Rhine Rail Investment AGMünchenBekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Die Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 21. September 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) (die „Aves One-Aktien“) gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 12,80 je Aves One-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Die Bieterin hat den Vollzug des Angebots unter anderem unter die Bedingung einer Mindestannahmeschwelle gestellt. Insofern muss sich nach näherer Maßgabe von Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage die Gesamtzahl der Aves One-Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, auf mindestens 11.062.796 (dies entspricht 85 % der im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausgegebenen Aves One-Aktien) belaufen. Für Zwecke dieser Bedingung ergibt sich aus dem Vorstehenden zum Meldestichtag eine Annahme des Angebots für 11.162.172 Aves One-Aktien (dies entspricht einer Annahmequote von ca. 85,76 % der im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausgegebenen Aves One-Aktien). Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
München, den 12. Oktober 2021 Rhine Rail Investment AG Der Vorstand |
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