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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung – Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 6/23 T StrlSchG
Bundespolitik

Bekanntmachung gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung – Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 6/23 T StrlSchG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 6/​23 T StrlSchG

Vom 13. Juni 2023

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, und §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4645) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen:

Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenstrahler (gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: IXS060BP210P457, Revision 2
Inhaber der Zulassung: ITW Test & Measurement GmbH
Meisenweg 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
Hersteller der Vorrichtung: VJ Technologies
Unit 28-B&C
Suchun Industrial Square 428 Xinglong St. SIP
Suzhou 215126
Jiangsu, China
Zugelassene Verwendung: Röntgenstrahler für Röntgengrobstrukturuntersuchungen, der weder zur Anwendung am Menschen noch zur Anwendung am Tier bestimmt ist
Befristung der Zulassung: 21. März 2033
Technische Angaben zur Vorrichtung
Maximale Betriebsbedingungen:
(nach Angabe des Herstellers)
60 kV Röhrenspannung
210 W Röhrenleistung
Röntgenröhre
Typ: OT3000-103M
Anodenmaterial: Wolfram (W)
Hersteller: VJ Technologies
89 Carlough Road
Bohemia, N.Y. 11716-2903
United States of America
Braunschweig, den 13. Juni 2023

GZ 23/​21 T StrlSchG_​2021_​11

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

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