Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes
Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes (VermG) haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit, ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Im Auftrag
Baron
Stadt Leipzig
Rechtsamt
Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung
Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Öffentliche Aufforderung
Herr Kurt Emil Eduard Kamlah, geboren am 8. April 1901, gestorben am 19. August 1995, zuletzt wohnhaft in 40878 Ratingen, Bahnstraße 4, und Cas Quinto, 07590 Cala Ratjada, Mallorca-Spanien, Av. Via Juan Carlos I, hat am 1. Oktober 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landratsamtes Torgau-Oschatz, jetzt Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Antrag gestellt auf die Grundstücke in Oschatz, Bahnhofstraße 4, 33, 35, 39, 39a, Flurstücke Nr. 571, 809a, 809, 813a der Gemarkung Oschatz (Az. Reg.-Nr. 14065-92074).
Frau Magda Johanna Martha Michaelis geborene Kursawe, geboren am 24. September 1915, gestorben am 8. April 2002, zuletzt wohnhaft in 24116 Kiel, Kronshagener Weg 37a, hat am 25. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landratsamtes Leipziger Land, jetzt Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Antrag gestellt auf das Konto 5621-47-18787 bei der ehemaligen Staatsbank der DDR, Kreisfiliale Leipzig (Az. Reg.-Nr. 41985).
Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen bei der Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Postanschrift: 04092 Leipzig, Hausanschrift: Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig, unter den angegebenen Aktenzeichen (Reg.-Nr. oder EALG-Nr.) geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.
Leipzig, den 21. Februar 2024
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