Bekanntmachung nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes

Published On: Montag, 19.06.2023By

Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes

Vom 31. Mai 2023

Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit, ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Gera, den 31. Mai 2023

Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Im Auftrag
Baron

Anlage

Thüringer Landesamt für Finanzen
Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Öffentliche Aufforderung

Frau Christa Klein, früher Seifert, geb. Leonhardt, geb. am 1. Juli 1931 in Lengenfeld (Vogtland), gest. am 30. Juli 2022 in Rodewisch, zuletzt wohnhaft in 08233 Treuen, Wetzelsgrüner Straße 21, hat am 29. Januar 1995 beim Sächsischen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Chemnitz vermögensrechtliche Ansprüche/​Ausgleichsleistung bezüglich der Aktienanteile an der Eduard Lingel Schuhfabrik AG in Erfurt geltend gemacht (Az.: 16000/​12165/​A).

Gera, den 19. April 2023

Öffentliche Aufforderung

Frau Luise Alma Ida Hopf geb. Schirmer, geb. am 10. Oktober 1924 in Wildenspring, gest. am 30. Juni 2010 in Wildenspring, zuletzt wohnhaft in 98701 Wildenspring, jetzt Großbreitenbach, Ortsstraße 62, hat am 20. Januar 1998 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Artern vermögensrechtliche Ansprüche/​Entschädigung hinsichtlich des Flurstückes 29/​1 in Sondershausen, August-Bebel-Straße 39a, geltend gemacht (Az.: 16064/​3151/​E).

Gera, den 2. Mai 2023

Öffentliche Aufforderung

Herr Wilhelm Georg Bachmann, geb. am 10. April 1920 in Kirchgandern, gest. am 1. Januar 2006, zuletzt wohnhaft in 30855 Langenhagen, Am Lienkamp 9, hat am 20. September 1990 beim Gemeinderat der Gemeinde Hohengandern vermögensrechtliche Ansprüche/​Ausgleichsleistung hinsichtlich der Bäckerei Michael Funke in Hohengandern geltend gemacht (Az.: 16000/​9413/​A).

Frau Cathrin Beatrice Martschoke geb. Kleber, geb. am 30. Juli 1969 in Friedrichroda, gest. am 2. Juli 2010 in Gotha, zuletzt wohnhaft in 99885 Ohrdruf, Suhler Straße 11, hat am 7. Oktober 1990 bei der Kreisverwaltung Heiligenstadt vermögensrechtliche Ansprüche/​Ausgleichsleistung hinsichtlich der Bäckerei Michael Funke in Hohengandern geltend gemacht (Az.: 16000/​9413/​A).

Gera, den 10. Mai 2023

Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, verstorben sind und Erben nicht ermittelt werden konnten. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus dem Antrag beim Thüringer Landesamt für Finanzen, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen, Steigerstraße 24 in 99096 Erfurt, unter Angabe des Aktenzeichens geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

Landkreis Oder-Spree
Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

Öffentliche Aufforderung

Frau Dr. Jutta Lauke-Gernsheim geb. von Weegmann, geb. am 30. September 1921, zuletzt wohnhaft Rue du Lignolat 19, 1170 Aubonne VD, Schweiz, hat am 18. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Landeshauptstadt Potsdam, einen Antrag gestellt auf Ausgleichsleistungen für den Verlust der Grund­stücke in Potsdam, Seestraße 21 und 22, einer Eigentümergrundschuld in Höhe von 200 000,00 RM und von Kunstgegenständen. Für den Verlust könnte der Antragstellerin eine Ausgleichsleistung nach dem Ausgleichsleistungs­gesetz zustehen (Az.: PS-1008018-A S).

Beeskow, den 24. Mai 2023

Über den Antrag kann nicht entschieden werden, weil die Person, der die Entscheidung zuzustellen wäre, nicht ermittelt werden kann. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus dem Antrag beim Landkreis Oder-Spree, Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen, 15518 Beeskow, unter Angabe des Aktenzeichens, geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

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