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Bekanntmachung gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung – Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 21/20 V StrlSchG

geralt (CC0), Pixabay
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 21/​20 V StrlSchG

Vom 11. Juli 2020

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) und den §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen:

Bezeichnung der Vorrichtung: Vollschutzgerät (gemäß § 21 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: 9430 046 00001 (Axios FAST)
Inhaber der Zulassung: Malvern Panalytical GmbH
Nürnberger Straße 113
34123 Kassel
Hersteller der Vorrichtung: Malvern Panalytical B.V.
Lelyweg 1
7602 EA Almelo, Niederlande
Zugelassene Verwendung: Das Sequenz-Röntgenfluoreszenzspektrometer ist zur Materialanalyse zugelassen.
Befristung der Zulassung: 10. Juli 2025

Verlängerung der Bauartzulassung:

Hiermit wird die Bauartzulassung BfS 01/​10 V RöV, erteilt vom Bundesamt für Strahlenschutz am 10. Juni 2010, zuletzt geändert von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit der 3. Ergänzung, verlängert und ist mit Wirkung vom 10. Juni 2020 unter dem Bauartzeichen PTB 21/​20 V StrlSchG gültig.

Auf Wunsch des Zulassungsinhabers wurde die weitere Gültigkeit der Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 21/​20 V StrlSchG auf fünf Jahre festgelegt.

Die getroffenen Aussagen aus dem Zulassungsschein BfS 01/​10 V RöV und dessen Ergänzungen sowie des PTB-Prüfscheins 6.32-V277 und dessen Ergänzungen behalten ihre Gültigkeit.

Braunschweig, den 11. Juli 2020

GZ 45/​19 V StrlSchG_​Verl

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

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