Startseite Vorsicht AG-News Bekanntmachung nach §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO – Hinweis auf bevorstehende grenzüberschreitende Verschmelzung
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Bekanntmachung nach §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO – Hinweis auf bevorstehende grenzüberschreitende Verschmelzung

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Vonovia SE

Bochum

– WKN A1ML7J –
– ISIN DE000A1ML7J1 –

Bekanntmachung nach §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m.
Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO –
Hinweis auf bevorstehende grenzüberschreitende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Vonovia Finance B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Gesellschaftsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 58224416, als übertragende Gesellschaft auf die Vonovia SE mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum, Deutschland, unter HRB 16879, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der Vonovia Finance B.V. in der Hand der übernehmenden Vonovia SE befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO hin. Danach gilt §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung beschlossen wird.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind die in §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO bezeichneten Unterlagen gemäß §§ 305 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO auf der Internetseite der Vonovia SE unter

https:/​/​www.vonovia.com/​investoren/​aktuelle-veroeffentlichungen/​verschmelzung- finance-bv

zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der Vonovia SE unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Vonovia SE bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der Adresse Vonovia SE, Rechtsabteilung, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum zugeht.

 

Bochum, im September 2023

Vonovia SE

Der Vorstand

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