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Startseite Allgemeines Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 14.03.2025 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 14.03.2025 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bekanntmachung
nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Vom 14. März 2025

Hiermit gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Anmeldung der Flugsicherungseinrichtung Frankfurt ASR-PM (FFW) und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden („Anlagenschutzbereiche“), bekannt.

Nachfolgend werden die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dargestellt.

Anlageninformationen

Flugsicherungsanlage: Frankfurt ASR-PM (FFW)
Komponente: FFW-SRAD
Anlagentyp: SSR

Verwaltungsinformationen

CNS-Betreiber: DFS
Art: zivil
Status: in Betrieb

Standortinformationen

Geographische Länge (WGS84): 08° 31′ 17,0072″ E
Geographische Breite (WGS84): 50° 02′ 11,4743″ N
Antennenhöhe über Grund [m]: 54,15
Basishöhe ü. NHN [m]: 101,53

Parametrisierung des ungerichteten Anlagenschutzbereichs

r [m]: 500,00
R [m]: 15000,00
Alpha [°]: 0,25
j [m]: N/​A
h [m]: 65,45

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Langen, den 14. März 2025

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Im Auftrag
Wiese

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