse, Dividendenausschüttungen, upstream-Darlehen etc.); in dem Maße, in dem ein Mitglied der Ferralum-Gruppe Nettoerlöse aus Finanzierungstransaktionen (Fremd- und Eigenkapital) erhält, wobei neue Factoring-, Leasing- oder Handelsfinanzierungslinien unberücksichtigt bleiben sollen (vgl. nachstehende Beschränkungen der Finanzverschuldung / Pfandrechte); in dem Maße, in dem ein Gruppenmitglied der Ferralum-Gruppe Nettoerlöse aus einem Verkauf, einer Veräußerung oder einer Übertragung von Vermögenswerten mit einem Wert von mehr als 1.000.000 € erhält, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden, oder wenn die Nettoerlöse innerhalb von drei (3) Monaten reinvestiert werden (vgl. die allgemeinen Beschränkungen unten); und aus Beträgen, die von Italiana Coke S.R.L. („Italiana Coke“) eingezogen wurden (Dividenden, vorgelagerte Darlehen usw.). |
Bedingungen | Abgabe eines IDW S6-Sanierungsgutachtens, das bescheinigt, dass die Ferralum-Gruppe durch die Transaktion nachhaltig saniert werden kann. |
Finanzielle Zusicherungen (Covenants) | Konsolidiertes EBITDA der Gruppe (ohne Italiana Coke), vierteljährlich getestet, mit einem Puffer von 25 % gegenüber dem des IDW S6 Sanierungsgutachtens zugrunde liegenden Annahmen der Geschäftsführung.5 Im Falle wesentlicher Änderungen der allgemeinen makroökonomischen Rahmenbedingungen (höhere Gewalt wie Katastrophen, Pandemien usw.), die schwerwiegende Auswirkungen auf die Tätigkeit der Ferralum-Gruppe (Mitglieder) haben und nicht im Einflussbereich der Geschäftsleitung liegen, wird eine Abweichung von den vereinbarten Finanzkennzahlen nicht als Ausfall betrachtet. Die Ferralum-Gruppe muss auf konsolidierter Basis (ohne Italiana Coke) eine Mindestliquidität von 2.500.000 € aufrechterhalten; getestet wird dies (a) auf der Grundlage sowohl (i) der aktuellen Liquidität (Barmittel und Barmitteläquivalente, verfügbare Kreditlinien) [als auch (ii) der 13-Wochen-Cashflow-Prognose]6 , (b) auf monatlicher Basis während der ersten sechs Monate und danach auf vierteljährlicher Basis. Die Covenant-Tests beginnen in Q1-2024. |
Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen |
Dazu gehören die folgenden Punkte: |
Kündigungsgründe | Dazu gehören die folgenden Punkte: Nichtzahlung von Kapital und Zinsen (5 Tage Nachfrist für technische Fehler) Verstöße gegen sonstige Verpflichtungen (30-tägige Heilungsfrist) Falsche Angaben (30-tägige Abhilfefrist) Cross Default (2.000.000 € de minimis); um Zweifel auszuschließen, stellt die Reduzierung bestehender Finanzierungen oder die Reduzierung oder Beendigung von Kreditversicherungen als solche kein Kündigungsrecht dar Wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation Wesentliche nachteilige Auswirkungen Keine Bestellung eines M&A-Beraters oder Einleitung eines Verkaufsprozesses für BAGR, Stockach und Steelcom bis zum 1. Mai 2026 Bei einer Fälligkeit sind die New Money Schuldverschreibungen zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. |
Kontrollwechsel | Put-Veräußerungsrecht (für jeden Inhaber einzeln) zu 102,0% des Nennbetrags. Kontrollwechsel ist definiert als (i) jede Person, die nicht zu den bestehenden Aktionären oder deren Muttergesellschaften (Bond HoldCo) gehört und mehr als 50% der stimmberechtigten Anteile der Ferralum-Gruppe erwirbt, (ii) Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Ferralum-Gruppe (außer an die Bond HoldCo) und (iii) Bond BidCo hält nicht mehr mindestens 49% der Anteile an Ferralum und/oder Ferralum hält nicht mehr (indirekt) 89,9% der Anteile an der BAGR Berliner Aluminiumwerke GmbH und der Stockach Aluminium GmbH. |
Reporting | (a) in den ersten sechs Monaten monatliche, danach vierteljährliche ungeprüfte (innerhalb von 45 Tagen nach Monats- bzw. Quartalsende) und (b) jährliche geprüfte (innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende) IFRS-konforme Finanzberichterstattung; das Paket muss Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Rechnung sowie Volumen und Aufteilung der Einnahmen (full-service vs. tolling revenue) enthalten. Die Berichterstattung muss in englischer Sprache erfolgen und eine Diskussion der Jahres- und Halbjahresergebnisse im Stil einer sog. MD&A enthalten. |
Listing | The International Stock Exchange (TISE), Guernsey (oder eine andere anerkannte Börse, die für eine Befreiung von der im Vereinigten Königreich auf Kuponzahlungen anwendbaren Mehrwertsteuer von 20% in Frage kommt ). |
Dokumentation | Zu erstellender und ggf. zu notifizierender Wertpapierprospekt. |
Anwendbares Recht | Englisches Recht |
1 Noch final zu verhandeln.
2 Noch final zu verhandeln.
3 Noch final zu verhandeln.
4 Noch final zu verhandeln.
5 Wird in der Langfassung der Dokumentation fertiggestellt, da die Finalisierung des IDW-S6 noch in Vorbereitung ist.
6 Noch final zu verhandeln.
Bedingungen der Ferralum-Anleihe | |
Emittentin | Ferralum Metals Group S.A. |
Garanten | MCOM (nachrangig zu den New Money Schuldverschreibungen) Metalcorp New HoldCo (Begrenzt auf die Nettoerlöse von MidCo 2 und MidCo 3. Besichert durch die Verpfändung von Anteilen an MidCo 2 und MidCo 3, die der New Money Facility nachgeordnet sind). |
Gemeinsamer Vertreter | DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB |
Nennbetrag | ca. € 66.000.000 bis 85.000.000 |
Stückelung | €1.00 |
Fälligkeit | 30. Dezember 2026 |
Kupon | 10,0% p.a. Barzinsen, diese kann aber nach Wahl der Emittentin kapitalisiert werden (PIK Zins). Verzugszinsen 2,0 % p.a. über dem Satz, der sonst zu zahlen gewesen wäre. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen, beginnend mit dem ersten Quartalsende nach dem Datum des Vollzugs der Beschlüsse der Anleihegläubiger. |
Sicherheiten | Die New Money Schuldverschreibungs-Sicherheiten, allerdings nachrangig gegenüber der New Money Schuldverschreibung. |
Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin, nachdem die New Money Schuldverschreibungen vollständig zurückgezahlt oder refinanziert worden sind. Obligatorische vorzeitige Rückzahlung: Nachdem die New Money Schuldverschreibungen innerhalb von 30 Tagen vollständig zurückgezahlt oder refinanziert worden sind: nach einer Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Gruppe; aus den Nettoerlösen, die die METALCORP New HoldCo von Tenant Metals Group SáRL oder C.S. Tetrano Ltd. erhält (Verkaufserlöse, Dividendenausschüttungen, Upstream-Darlehen usw.); in dem Umfang, in dem ein Mitglied der Gruppe Nettoerlöse aus Finanzierungstransaktionen (wobei neue Factoring-, Leasing- oder Handelsfinanzierungslinien nicht unter diese Bestimmung fallen) (Fremd- und Eigenkapital) erhält (vgl. nachstehende Beschränkungen der Finanzverschuldung / Pfandrechte); in dem Maße, in dem ein Gruppenmitglied Nettoerlöse aus einem Verkauf, einer Veräußerung oder einer Übertragung von Vermögenswerten mit einem Wert von mehr als 1.000.000 € erhält, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden, oder wenn die Nettoerlöse innerhalb von vier (4) Monaten reinvestiert werden (vgl. die allgemeinen Beschränkungen unten); und aus Beträgen, die von Italiana Coke eingezogen wurden (Dividenden, vorgelagerte Darlehen usw.). |
Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung |
Financial Covenants | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung |
Kontrollwechsel | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung |
Kündigungsgründe | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung |
Listing | Frankfurt Stock Exchange (Open Market). |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
Bedingungen der Metalcorp New HoldCo Anleihe I | |
Emittentin | METALCORP New HoldCo |
Garantin | Tenant Metals Group SáRL, der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und C.S. Tetrano Ltd. |
Gemeinsamer Vertreter | Keiner. Muss noch verhandelt werden. |
Nennbetrag | €100,000,000 |
Stückelung | €1.00 |
Fälligkeit | Entspricht Ferralum-Anleihe |
Coupon | Entspricht Ferralum-Anleihe |
Sicherheiten | 100 % der Aktien des Emittenten mit 1. Rang. 100 % der Anteile an Tenant Metals Group SáRL, der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und C.S. Tetrano Ltd., die aber gegenüber der von der Emittentin zugunsten der Inhaber der Ferralum-Anleihe gewährten Garantien nachrangig sind. (Bestehende und künftige) Forderungen aus Darlehen an die Ferralum-Gruppe. |
Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin. Obligatorische vorzeitige Rückzahlung: Nachdem die New Money Schuldverschreibungen und die Ferralum-Anleihe vollständig zurückgezahlt oder refinanziert worden sind: nach einer Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Gruppe; aus den Nettoerlösen, die der Emittent von Tenant Metals Group SáRL und C.S. Tetrano Ltd. erhält (Verkaufserlöse, Dividendenausschüttungen, vorgelagerte Darlehen usw.); in dem Maße, in dem ein Gruppenmitglied Nettoerlöse aus Finanzierungstransaktionen (Fremd- und Eigenkapital) erhält (vgl. nachstehende Beschränkungen der Finanzverschuldung / Pfandrechte); und wenn ein Gruppenmitglied Nettoerlöse aus dem Verkauf, der Veräußerung oder der Übertragung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 500.000 € erhält, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden, oder wenn die Nettoerlöse innerhalb von drei (3) Monaten reinvestiert werden (siehe allgemeine Einschränkungen unten). |
Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen |
Dazu gehören die folgenden Punkte: |
Kontrollwechsel | Verkaufsrecht (für jeden Inhaber einzeln) zu 102,0%. Definiert als (i) jede Person außer den bestehenden Aktionären oder der Bond HoldCo, die mehr als 50% der stimmberechtigten Aktien der Gruppe erwirbt, (ii) Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Gruppe (außer an die Bond HoldCo). |
Kündigungsgründe | Entspricht Ferralum-Anleihe Keine Bestellung eines M&A-Beraters oder Einleitung eines Verkaufsprozesses für Tenant Metals Group SáRL, SBG Bauxite and Alumina S.A., SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und C.S. Tetrano Ltd. bis [1. Januar 2024] |
Listing | Frankfurt Stock Exchange (Open Market). |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
7 Anmerkung: Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung.
Bedingungen der Metalcorp New HoldCo Anleihe II | |
Emittentin | Metalcorp New HoldCo |
Garanten | Tenant Metals Group SáRL, der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. und C.S. Tetrano Ltd., jeweils nachrangig zu den Garantien, die zugunsten der Inhaber der Anleihe II-Schuldverschreibungen ausgestellt wurden. |
Gemeinsamer Vertreter | Keiner. Muss noch verhandelt werden. |
Gesamtnennbetrag | ca.€216.000.000 bis 235.000.000 (umfasst den verbleibenden Gesamtnennbetrag der 2023er und 2026er Schuldverschreibungen, zuzüglich aller aufgelaufenen Zinsen) |
Stückelung | €[1.00] |
Fälligkeit | 30. Dezember 2027 |
Kupon | Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Sicherheiten | 100 % der Aktien des Emittenten mit 1. Rang. 100 % der Anteile an Tenant Metals Group SáRL und C.S. Tetrano Ltd., der SBG Bauxite and Alumina S.A., der SBG – Société des Bauxits de Guinée S.A. die gegenüber der METALCORP New HoldCo Anleihe I nachrangig sind. |
Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin. Obligatorische vorzeitige Rückzahlung: Nachdem die Neugeld-Schuldverschreibungen, die Anleihe I und die Anleihe II vollständig zurückgezahlt oder refinanziert worden sind: Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Covenants | Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Kontrollwechsel | Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Kündigungsgründe | Entspricht METALCORP New HoldCo Anleihe I |
Listing | Frankfurt Stock Exchange (Open Market). |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
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