Bekanntmachung Nr. 01/22/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Umsetzung regionaler Nährstoffkonzepte bei der Gülleaufbereitung − Modellregion Niedersachsen“

Published On: Donnerstag, 10.03.2022By

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 01/​22/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Umsetzung regionaler Nährstoffkonzepte bei der Gülleaufbereitung −
Modellregion Niedersachsen“

Vom 23. Februar 2022

Interessenbekundung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Umsetzung regionaler Nährstoffkonzepte bei der Gülleaufbereitung“ (SlurryUpgrade) Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen in Niedersachsen.

Hintergrund

In Deutschland fallen jährlich über 200 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger an. Insbesondere in intensiven Veredlungsregionen mit Nährstoffüberschüssen führt ein nicht bedarfsgerechter Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu Umweltproblemen. In intensiven Ackerbauregionen, in denen wenig organischer Dünger zur Verfügung steht, kann hingegen der Einsatz flüssiger Wirtschaftsdünger die Anwendung von Mineraldüngern ersetzen. Begrenzend bei der Umverteilung von Nährstoffen zwischen den Regionen in Form von Gülletransporten ist das hohe Transportvolumen bei vergleichsweise geringen Nährstoffkonzentrationen. Die Transportwürdigkeit kann durch die Aufbereitung der Gülle verbessert werden. Oftmals sind jedoch Nährstoffgehalte und Nährstoffverfügbarkeit der bei der Wirtschaftsdüngeraufbereitung entstehenden Produkte nicht bekannt bzw. unterliegen deutlichen Schwankungen. Daher sollen für die landwirtschaftliche Praxis zu Qualität und Düngewirkung der entstandenen Produkte weitere Informationen und Anschauungs­objekte vor Ort verfügbar gemacht werden.

Im genannten MuD sollen in fünf Modellregionen (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) Praxisbetriebe mit vorhandenen Aufbereitungsanlagen betreut und die Verfahren zur Aufbereitung optimiert werden. Außerdem sollen Ackerbaubetriebe beteiligt werden, welche die aufbereiteten Produkte aufnehmen und gezielt zur Düngung einsetzen. Eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Wirtschaftsdüngeraufbereitung unter Betrachtung der Transportwürdigkeit wird angestrebt. Im MuD werden sowohl unterschiedliche Betriebsstrukturen hinsichtlich der Größe, Betriebsform (Tierhaltende Betriebe, reine Ackerbaubetriebe) und Bewirtschaftung (konventionell, ökologisch) berücksichtigt. Außerdem sollen die Ausgangssubstrate unterschiedlicher ­Herkunft (vorrangig Rindergülle und Schweinegülle) sein.

Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe und Lohnunternehmen in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet. Vorgesehen sind u. a. die Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet und branchenüblichen Plattformen sowie in Fachzeitschriften und auf Fachtagungen. Weiterhin sollen regionale und überregionale Informationsveranstaltungen mit Demonstrationen und Betriebsbesichtigungen vor Ort durchgeführt werden. Der Verlauf und die Ergebnisse des Projekts werden außerdem auf der Wissenstransferplattform farmwissen.de präsentiert.

Die Koordination des gesamten Projekts über alle fünf Regionen hinweg obliegt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Zwischen den Projektbeteiligten der verschiedenen Modellregionen erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch, um so auch überregional von den gewonnenen Erkenntnissen zu profitieren. Das Projekt begann am 1. Oktober 2021 und endet am 31. Dezember 2024.

Demonstrationsbetriebe/​Lohnunternehmen in der Modellregion Niedersachsen

Für die Modellregion Niedersachsen unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Regionalkoordination werden landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Lohnunternehmen gesucht, die sich als Demonstrationsbetriebe einzelbetrieblich oder innerhalb eines Demonstrationsnetzwerks am MuD beteiligen möchten.

Bei einzelbetrieblichen Konzepten verfügen einzelne Demonstrationsbetriebe über eine eigene Aufbereitungsanlage und demonstrieren die innerbetriebliche Verwertung der aufbereiteten Produkte.

In Demonstrationsnetzwerken werden überbetriebliche und überregionale Konzepte zur Aufbereitung und Verwertung beispielsweise durch einen Zusammenschluss von Demonstrationsbetrieben gegebenenfalls mit einem Dienstleister demonstriert.

Teilnahmevoraussetzungen sind:

wirtschaftlich erfolgreiche und fachlich qualifiziert geführte landwirtschaftliche Betriebe, auf denen flüssige Wirtschaftsdünger anfallen und die ihre Wirtschaftsdünger durch Aufbereitungsverfahren veredeln und/​oder die bereit sind, die Produkte aus der Aufbereitung aufzunehmen
wirtschaftlich erfolgreiche und fachlich qualifiziert geführte Lohnunternehmen, welche die Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern für landwirtschaftliche Betriebe übernehmen

Anwendung eines der drei folgenden Aufbereitungsverfahren:

a)
Einfache Aufbereitung: Technisch und organisatorisch einfach umzusetzende Aufbereitungsverfahren wie Pressschneckenseparation, Siebbandpressen oder Dekanter-Zentrifugen.
b)
Teilaufbereitung: Abtrennung von Flüssigkeit bzw. Aufkonzentrierung von Nährstoffen z. B. durch Trocknung. Auch erste Teilschritte einer Vollaufbereitung fallen unter diesen Bereich.
c)
Vollaufbereitung: Aufbereitung des Wirtschaftsdüngers direkt oder über ein kaskadiertes System hin zu mineraldüngerähnlichen Produkten sowie gegebenenfalls Abtrennung von einleitfähigem Wasser.
Einhaltung der guten, fachlichen Praxis bei der Anwendung von Wirtschaftsdüngern
Bereitschaft zur lückenlosen und zeitnahen Dokumentation projektrelevanter Daten während der Aufbereitung
Bereitschaft zur Weitergabe aller Daten, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsdüngeraufbereitung entstehen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Regionalkoordinator zur Durchführung von Optimierungsprozessen für die Wirtschaftsdüngeraufbereitung
Durchführungen von Vor-Ort-Demonstrationen und Hofseminaren zur Wissensvermittlung in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Duldung von Daten-Erhebungen und Probennahmen auf dem Gelände und den Anlagen der Betriebe durch im Modellvorhaben tätige Mitarbeiterinnen/​Mitarbeiter

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ihrer Funktion als Regionalkoordinator ist für die Betreuung der Demonstrationsbetriebe und Demonstrationsnetzwerke verantwortlich. Sie schließt mit diesen Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.

Für Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

Anteilig die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Investitionen, z. B. Anschaffung mobiler Anlagen, technische Anpassung bestehender stationärer Anlagen
Reisen
Sachmittel, die zum Wissenstransfer benötigt werden
Im Einzelfall eine Aufwandsentschädigung für besonderen, projektbezogenen zusätzlichen Zeitaufwand in Höhe von maximal 35 Euro/​h

Dieselben Fördermöglichkeiten bestehen unter Beachtung der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 für an Demonstrationsnetzwerken beteiligte Unternehmen, die nicht in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Weiterhin werden die Demonstrationsbetriebe von der Regionalkoordination durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Erstellung von einzel- und überbetrieblichen Konzepten für den optimierten Einsatz von Aufbereitungsanlagen zur Steigerung der Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen
regelmäßige Bestandskontrollen und Wirtschaftsdüngeranalysen
Unterstützung bei Optimierungsprozessen im betrieblichen und überbetrieblichen Nährstoffmanagement
gemeinsame Durchführung von Demonstrationen der Aufbereitungstechnik sowie das Anlegen von Feldversuchen und Umsetzung von umfangreichen Wissenstransfermaßnahmen

Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.

Informationen zum Vorhaben

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Dr. Harm Drücker, Telefon: +49 441/​801-320, E-Mail: harm.druecker@lwk-niedersachsen.de) Kontakt aufzunehmen.

Vorlage von Interessenbekundungen für die Region Niedersachsen

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Mittwoch, den 6. April 2022 möglich.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de

Für die Einsendung der Interessenbekundung unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 01/​22/​32 können die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:

per Post
E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Telefax/​Computerfax oder
Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail oder
Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail.

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist von den Demonstrationsbetrieben eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 23. Februar 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Budde

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