Bekanntmachung Nr. 01/23/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus)

Published On: Freitag, 30.06.2023By Tags:

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung Nr. 01/​23/​42
über die Durchführung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Initialisierungsmanagement –
Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte
zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“
im Rahmen des Bundesprogramms
Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus)

Vom 19. Juni 2023

Im Rahmen des Förderaufrufs wird die Konkretisierung innovativer Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in der Initialisierungs- und Vorbereitungsphase unterstützt. Die Vorhaben sollen regionale Strukturen der Verarbeitung und Vermarktung in ländlichen Räumen stärken und regionale Wertschöpfungsketten fördern. Antragsberechtigt sind juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fördersumme beträgt maximal 70 000 Euro. Das Initialisierungsmanagement kann in einem Zeitraum von maximal 15 Monaten durchgeführt werden. Alle Förderdetails finden sich in der folgenden Bekanntmachung.

1 Zuwendungszweck

Hintergrund und Ziele

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen eine transparente, regionale und nachhaltige Lebensmittelerzeugung. In regionalen Wertschöpfungsketten und regionalen Vermarktungskonzepten liegt eine Chance, die ländlichen Räume in ihrer Autonomie zu stärken. Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken zum einen die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung und generieren zum anderen Wertschöpfung in der Region, die auch den Menschen vor Ort zu Gute kommt.

Die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel bietet zudem eine Chance für den Klimaschutz durch kurze Transportwege, aber auch für den Erhalt und den Aufbau von kleinräumigen Verarbeitungsstrukturen und somit auch Kompetenzen im Lebensmittelhandwerk in ländlichen Räumen. Lokale und regionale Verarbeitungsbetriebe wie Molkereien, Bäckereien, Schlachtereien oder Mühlen können durch innovative Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung gestärkt, wieder aktiviert oder neu geschaffen werden. Dies sichert Arbeitsplätze in der Region und schafft zugleich Marktpotenziale für Erzeugnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Region.

Nachhaltig und regional erzeugte Lebensmittel sind damit ein wichtiger Schlüssel, auch in der Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette. Die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region baut schließlich eine Brücke zwischen regionaler Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschaft und kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die Wertschätzung der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion zu erhöhen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zielt mit der Fördermaßnahme „Initialisierungs­management – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“ darauf ab, Akteure dabei zu unterstützen, innovative Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzungsfähig zu machen. Der Aufbau und die Etablierung von neuen Projektideen erfordern unter anderem die Konkretisierung der Umsetzungsbedingungen, die Anbahnung von Kooperationen und die Vernetzung vieler Akteure. Hier setzt die Fördermaßnahme an und bietet den Akteuren Unterstützung bei eben dieser ersten Initialisierungsphase an.

Es sind nur vorbereitende Maßnahmen für solche Projekte förderfähig, die sich mindestens einem der nachfolgend genannten vier Ansätze widmen (nähere Erläuterung in Nummer 3):

Innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel,
Innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel,
Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln,
Innovativ regional ausgewiesene verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme.

Die Fördermaßnahme „Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“ ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) des BMEL. Unterstützt werden darin Vorhaben, die der ländlichen Entwicklung und regionalen Wertschöpfung in Deutschland dienen. Innovative Ideen und zukunftsweisende Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen in ländlichen Regionen sollen erprobt, unterstützt, systematisch ausgewertet und die Erkenntnisse daraus bekannt gemacht werden. Das BMEL strebt eine Erhöhung des Anteils von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Stärkung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft an. Vorhaben mit Relevanz auch für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sind besonders willkommen. Die Relevanz der Projektidee für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Beitrag, den das Vorhaben zur Lösung von spezifischen Problemen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft leistet, sind in diesem Fall darzustellen.

Ziel ist die Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Politikgestaltung des BMEL durch Aktivierung des Innovations­potenzials des Sektors. Bei Erfolg dieser Bekanntmachung kann die sog. Regelförderung des Förderbereichs Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes optimiert werden. Zudem sollen die Ausrichtungen der Vorhaben Hinweise auf mögliche zukünftige Förderbedarfe im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (aus der Region für die Region) geben.

Durch die Verbreitung der Erkenntnisse sollen bundesweit Impulse für die ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung gegeben werden. Praxisnahes, für alle relevanten Ebenen zielgruppengerecht aufbereitetes Wissen soll verbreitet und nach Möglichkeit von anderen Akteuren aufgegriffen und in eigenen Projekten ohne Förderung umgesetzt werden. Erkenntnisse aus der Umsetzung von modellhaften Ansätzen liefern das nötige Wissen und praktische Empfehlungen für die Übertragung auf andere Regionen. Deshalb sollen erfolgreiche Projekte unter anderem über BMEL-Publikationen Verbreitung finden. Durch diese Verzahnung von Praxis und Wissenschaft sollen gute Ideen überregionale Wirkung entfalten und weiterer Erprobungs-, Handlungs- und Forschungsbedarf aufgedeckt werden.

Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, werden die am besten geeigneten Projektskizzen im wettbewerblichen Verfahren (Näheres dazu in Nummer 9) ausgewählt.

2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften durch Zuwendungen gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Die beantragten Zuwendungen nach dieser Bekanntmachung werden grundsätzlich auf Grundlage und im Rahmen des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

3 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Unterstützung bei der Initialisierung und Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in ländlichen Räumen.

Ziel dieser Initialisierungsphase ist die Operationalisierung einer vorhandenen Projektidee. Dies kann das kontinuierliche Management der Initialisierungsphase beinhalten, das unter anderem den Aufbau von Organisationsstrukturen und Geschäftsmodellen, die Vor-Ort-Begleitung der Akteure oder die aktive Suche möglicher Partner und die Anbahnung von Kooperationen umfassen kann. Aber auch eine alternative oder ergänzende punktuelle Spezialberatung, die für die Vorbereitung der Projektrealisierung von Bedeutung ist, kann gefördert werden.

Es sind nur vorbereitende Maßnahmen für solche Projektideen förderfähig, die sich mindestens einem der nach­folgend genannten vier Ansätze widmen:

Innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (insbesondere Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch)
Um vorhandene Potenziale für die regionale Verarbeitung und Vermarktung/​Konsum von Lebensmitteln zu akti­vieren und auszubauen, sollen innovative Formen der Zusammenarbeit in regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen erprobt und gefördert werden. Zu den möglichen Zielgruppen gehören Verarbeitungszusammenschlüsse von z. B. regionalen Bäckereien oder Metzgereien zum Aufbau regionaler Verarbeitungskapazitäten. Ziel sollte der Aufbau von Strukturen zwischen verarbeitenden Akteuren (horizontale Kooperationen) oder zwischen diesen und vor- oder nachgelagerten Betrieben der Lebensmittelkette (beispielsweise Erzeuger oder vermarktende Betriebe – vertikale Kooperation) im Bereich regionaler Lebensmittel sein.
Innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel
Eine der wesentlichen Voraussetzungen und Herausforderungen für die regionale Vermarktung von Lebensmitteln ist die logistische Organisation. Erzeuger und Kleinst- und Kleinbetriebe der Lebensmittelverarbeitung stehen häufig vor der Frage, wie ihre Produkte ins Sortiment des regionalen Handels gelangen. Der Aufbau von Logistikstrukturen und die Optimierung logistischer Prozesse ist somit ein entscheidender Erfolgsfaktor für regional nachhaltige Lebensmittel-Wertschöpfungsketten. Ziel sollte die Entwicklung und Erprobung innovativer und nachhaltiger Logistiklösungen für regionale Lebensmittel und Produkte sein. Adressiert werden dabei idealerweise alle Ebenen der regionalen (Mikro-)Logistik, wie Kooperationsstrukturen, Transport(infra)strukturen, Strukturen für Warenumschlag und Lagerung, digitale Infrastrukturen, Strukturen für Wissensaustausch und -dokumentation, oder nur Teile dieser Ebenen.
Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln
Die Verarbeitung und das Angebot regionaler Lebensmittel in der AHV, die als bedeutenden Bereich die Gemeinschaftsverpflegung enthält, stellt die entsprechenden Anbieter in ländlichen Räumen vor vielfältige Herausforderungen. Angepasste Gebindegrößen, fehlende Betriebe der Vorverarbeitung (z. B. Getreidereinigung, Fresh-Cut-Lebensmittel) und zu kleine Nachfragemengen für Großanbieter sind hierfür Beispiele. Es sollen modellhafte Lösungen entwickelt werden, wie mehr regionale Lebensmittel in der AHV in ländlichen Räumen angeboten werden können.
Innovativ regional ausgewiesene verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme
Bisher bezieht sich das ganz überwiegende Marktsegment regionaler Produkte auf unverarbeitete Lebensmittel. Kern des Ansatzes soll daher ein verarbeitetes regionales Lebensmittel sein. Ziel ist die Entwicklung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln „aus der Region für die Region“ mit innovativem Charakter. Die Entwicklung und Umsetzung eines innovativen regionalen Vermarktungskonzeptes für das regionale Lebensmittel/​Produkt sollte mitgedacht werden. Beispiele könnten die innovative Verarbeitung oder Zubereitung von pflanzenbasierten ver­arbeiteten Lebensmitteln oder die Herstellung neuer Convenience-Lebensmittel sein.

Die zu konkretisierende Projektidee darf sich nicht auf die reine Erzeugung regionaler Lebensmittel beschränken. Vielmehr müssen die Verarbeitung und Vermarktung im Mittelpunkt stehen.

Auch die reine Vermarktung landwirtschaftlicher Roherzeugnisse ohne Einbeziehung eines Verarbeitungsaspektes ist nicht ausreichend (Ausnahme: Logistikansätze).

Für die Auswahl der Projektskizzen, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen. In der Skizze ist darzustellen, weshalb das im Initialisierungsmanagement zu entwickelnde Projekt innovativ ist und sich von anderen auf dem Markt vorhandenen Modellen unterscheidet. Weiterhin ist darzustellen, weshalb das zu entwickelnde Projekt Kriterien der Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf Ressourcenschonung und Treibhausgasemissionen, erfüllt. Schließlich ist in der Skizze darzulegen, weshalb davon ausgegangen wird, dass das zu entwickelnde Projekt wirtschaftlich tragfähig sein wird.

In der Skizze ist ein Umsetzungsplan für das Initialisierungsmanagement zu entwerfen. Er muss so gefasst sein, dass auf seiner Basis die Realisierbarkeit innerhalb der Projektlaufzeit beurteilt werden kann.

Die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Initialisierungsmanagement sind in einem Ergebnisbericht festzuhalten. Dieser Ergebnisbericht ersetzt nicht den Schlussbericht des Verwendungsnachweises.

Förderfähig sind unter anderem folgende Ausgaben:

projektbedingt notwendiges zusätzliches Personal beim Zuwendungsempfänger,
die Vergabe von Aufträgen, z. B. für Beratungsleistungen, soweit diese als Leistungen zur Bearbeitung projektbedingter Aufgaben oder zum Kompetenzaufbau in Auftrag gegeben werden,
notwendige projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren,
projektspezifisches, zusätzliches Material, das nicht zur Grundausstattung zählt,
Tätigkeiten im Rahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers, z. B. für das Vorstellen von Ergebnissen und Erfahrungen auf Fachveranstaltungen,
Reisekosten des Zuwendungsempfängers entsprechend dem Bundesreisekostengesetz.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

der Erwerb von allgemeiner, nicht projektbedingter Ausstattung (insbesondere alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Büroeinrichtungen und mobile Endgeräte),
Stammpersonal,
Finanzierung des laufenden Geschäftes (einschließlich Infrastruktur und Querschnittsaufgaben) von bestehenden Einrichtungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die alleinig der Sicherung der Bezugs- und Absatzwege eines einzelnen Unternehmens dienen.

Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt Bekanntmachungen zur Förderung der Umsetzung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) voraussichtlich in den genannten Themenfeldern im Rahmen des BULEplus zu veröffentlichen. Die im Initialisierungsmanagement gewonnenen Erkenntnisse werden in die Ausgestaltung dieser MuD-Förderung einfließen. Diese späteren Bekanntmachungen werden für alle Interessierten offen sein. Auch Projekte, die im Rahmen des Initialisierungsmanagements entwickelt wurden, können sich darin um eine MuD-Umsetzungsförderung bewerben, sofern sie hierfür geeignet sind.

4 Zuwendungsempfänger

Die Fördermaßnahme richtet sich an juristische Personen oder Personengesellschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Gesell­schaften bürgerlichen Rechts, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Kommunen).

Da die reine Erzeugung regionaler Lebensmittel nicht im Mittelpunkt der Projektidee stehen darf, sind landwirtschaftliche Betriebe als Antragsteller bzw. Skizzeneinreicher nicht zugelassen. Sie können aber als Kooperationspartner eines anderen Antragstellers fungieren.

Es ist erwünscht, dass Antragsteller bereits frühzeitig mögliche Partnerschaften oder Kooperationen mitdenken und entsprechende potenzielle Partner in ihrer Skizze bzw. ihrem Antrag angeben. Verbundprojekte mit mehreren Zuwendungsempfängern sind im Rahmen dieser Bekanntmachung jedoch nicht förderfähig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen sowie sonstige juristische Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Als Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) ist diese Fördermaßnahme auf die ländlichen Räume in Deutschland ausgerichtet. Infolgedessen sind nur Anträge für solche Projektideen zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten etc.) mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Vorhaben in größeren räumlichen Einheiten (z. B. Landkreis) sind zulässig, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.

Da mit der Förderung vielfältige, in vielen Regionen Deutschlands umsetzbare Erkenntnisse gesammelt werden sollen, sollen die geförderten Projektideen eine möglichst breite regionale Vielfalt sowie unterschiedliche Bedarfe und strukturelle Rahmenbedingungen abdecken. Beim Auswahlverfahren kann daher die regionale Repräsentanz berücksichtigt werden. Einreichungen von Akteuren aus Regionen, in denen die regionale Vermarktung und Verarbeitung noch nicht so stark entwickelt sind, sind dementsprechend besonders willkommen.

Der Gegenstand der Förderung ergibt sich aus Nummer 3. Weitere Zuwendungsbestimmungen sind in Nummer 8 aufgeführt.

6 Dokumentation und Wissenstransfer

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMEL das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt. Das KomLE begleitet die Maßnahme fachlich-administrativ und wertet diese wissenschaftlich aus.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die von ihnen geplanten und umgesetzten Maßnahmen und Erkenntnisse transparent zu machen und dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung bzw. dessen Beauftragten die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

Konkret bedeutet dies:

Kooperation mit dem KomLE und seinen Beauftragten,
Berichterstattung an das KomLE und gegebenenfalls seine Beauftragten, inklusive kurzer jährlicher Sach- und Abschlussberichte zur Projektdurchführung (unter anderem Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen und Projektbausteine, Darstellung erzielter Ergebnisse und Erfahrungen),
Erstellung von jährlichen zahlenmäßigen Nachweisen,
Zurverfügungstellung von Informationen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen,
Mitwirkungen bei der fachlichen Auswertung der Fördermaßnahme (z. B. Beteiligung an Erhebungen, Teilnahme an einem Evaluationsworkshop),
Bereitschaft, sich aktiv an einem bundesweiten Demonstrationsnetzwerk zu beteiligen und dabei Erfahrungen und Wissen in Bezug auf das Förderprojekt an Dritte weiterzugeben (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen).

7 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung grundsätzlich auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie darf die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.

Die Zuwendung beträgt höchstens 70 000 Euro je Zuwendungsempfänger.

Der maximale Förderanteil im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung beträgt grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen ist auch ein höherer Förderanteil möglich.

Der Eigenanteil muss in Form von Geldleistungen (Eigenmitteln) erbracht werden. Drittmittel (z. B. zweckgebundene Darlehen oder Spenden) können auf die Eigenmittel angerechnet werden.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 15 Monate.

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als De-minimis-Beihilfen auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1407/​2013 gewährt. Hiernach gilt insbesondere Folgendes:

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen.
Die Förderung darf erst gewährt werden, nachdem die BLE von dem betreffenden Unternehmen eine Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form erhalten hat, in der dieses Unternehmen alle anderen ihm in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen angibt, für die die vorliegende oder andere De-minimis-Verordnungen gelten. Derer Zuwendungsempfänger hat zudem anzugeben, welche Beihilfeanträge gegenwärtig gestellt sind.
Es gelten die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 genannten Kumulierungsregelungen. Insbesondere dürfen De-minimis-Beihilfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 gewährte De-minimis-Beihilfen dürfen bis zu dem in Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung festgelegten einschlägigen Höchstbetrag mit De-minimis-Beihilfen nach anderen De-minimis-Verordnungen kumuliert werden.

8 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind.

Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs ergibt sich aus den §§ 91 und 100 BHO. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind im Antragsformular näher bezeichnet.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/​ANBest-Gk) sein.

Diese Bestimmungen sowie Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis sowie weitere Hinweise und Nebenbestimmungen sind dem BLE-Formularschrank (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy) zu entnehmen.

Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen – ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes – nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheids – dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen.

Projektideen, für deren Vorbereitung oder Umsetzung bereits Fördermittel des Bundes gewährt wurden oder gewährt werden sollen, sind im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht förderfähig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Der Zuwendungsempfänger hat in die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung folgender Angaben einzuwilligen:

Name und Ort des Zuwendungsempfängers,
Orte der Vorhabendurchführung,
Bezeichnung des Vorhabens,
Gegenstand der Förderung,
wesentlicher Inhalt und jeweilige Zielgruppen des Vorhabens,
Förderbetrag, Förderanteil,
Förderdauer.

Ohne diese Einwilligung wird die Zuwendung versagt.

9 Verfahren

Projektträger:

Projektträger für diese Fördermaßnahme des BMEL ist die BLE.

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 422 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
– Regionale Wirtschaft, Gesellschaft und soziale Innovationen –
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: regio-initial@ble.de
Internet: www.ble.de/​regio-initial

Die BLE behält sich vor, die Bearbeitung der eingehenden Projektskizzen und Projektanträge sowie weitere Projektträgeraufgaben – auch während und nach der Projektumsetzung – durch einen von ihr beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen.

Auswahl- und Entscheidungsverfahren:

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Interessenten reichen beim Projektträger zunächst eine kompakte Projektskizze für ein Initialisierungsmanagement ein, in der sie Inhalte und Umsetzungsschritte der von ihnen geplanten Projektidee umreißen. Der Projektträger prüft und bewertet die fristgerecht eingegangenen Projektskizzen auf Basis der im Folgenden genannten Kriterien und trifft so eine Auswahlentscheidung über die Vorhaben, die zur Antragstellung aufgefordert werden.

Prüf- und Bewertungskriterien:

Innovation und Kreativität des Ansatzes,
ausreichend genaue Beschreibung und Begründung der Projektidee sowie der geplanten Konkretisierungsmaßnahmen im Rahmen des Initialisierungsmanagements (inklusive nachvollziehbarem Arbeitsplan, realistischer Ziele und angestrebten Kooperationen),
Qualität und Erfolgschancen des zu entwickelnden Projektes (auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten),
Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahmen des Initialisierungsmanagements,
erwarteter Beitrag der geplanten Maßnahmen des Initialisierungsmanagements zur Qualitätssteigerung der Projektidee,
erwartete Wirkung der Realisierung der Projektidee für die Region sowie beispielhaft für ländliche Räume als attraktive Orte des Lebens und Arbeitens unter Berücksichtigung der regionalen Repräsentanz,
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen externe Experten hinzuzuziehen. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.

In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Skizzeneinreicher aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Förderantrag einzureichen.

Der für die Skizzenprüfung erforderliche Zeitraum lässt sich erst in Abhängigkeit von der Anzahl der Skizzeneinreichungen verlässlich abschätzen. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist dafür bei der Projektplanung in jedem Fall vorzusehen.

Vorlage von Projektskizzen:

Für die Einreichung von Projektskizzen zum Initialisierungsmanagement sind ausschließlich die in der Anlage 1 (Projektskizze) vorgegebene Projektskizzengliederung und die Vorlage für den Finanzierungsplan (Anlage 2) zu verwenden. Diese Dokumente stehen unter www.ble.de/​regio-initial zum Herunterladen zur Verfügung. Nur die gemäß dieser Gliederung vollständigen Projektskizzen können berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Projektskizzen rechtsgültig unterschrieben sind, maximal acht Seiten (ohne Anlagen) umfassen und in deutscher Sprache verfasst sind.

Folgende Dokumente sind bei der BLE per E-Mail einzureichen:

Skizze als Word-Datei oder kopierfähiges PDF,
Skizze als eingescanntes Dokument mit Unterschrift,
Finanzierungsplan als Excel-Datei.

Bitte fügen Sie Ihrer Projektskizze darüber hinaus keine weiteren Anlagen oder Informationsmaterial bei, da diese Unterlagen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Bitte senden Sie die genannten Dokumente mit dem Betreff „Projektskizze Regio Initial“ an die folgende E-Mail-Adresse: regio-initial@ble.de.

Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 21. August 2023.

Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum der E-Mail.

Aus der Vorlage einer Projektskizze sowie eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter: www.ble.de/​regio-initial

Inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies vorab), richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse regio-initial@ble.de oder an die Telefon-Nummer +49 (0)228 6845-3158.

Bonn, den 19. Juni 2023

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Günter

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