Die Bewilligung der Mason Privatbank Liechtenstein AG i.L., Austrasse 51, 9490 Vaduz zum Betrieb einer Bank ist nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG aufgrund schriftlichen Verzichts per 15. März 2021 erloschen.
Damit ist die Mason Privatbank Liechtenstein AG i.L. nicht mehr berechtigt, Bankgeschäfte nach Art. 3 BankG zu erbringen oder anzubieten.
Zur Gewährleistung des Kundenschutzes trifft die FMA die für die Durchführung der Liquidation und die Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den Liquidatoren die notwendigen Weisungen. Die FMA überwacht zudem die Liquidatoren und die Liquidation.
Die FMA gab am 8. Februar 2021 die Bestellung eines vorläufigen Verwalters für die Mason Privatbank Liechtenstein AG bekannt. Mit der Rückgabe der Bankbewilligung endet das Mandat des vorläufigen Verwalters.
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