Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 12/23 V StrlSchG
Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist und den §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4645) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung wie folgt ergänzt und verlängert:
Bezeichnung der Vorrichtung: | Vollschutzgerät (gemäß § 21 StrlSchV) |
Typ/Firmenbezeichnung: | LUMiReader X-Ray 43X |
Inhaber der Zulassung und Hersteller der Vorrichtung: |
LUM GmbH Justus-von-Liebig-Straße 3 12489 Berlin |
Zugelassene Verwendung: | Zur Materialanalyse mittels Röntgendurchleuchtung |
Befristung der Zulassung: | 26. Juni 2033 |
Die Ergänzung und Verlängerung der Bauartzulassung umfasst Folgendes:
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Es kann optional ein neuer Hochspannungsgenerator mit angepasster Firmware verwendet werden.
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Der neue Hochspannungsgenerator kann mit maximalen Betriebsbedingungen von 50 kV Röhrenspannung (bisher 40 kV) und 0,5 mA Röhrenstrom betrieben werden. Damit steigt die Röhrenleistung von bisher 20 W auf 25 W an.
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An der Shuttereinheit, der Messkammer und dem Gehäuse wurden Änderungen vorgenommen. Die Verbleiung der Messplatzabdeckung wurde verbessert.
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Hiermit wird die Bauartzulassung BfS 03/13 V RöV, erteilt vom Bundesamt für Strahlenschutz am 2. August 2013, verlängert und ist mit Wirkung vom 26. Juni 2023 unter dem Bauartzeichen PTB 12/23 V StrlSchG gültig. Die getroffenen Aussagen aus dem Zulassungsschein BfS 03/13 V RöV und dessen Ergänzung sowie des PTB-Prüfscheins Nr. 6.32-V285 und dessen Ergänzungen behalten ihre Gültigkeit.
GZ 1/23 V StrlSchG_2023_01
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Im Auftrag
Pullner
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