Land Baden-Württemberg
Bekanntmachung
gemäß § 61 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
über den Erlass einer Verfügung nach § 32b GWB
In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH wegen Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Gasgrund- und Ersatzversorgung erlässt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg (EKartB) nach § 32b Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) folgende Verfügung:
- 1.
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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser erklärt die von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH angebotenen Verpflichtungszusagen vom 12. Mai 2022 gemäß § 32b Absatz 1 GWB für bindend.
- 2.
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Die EKartB wird vorbehaltlich des § 32b Absatz 2 GWB von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB keinen Gebrauch machen; das Verfahren gegen die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH wird eingestellt.
- 3.
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[Kostenentscheidung]
Stuttgart, den 8. Juni 2022
4-4452.87/755
Landeskartellbehörde
für Energie und Wasser Baden-Württemberg
beim Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Im Auftrag
Klötzel
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