Bekanntmachung in Vorbereitung der Einrichtung und Besetzung der Einwegkunststoffkommission

Published On: Montag, 28.11.2022By Tags:

Umweltbundesamt

Bekanntmachung
in Vorbereitung
der Einrichtung und Besetzung der Einwegkunststoffkommission

Vom 17. November 2022

Das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/​904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt1 sieht vor, dass das Umweltbundesamt auf Grundlage eines Gesetzes über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz) einen Einwegkunststofffonds verwaltet. In den Fonds sollen die Hersteller2 bestimmter Einwegkunststoffprodukte eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollen aus dem Fonds entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/​904 Ersatz erhalten insbeson­dere für bestimmte Sammlungs- und Reinigungskosten, die von den aus den Einwegkunststoffprodukten entstandenen Abfällen im öffentlichen Raum verursacht werden. Die Festlegung der Abgabesätze und des Punktesystems zur Ermittlung des Erstattungsbetrags soll bis 31. Dezember 2023 in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Bundesumweltministerium) er­folgen. Gemäß § 23 Absatz 1 des Regierungsentwurfs zum Einwegkunststofffondsgesetz soll eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet werden, welche das Bundesumweltministerium insbesondere bei dem Erlass der Rechts­verordnung berät. Damit die Kommission hierzu 2023 zeitnah nach Inkrafttreten des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Lage ist, beginnt das Umweltbundesamt bereits im Vorfeld mit den Vorbereitungen zur Einrichtung der Einwegkunststoffkommission.

Zusammensetzung der Einwegkunststoffkommission

Gemäß § 24 des Regierungsentwurfs zum Einwegkunststofffondsgesetz hat die Einwegkunststoffkommission ins­gesamt 13 Mitglieder, zusammengesetzt aus sechs Vertretern der Hersteller, einem Vertreter der privatrechtlichen Entsorgungswirtschaft, einem Vertreter der kommunalen Entsorgungswirtschaft, zwei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, einem Vertreter der sonstigen, nicht durch die beiden zuletzt genannten vertretenen Anspruchsberechtigten, einem Vertreter der Umweltverbände und einem Vertreter der Verbraucherverbände.

Die Besetzung soll gemäß dem in der Gesetzesbegründung genannten Prozedere erfolgen. Danach soll das Umweltbundesamt die in einer Liste erfassten Institutionen und Verbände auffordern, sich auf Vertreter zu einigen und diese zu benennen. Wenn und soweit dies nicht erfolgt, ist das Umweltbundesamt danach berechtigt, selbst Mitglieder zu ernennen.

Zur umfassenden Listung relevanter Interessenvertreter veröffentlicht das Umweltbundesamt hiermit die nach derzeitiger Einschätzung in Frage kommenden Institutionen und Verbände für Anmerkungen. Insbesondere nicht gelistete Interessenvertreter erhalten so die Gelegenheit, bei hinreichender Relevanz zusätzlich in die Liste aufgenommen zu werden.

Liste der in Frage kommenden Institutionen und Verbände:

Mitglieder (zukünftige Anzahl der
Vertreter in EWK-Kommission)
Verband/​Institution
Vertreter Hersteller (6) Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V.
Bund Getränkeverpackungen der Zukunft GbR (BGVZ)
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) e.V.
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.
Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e. V.
Bundesverband der Systemgastronomie e. V.
Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) e. V.
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e. V. (BVTE)
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH)
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh)
Bundesverband Onlinehandel e. V.
Bundesverband Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen e. V. (BPVV)
Bundesverband Schnellgastronomie und Imbißbetriebe e. V.
Bundesverband Verschnürungs- und Verpackungsmittel
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Deutscher Zigarettenverband e. V.
Deutsches Verpackungsinstitut e. V.
European Balloon & Party Council
European Bioplastics e. V.
Fachverband Faltschachtel-Industrie
Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e. V. (FKN)
Gesamtverband kunststoffverarbeitende Industrie (GKV)
Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH
GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE E. V.
Handelsverband Deutschland – HDE – e. V.
Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V.
IK INDUSTRIEVEREINIGUNG KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN E. V. BUNDESVERBAND FÜR KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN UND FOLIEN
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel
Industrieverband Papier- und Folienverpackung
Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e. V.
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Markenverband e. V.
Milchindustrie-Verband e. V.
Papiertechnische Stiftung (PTS)
PlasticsEurope Deutschland e. V.
Pro-S-Pack Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e. V.
Spezi-Markengetränkeverband Deutschland e. V.
VAFA – Verband Automaten-Fachaufsteller e. V.
Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V.
Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e. V.
Verband der Deutschen Milchwirtschaft e. V. – IDF-Germany – Deutsches National­komitee im Internationalen Milchwirtschaftsverband
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e. V.
Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie (VZI) e. V.
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e. V.
Verband Deutscher Drogisten e. V. (VDD)
Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk)
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Deutscher Milchwirtschaftler e. V.
Vertreter privatrechtliche Entsorgungs­wirtschaft (1) BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung – Wirtschaftsvereinigung für Entsorgung und Recycling von Abfällen e. V.
Vertreter kommunale Entsorgungs­wirtschaft (1) Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Vertreter kommunale Spitzenverbände (2) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Vertreter sonstige Anspruchsberechtigte (1) Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, AGDW – Die Waldeigen­tümer e. V.
Deutscher Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR)
Die Autobahn GmbH des Bundes
Vertreter Umweltverbände (1) Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutz­organisationen (DNR) e. V.
Vertreter Verbraucherverbände (1) Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucher­zentrale Bundesverband e. V.

Anmerkungen zu dieser Liste sind bis zum 31. Dezember 2022 zu richten an:

Umweltbundesamt, Aufbaustab „Einwegkunststofffonds“, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau oder

per E-Mail an: ewkf@uba.de

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger zusätzlich über die Internet­seite https:/​/​www.umweltbundesamt.de/​ewkf abrufbar ist.

Dessau-Roßlau, den 17. November 2022

Umweltbundesamt

Prof. Dr. Dirk Messner

1
BR-Drucksache 565/​22
2
Berufs- und Funktionsbezeichnungen werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets in der maskulinen Form verwendet. Die Bezeichnungen umfassen jedoch jeweils Personen- bzw. Funktionsbezeichnungen jeglichen Geschlechts gleichermaßen.

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