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Bekanntmachung gemäß § 35 Absatz 5b Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom: 11.03.2024

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
gemäß § 35 Absatz 5b Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 11. März 2024

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit Schreiben vom 17. Januar 2024 für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Benzylpenicillin-Benzathin (Pharmazentralnummern 01005181, 00627414, 00627443, 04021246, 00014657) eine Anhebung des für die Anwendung maßgeblichen Preisstands nach § 130a Absatz 3a des Fünftes Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) um 50 Prozent empfohlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung und der Stellungnahme des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 2. Februar 2024 bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit mit vorliegender Bekanntmachung eine Anhebung des für die Anwendung maßgeblichen Preisstands nach § 130a Absatz 3a SGB V um 50 Prozent für die oben genannten Arzneimittel. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen setzt innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntmachung die neuen Preisstände fest.

Bonn, den 11. März 2024

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Müller

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