Bekanntmachung gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom: 30.04.2024

Published On: Montag, 05.08.2024By Tags:

Land Niedersachsen

Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 30. April 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG wegen des Verdachts des Forderns ungünstigerer Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gemäß den §§ 18 Absatz 1, 19 Absatz 2 Nummer 2, 31 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlässt die Landeskartellbehörde gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

1.
Die von den Gemeindewerken Bovenden GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 7. Februar 2024 der Landeskartellbehörde Niedersachsen angebotene Verpflichtungszusage ist bindend.
2.
Das Verfahren gegen die Beteiligte wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3.
Die Verfügung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
4.
Die Einhaltung der Verpflichtungszusage ist durch Tarifblätter und mit dem Jahresabschluss durch Angabe der Umsatzerlöse durch HuK-Kunden sowie die Abgabemengen an HuK-Kunden von der Beteiligten gegenüber der Landes­kartellbehörde Niedersachsen nachzuweisen.
5.
Die Gebührenentscheidung ergeht gesondert.
6.
Auslagen werden gesondert erhoben.
Hannover, den 30. April 2024

15-32560/​5125/​100

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– Landeskartellbehörde –

Im Auftrag
Zinram

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