Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B8) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® festgestellt.
Die Versorgungslage mit dem Arzneimittel Atgam® hat sich stabilisiert und das Arzneimittel ist wieder in ausreichender Menge verfügbar.
Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Juni 2023 festgestellte Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® in Deutschland nicht mehr vorliegt.
113-40000-01§79
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Stüer
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