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Bekanntmachung gemäß § 3 der Sommerzeitverordnung

FelixMittermeier (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Bekanntmachung
gemäß § 3 der Sommerzeitverordnung*

Vom 15. November 2021

Gemäß § 3 der Sommerzeitverordnung vom 12. Juli 2001 (BGBl. I S. 1591), die zuletzt durch Artikel 292 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Jahre 2022 bis einschließlich 2026 Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt:

2022: Beginn: Sonntag, 27. März; Ende: Sonntag, 30. Oktober,
2023: Beginn: Sonntag, 26. März; Ende: Sonntag, 29. Oktober,
2024: Beginn: Sonntag, 31. März; Ende: Sonntag, 27. Oktober,
2025: Beginn: Sonntag, 30. März; Ende: Sonntag, 26. Oktober,
2026: Beginn: Sonntag, 29. März; Ende: Sonntag, 25. Oktober.

Berlin, den 15. November 2021

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. Höll

*
Diese Bekanntmachung dient auch der Umsetzung der Mitteilung der Kommission 2016/​C61/​01 gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2000/​84/​EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. C 61 vom 17.2.2016, S. 1).

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