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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes
Bundespolitik

Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

Vom 7. September 2023

Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B8) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® festgestellt.

Die Versorgungslage mit dem Arzneimittel Atgam® hat sich stabilisiert und das Arzneimittel ist wieder in ausreichender Menge verfügbar.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Juni 2023 festgestellte Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® in Deutschland nicht mehr vorliegt.

Bonn, den 7. September 2023

113-40000-01§79

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Stüer

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