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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes
Bundespolitik

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bekanntmachung
nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Vom 14. Februar 2024

Hiermit gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Anmeldung der Flugsicherungseinrichtung Kaufbeuren TX/​RX ADS-B Antenne und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden („Anlagenschutzbereiche“), bekannt.

Nachfolgend werden die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dargestellt.

Anlageninformationen

Flugsicherungsanlage: Kaufbeuren TX/​RX ADS-B Antenne
Komponente: A8KB-GS02
Anlagentyp: VHF-Empfänger

Verwaltungsinformationen

CNS-Betreiber: DFS
Art: zivil
Status: in Betrieb

Standortinformationen

Geographische Länge (WGS84): 10° 34′ 35,5500″ E
Geographische Breite (WGS84): 47° 52′ 33,4200″ N
Antennenhöhe über Grund [m]: 25,00
Basishöhe ü. NHN [m]: 831,39

Parametrisierung des ungerichteten Anlagenschutzbereichs

r [m]: 300,00
R [m]: 2000,00
Alpha [°]: 1,00
j [m]: N/​A
h [m]: 34,91

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Langen, den 14. Februar 2024

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Im Auftrag
Andreas Wiese

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