Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes
über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes
Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit, ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Im Auftrag
Baron
Landkreis Oder-Spree
Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Öffentliche Aufforderung
Frau Christina Baronesse von Westernhagen, geb. am 23. Juli 1969, zuletzt wohnhaft in 23 Avenue des Klauwaerts, 1050 Bruxelles, Belgien, hat am 7. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Potsdam-Mittelmark einen Antrag gestellt auf Ausgleichsleistung für den Verlust des Grundstückes in Kleinmachnow, Im Tal 25 (Az.: PL-1003925-A S).
Beeskow, den 6. Juni 2023
Öffentliche Aufforderung
Frau Maria-Luise Karin Rhein geb. Ohnesorge, geb. am 27. Januar 1934, zuletzt wohnhaft in 3080 Tervuren, Populierenlaan 1, Belgien, hat am 6. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Uckermark einen Antrag gestellt auf Entschädigung für den Verlust eines Grundpfandrechts in Höhe von 3.000,00 RM, eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Band 67 Blatt 909 (Az.: PZ-6003011-E S).
Beeskow, den 15. Juni 2023
Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidung zuzustellen wäre, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen beim Landkreis Oder-Spree, Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen, 15518 Beeskow, unter Angabe des Aktenzeichens, geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.
Kommentar hinterlassen