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Bekanntmachung nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes

Vom 2. August 2023

Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Gera, den 2. August 2023

Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Im Auftrag
Baron

Anlage

Thüringer Landesamt für Finanzen
Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Öffentliche Aufforderung

Herr Erhard Sabatzus, geb. am 21. Juli 1936 in Lenkimmen/​Ostpreußen, gest. am 1. März 2004 in Öhringen, zuletzt wohnhaft in 74613 Öhringen, Lindenallee 6, hat am 10. Oktober 1990 bei der Kreisverwaltung Ribnitz-Damgarten vermögensrechtliche Ansprüche auf Auszahlung eines Sparguthabens geltend gemacht (Az.: 16016/​10587/​1998).

Gera, den 6. Juli 2023

Öffentliche Aufforderung

Die Firma Lamscheider Stahlbrunnen, 56291 Sauerbrunnen, hat am 10. Oktober 1990 beim Magistrat der Stadt Erfurt einen Antrag gestellt auf ein Konto der Firma bei der Mitteldeutschen Landesbank Erfurt (Az.: Z2.68/​16001/​6450/​1992 R).

Gera, den 6. Juli 2023

Öffentliche Aufforderung

Frau Edith Minna Wagner geb. Wallusczyk, geb. am 12. Dezember 1921 in Peterswaldau/​Schlesien, gest. am 21. August 2001 in Heidelberg, zuletzt wohnhaft in 64625 Bensheim, August-Urbach-Straße 5, hat am 18. April 1991 beim Magistrat der Stadt Sonneberg Erbschaftansprüche nach Herrn Richard Karl Wallusczyk geltend gemacht, die nicht näher benannt wurden (Az.: 16040/​3280/​1992).

Gera, den 6. Juli 2023

Öffentliche Aufforderung

Herr Hubertus Sieghard Prinz zu Schoenaich-Carolath, geb. am 19. August 1938 in Breslau, gest. am 22. Oktober 2005 in Würzburg, zuletzt wohnhaft in 97070 Würzburg, Wallgasse 1, hat am 6. Oktober 1990 beim Rat der Stadt Rudolstadt einen Rentenanspruch nach Frau Gräfin Mechtildis Douglas geb. Prinzessin zu Schoenaich-Carolath geltend gemacht (Az.: 16000/​13431/​A).

Gera, den 13. Juli 2023

Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidung zuzustellen wäre, verstorben sind und Erben nicht ermittelt werden konnten. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger Ihre Rechte aus den Anträgen beim Thüringer Landesamt für Finanzen, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt, unter Angabe des Aktenzeichens geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Rechtsamt
Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung
Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
Otto-Schill-Straße 2
04109 Leipzig

Öffentliche Aufforderung

Frau Hilda Isolde Michaelis geb. Meiche, geb. am 10. November 1933, gest. am 24. November 2021, zuletzt wohnhaft in 30926 Seelze, Kantor-Feldmann-Straße 4, hat am 3. Februar 1993 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Antrag gestellt auf Kontoguthaben nach Frida Thieme (Az.: Reg.-Nr. 29355).

Frau Doris Gerda Bednarski geb. Wachsmuth, geb. am 6. November 1931, gest. am 25. August 2018, zuletzt wohnhaft in 44866 Bochum, Berliner Straße 8, hat am 27. Dezember 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Antrag gestellt auf Bankguthaben nach Lina Arnhold geb. Austel, Helene Poß geb. Arnhold gesch. Deichmann gesch. Wachsmuth, Martha Keilhau geb. Arnhold und Willi Arnhold (Az.: Reg.-Nr. 20868).

Frau Hedwig Elisabeth Freygang geb. Perthel, geb. am 20. Juni 1898, gest. am 8. August 2000, zuletzt wohnhaft in 47506 Neukirchen-Vluyn, An der Bleiche 78, hat am 28. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Antrag gestellt auf Spar- und Girokonten von Hedwig Freygang, Konto-Nr. 5621-42-1147 bei der Deutschen Notenbank (Az.: Reg.-Nr. 42120).

Leipzig, den 10. Juli 2023

Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebostfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen bei der Stadt Leipzig, Rechtsamt, Abteilung Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Postanschrift: 04092 Leipzig, Hausanschrift: Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig, unter den angegebenen Aktenzeichen (Reg.-Nr. oder EALG-Nr.) geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

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