Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes
Vom 16. April 2024
Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 25. Januar 2024 (BAnz AT 01.02.2024 B8) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland festgestellt.
Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil stabilisiert.
Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung vom 25. Januar 2024 festgestellte Versorgungsmangel mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland nicht mehr vorliegt.
Bonn, den 16. April 2024
30413#00001
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Lars Nickel
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