Opus – Chartered Issuances S.A.LuxemburgHandelnd in Bezug auf ihr Compartment 246Park Capital Notes 2025
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| A. |
Teilnehmerverzeichnis der Gläubigerversammlung |
Das Teilnehmerverzeichnis wird ausschließlich den Anleihegläubigern zugänglich gemacht.
Zu diesem Zweck erhält jeder Anleihegläubiger auf Verlangen eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses zugesandt. Dies setzt voraus, dass der betreffende Anleihegläubiger seine Berechtigung auf geeignete Weise nachweist.
Anleihegläubiger, die an der Gläubigerversammlung teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor eine Kopie eines auf sie lautenden gültigen amtlichen Ausweises an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.
Anleihegläubiger, die an der Gläubigerversammlung nicht teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnis auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor eine Kopie eines auf sie lautenden gültigen amtlichen Ausweises sowie einen geeigneten aktuellen Nachweis ihrer Gläubigerstellung in Gestalt eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweises des depotführenden Instituts an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.
Für das Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses wenden Anleihegläubiger sich bitte bis spätestens Freitag, 30. Mai um 24 Uhr (MEZ) an:
Rimôn Falkenfort
Dr. Thomas Koch
wg. Opus — Chartered Issuances S.A., CMP 246
Taunusturm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
oder per E-Mail: Opus-Comp246@rimonlaw.de
Die Anleihegläubiger werden gebeten dem Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses die vorstehend beschriebenen jeweils erforderlichen Berechtigungsnachweise beizufügen.
Die in dem Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Informationen und Angaben sind nicht öffentlich und daher nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Weder die Emittentin noch ihre Mitarbeiter, Berater und Beauftragten übernehmen eine Haftung für Schäden, die Dritten aus oder im Zusammenhang mit der unbefugten Weitergabe dieser Informationen entstehen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Verträge über die Schuldverschreibungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, z.B. § 15 Abs. 2 SchVG.
| B. |
Beschlussergebnisse |
Die Beschlussergebnisse der auf der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse lauten wie folgt:
Beschlussgegenstand 1: Zustimmung zur Verlängerung und Änderung des Darlehensvertrags
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Es wird beschlossen, dass die Anleihegläubiger dem Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zwischen der Emittentin und der Darlehensnehmerin (Reference Company), mit den im Wesentlichen folgenden Konditionen, zustimmen:
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Die Anleihegläubiger genehmigen die geführten Verhandlungen der Emittentin mit der Darlehensnehmerin und sehen die von der Emittentin seit Fälligkeit ergriffene Schritte als für die Anleihegläubiger vorteilhaft an. |
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Zur Umsetzung der Abwicklungsvereinbarung ist eine Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich. Die Emittentin schlägt dazu die folgenden Beschlüsse vor: |
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Es wird beschlossen, dass der in Annex II (Reference Asset) der Anleihebedingungen die Definition „Scheduled Maturity Date of the Reference Asset“ wie folgt geändert wird:
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Beschlussgegenstand 2: Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibungen und Endfälligkeit der Zinsen
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Es wird beschlossen, dass Annex I (Product Details) der Anleihebedingungen wie folgt geändert wird: |
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Die übrigen Bestimmungen des Annex I (Product Details) der Anleihebedingungen bleiben unverändert. |
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Es wird beschlossen, dass in Ziffer 15.1 (Fixed Interest Rate) Absatz 3 wie folgt gefasst wird:
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Beschlussgegenstand 3: Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleihegläubiger
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Es wird beschlossen, dass die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden: Aus der Überschrift zu Ziffer 3 (REDEMPTION UPON ISSUER CALL OR HOLDER PUT) der Anleihebedingungen wird „OR HOLDER PUT“ gestrichen. In Ziffer 3.1 der Anleihebedingungen wird der Satzteil „(i) valid Holder Termination (as specified in Condition 4) or (ii)“ gestrichen. In Ziffer 3.2 („Early Redemption Amount“) der Anleihebedingungen wird der Satzteil „or the Holder Termination Date (in case of a Holder Put)“ gestrichen. Ziffer 4 (ORDINARY TERMINATION BY THE HOLDER (HOLDER PUT)) wird gestrichen. Die Überschrift zu Ziffer 4 wird ersetzt durch „[INTENTIONALLY LEFT BLANK]„. In Ziffer 1.4 wird die Definition „Holder Termination Date“ entfernt. in Annex I (Product Details) der Anleihebedingungen werden folgende Änderungen vorgenommen:
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Beschlussgegenstand 4: Möglichkeit des Austauschs der Darlehensforderung
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Es wird beschlossen, dass die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden: Es wird eine neue Ziffer 4 eingefügt:
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In Ziffer 1.4 werden folgende Definitionen hinzugefügt bzw. geändert:
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In Ziffer 2.1. (Final Redemption) wird Absatz 1 wie folgt gefasst:
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Beschlussgegenstand 5: Möglichkeit von vorzeitigen Teilrückzahlungen
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Es wird beschlossen, dass die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden: Ziffer 2 (FINAL REDEMPTION) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert: In der Überschrift von Ziffer 2 (FINAL REDEMPTION) wir das Wort (FINAL) gestrichen. Hinter Ziffer 2.3 (Redemption in Kind) wird eine neue Ziffer 2.4 (Partial Redemption) hinzugefügt:
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In Ziffer 1.4 werden folgende Definitionen hinzugefügt:
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In Ziffer 2.1 (Final Redemption) wird in Absatz 2 das Wort „Denomination“ durch „Outstanding Denonmiation Per Note“ ersetzt. In Ziffer 6.1 (Fixed Interest Rate) wird in Absatz 1 das Wort „Denomination“ durch „Outstanding Denonmiation Per Note“ ersetzt. Ziffer 6.2 (Calculation of Interest Amount) wird wie folgt gefasst:
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Beschlussgegenstand 6: Möglichkeit zukünftiger Beschlussfassung in einer Abstimmung ohne Versammlung
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Es wird beschlossen, dass die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden: Ziffer 24 (ADJUSTMENT TO THE TERMS AND CONDITIONS, HOLDERS’ MEETING) der Anleihebedingungen wird wie folgt gefasst:
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In Ziffer 1.4 werden folgende Definitionen hinzugefügt:
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Beschlussgegenstand 7: Weitere Änderungen der Anleihebedingungen
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Es wird beschlossen, dass die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden: |
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Es wird ferner beschlossen, dass die Emittentin, weitere Änderungen der Anleihebedingungen vornehmen kann, wenn und soweit diese erforderlich sein sollten, um die gefassten Beschlüsse umzusetzen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Die Emittentin hat ihre Zustimmung zu den Beschlussgegenständen 1 bis 7 bereits im Vorfeld der Gläubigerversammlung erteilt und dies in der am 24. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Gläubigerversammlung unter Abschnitt B.III. entsprechend bekanntgemacht.
11. April 2025
Opus – Chartered Issuances S.A., handelnd in Bezug auf ihr Compartment 246
Daniel Maier (B-Director)
Interview: Was Anleihegläubiger jetzt wissen müssen – Jens Reime zu den Änderungen bei den Park CapitalNotes 2025
Frage:
Herr Reime, die Anleihegläubiger der Park Capital Notes 2025 haben weitreichende Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen. Was sind die wichtigsten Punkte, die Anleger jetzt verstehen sollten?
Jens Reime:
Zentral ist, dass wesentliche Vertragsinhalte der Anleihe verändert wurden. Dazu gehören insbesondere die Verlängerung der Laufzeit, die Verschiebung der Zinszahlungen, der Ausschluss des Kündigungsrechts für Gläubiger sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Forderungen in Unternehmensanteile. Das verändert die Risikostruktur der Anleihe ganz erheblich. Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie künftig möglicherweise nicht mehr einfach über ihr investiertes Kapital verfügen können.
Frage:
Können Sie diese Änderungen kurz im Einzelnen erläutern?
Jens Reime:
Gerne.
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Laufzeitverlängerung: Die Rückzahlung wurde auf Januar 2028 verschoben, die Zinsen werden erst dann vollständig fällig.
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Wegfall Kündigungsrecht: Anleger können nicht mehr einseitig kündigen, sondern sind auf das Verhalten der Emittentin angewiesen.
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Umwandlung der Forderungen: Sollte das Unternehmen nicht zahlen können, dürfen die Anleihen in Beteiligungen an der Darlehensnehmerin umgewandelt werden – mit einem Abschlag von 20 % auf den Unternehmenswert.
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Teilrückzahlungen: Die Emittentin kann künftig auch vorzeitige Teilrückzahlungen leisten.
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Abstimmungen künftig auch ohne Versammlung: Es kann leichter zu weiteren Änderungen kommen, da nun auch Abstimmungen ohne physische Versammlung zulässig sind.
Frage:
Was bedeutet das konkret für die Gläubiger?
Jens Reime:
Die Gläubiger tragen jetzt ein deutlich höheres Risiko: Es besteht die reale Möglichkeit, dass sie am Ende keine volle Rückzahlung erhalten oder sich als Miteigentümer an einem Unternehmen wiederfinden, dessen Wert schwer einschätzbar ist. Außerdem verlieren sie mit dem Wegfall des Kündigungsrechts wichtige Schutzmechanismen gegen mögliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage der Emittentin oder der Darlehensnehmerin.
Frage:
Wie sollten sich Anleihegläubiger jetzt verhalten?
Jens Reime:
Gläubiger, die den Änderungen zugestimmt haben, sollten die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin und des Reference Assets genau beobachten.
Gläubiger, die nicht an der Versammlung teilgenommen oder abgestimmt haben, sollten prüfen, ob sie noch rechtliche Möglichkeiten haben, etwa durch Anfechtung der Beschlüsse, sofern es Verfahrensfehler gab. Wichtig ist auch eine rechtliche Beratung, ob Schadenersatzansprüche bestehen könnten, insbesondere wenn im Vorfeld irreführende Informationen gegeben wurden.
Frage:
Ihr abschließender Rat an betroffene Anleger?
Jens Reime:
Lassen Sie die aktuellen Änderungen sorgfältig von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Anleger sollten außerdem beachten, dass Beteiligungen an Unternehmen – im Gegensatz zu festverzinslichen Wertpapieren – völlig anderen Risiken unterliegen.
Wer unsicher ist, ob die neuen Bedingungen mit den eigenen Anlagezielen vereinbar sind, sollte erwägen, rechtzeitig zu handeln, bevor die Situation irreversibel wird.
Frage:
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime.
Jens Reime:
Sehr gerne.
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