Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung – Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 2/22 T StrlSchG
Bundespolitik

Bekanntmachung gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung – Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 2/22 T StrlSchG

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 2/​22 T StrlSchG

Vom 21. November 2023

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) geändert worden ist, und den §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4645) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung wie folgt ergänzt und verlängert:

Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenstrahler (gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: MXR-75HP/​20 FB (Y.TU 75-F01)
Inhaber der Zulassung/​
Hersteller der Vorrichtung:
Comet AG, Industrial X-Ray
Schweiz
Zugelassene Verwendung: Der Röntgenstrahler ist für Röntgengrobstrukturuntersuchungen zugelassen.
Befristung der Zulassung: 27. Januar 2032

Ergänzung und Verlängerung der Bauartzulassung:

Der Röntgenstrahler wurde im Bereich des Schutzgehäuses bzw. an den Kühlleitungen überarbeitet.
Die Ausrichtung der Geometrie des Röntgenstrahlers wurde optimiert.
Hiermit wird die Bauartzulassung BfS 03/​12 R RöV, erteilt vom Bundesamt für Strahlenschutz am 3. Februar 2012, verlängert und ist mit Wirkung vom 27. Januar 2022 unter dem Bauartzeichen PTB 2/​22 T StrlSchG gültig. Die getroffenen Aussagen aus dem Zulassungsschein BfS 03/​12 R RöV und dessen Ergänzung sowie des PTB-Prüfscheins Nr. 6.32-T272 und dessen Ergänzungen behalten ihre Gültigkeit.
Braunschweig, den 21. November 2023

GZ 18/​20 T StrlSchG_​E2
GZ 18/​20 T StrlSchG_​2021_​08

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...