Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 01/24/32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens
im Bereich Entscheidungshilfe
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis1 zu fördern.
1 Thema
„Alternative Verfahren bezüglich der Anwendung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin2 (PMSG) in der konventionellen Sauenhaltung“
Förderkennzeichen: 2823HS009
2 Aufgabenbeschreibung
Die Verwendung von PMSG-haltigen Tierarzneimitteln für zootechnische Maßnahmen in der Nutztierhaltung steht aufgrund der teilweise tierschutzwidrigen Gewinnung in anderen Ländern (vor allem Südamerika) in der Kritik. Der Einsatz von PMSG erfolgt dabei nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem in der konventionellen Sauenhaltung, aber nicht in allen sauenhaltenden Betrieben und innerhalb eines Betriebs auch nicht zwangsläufig routinemäßig bei allen Tieren. Zur Förderung der Fruchtbarkeitsleistungen von Sauen stehen eine Vielzahl von zootechnischen Maßnahmen (optimierte Umweltgestaltung, gezielter Einsatz von Umweltreizen et cetera) sowie andere alternative Tierarzneimittel (zum Beispiel synthetische Tierarzneimittel) zur Verfügung, die bereits von vielen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern unter Verzicht auf PMSG angewendet werden. Der aktuelle Kenntnisstand lässt darauf schließen, dass die konventionelle Ferkelerzeugung grundsätzlich auch ohne den Einsatz von PMSG-haltigen Tierarzneimitteln auskommen kann. Zum Einsatz von alternativen Verfahren und Tierarzneimitteln in der Sauenhaltung liegen jedoch bislang kaum quantifizierbare Daten und belastbare Erkenntnisse vor, die auf die Gegebenheiten in Deutschland übertragen werden könnten. Außerdem gibt es derzeit keine ausreichenden, validen Daten, wie sich ein Verzicht auf PMSG-haltige Tierarzneimittel oder die Verwendung alternativer Maßnahmen unter heutigen Ferkelerzeugungsbedingungen in der Praxis auswirken. Der derzeitige Kenntnisstand reicht demnach derzeit noch nicht aus, um valide Rückschlüsse auf die tatsächlichen Folgen eines entsprechenden freiwilligen Verzichts sowie auf die Umsetzbarkeit von alternativen Maßnahmen ziehen zu können. Es sind daher zunächst umfassende Untersuchungen im Zusammenhang mit der Anwendung und Eignung alternativer Verfahren zur Anwendung von PMSG insbesondere zu oben genannten Anwendungsgebieten/-zwecken wissenschaftlich und praxisorientiert erforderlich.
Basierend auf diesen Daten und Ergebnissen kann dann entschieden werden, welche Maßnahmen am erfolgversprechendsten im Hinblick auf einen freiwilligen Verzicht der Ferkelerzeuger im Hinblick auf den Einsatz von PMSG sein könnten und wie diese möglichst breitflächig umgesetzt werden könnten, um das Ziel der Beendigung der Anwendung von PMSG zu zootechnischen Zwecken in der Sauenhaltung in Deutschland zu erreichen.
Die Fragestellung, ob und in welcher Form der Einsatz von alternativen Verfahren und Tierarzneimitteln zum Einsatz von PMSG in der Sauenhaltung in Deutschland umsetzbar ist, sollte mit umfassenden wissenschaftlichen und praktischen Untersuchungen bearbeitet werden. Dabei sollten in einem ersten Schritt die fehlenden Daten durch eine dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende klinische Feldstudie (verblindetes Studiendesign, ausreichende Tierzahl, Kontrollgruppe, systematische Erfassung von Störfaktoren auf die Reproduktionsleistung, Tiere moderner Genetik repräsentativ für die deutsche Sauenhaltung et cetera) erhoben werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollte systematisch erfasst werden, wie und ob sich die Reproduktionsleistung durch Verzicht auf PMSG verändert und auf welche Weise im Fall einer Verringerung der Reproduktionsleistung gegengesteuert werden kann.
Im Rahmen einer Vergleichsstudie sollen verschiedene Alternativen zum Einsatz von PMSG parallel beziehungsweise im Vergleich zur Anwendung von PMSG betrachtet werden. Folgende Gruppen bieten sich dabei an:
Gruppe 1: | Einsatz von PMSG |
Gruppe 2: | Verzicht auf PMSG (Umstellung von vorherigem Einsatz von PMSG zu Verzicht) |
Gruppe 3: | Anwendung eines optimierten Managements unter Berücksichtigung zootechnischer Maßnahmen |
Gruppe 4: | Einsatz von synthetisch hergestellten Tierarzneimitteln |
Neben einer Erfassung von direkten Auswirkungen auf reproduktions- und produktionstechnische Parameter (wie zum Beispiel Würfe pro Sau und Jahr, abgesetzte Ferkel pro Sau und Jahr, lebend geborene Ferkel pro Sau und Jahr, Östrus-, Trächtigkeits- und Abferkelrate, Umrauscherquote, Absetz-Östrus-(Beleg-)Intervall, Wurfgröße et cetera) sollen ökonomische Bewertungen verschiedener Maßnahmen sowie soziologische Aspekte (zum Beispiel Arbeitsaufwand bei Verwendung der jeweiligen Methode, Arbeitszufriedenheit mit der eingesetzten Methode) berücksichtigt werden.
Anhand einer umfassenden Literaturstudie sollen der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand erfasst und Hinweise zusammengetragen werden, die für den möglichen Verzicht auf den Einsatz von PMSG in der Ferkelerzeugung in Deutschland Relevanz und Nutzen haben.
Anhand von repräsentativen Befragungen von Landwirtinnen und Landwirten sollen wichtige Details zum Einsatz von PMSG in den jeweiligen Betrieben, die Bereitschaft und die Hemmnisse für einen zukünftigen Verzicht auf PMSG abgefragt und evaluiert werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.
Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.
Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
4 Rechtsgrundlage
Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.
5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
5.1 Forschungsdatenmanagementplan
Die Projektbeteiligten sind im Falle einer Projektförderung verpflichtet, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, das im Förderportal des Bundes im Unterverzeichnis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter „Allgemeine Vordrucke“ abrufbar ist (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=ble#t6). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann nur abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.
5.2 Open-Access-Veröffentlichungen
Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
6 Teilnahmebedingungen
Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Antragsteller müssen einen deutschsprachigen Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
7 Verfahren
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
7.1 Projektträger
Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 323 – Tierhaltung, Modellvorhaben Tier
Postanschrift: | 53168 Bonn |
Hausanschrift: | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn |
Ansprechpartner: | Herr Dr. Florian Heß, Telefon: +49 (0)228/6845-2645 |
Frau Frauke Müller-Olzem, Telefon: +49 (0)228/6845-2955 | |
Telefax: | +49 (0)30/1810 6845-3003 |
E-Mail: | bunth@ble.de |
De-Mail: | bunth@ble.de-mail.de |
7.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze
Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventueller Anhänge).
Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:
- a)
-
Deckblatt:Bezug zur Bekanntmachung
- –
-
Name und Adresse der Institution
- –
-
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
- b)
-
Zusammenfassung
- c)
-
Ziel des Projekts
- d)
-
Stand der Forschung
- e)
-
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
- f)
-
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
- g)
-
Finanzierungsplan
- –
-
Personal
- –
-
Sachausgaben
- –
-
Reisen
- –
-
Eigenanteil
- h)
-
Kompetenz des Antragstellers beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten)
- i)
-
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“
Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass folgende Punkte enthalten sind:
- –
-
Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
- –
-
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.
Bitte beachten Sie:
Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [zum Beispiel PCs] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.
7.3 Vorlage von Projektskizzen
Das Einreichen von Projektskizzen ist bis
Montag, den 18. März 2024, 12 Uhr |
möglich.
Die Projektskizze ist per E-Mail beim Projektträger über die Adresse bunth@ble.de einzureichen. Alternativ ist auch die Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 7.1 angegebene De-Mail-Adresse möglich. Eine Nachreichung der Skizze als unterschriebenes Papierdokument ist nicht erforderlich. Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist das Sendedatum der E-Mail.
Der frühestmögliche Vorhabenbeginn ist der 1. Juni 2024. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.
7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Referat 323 – Tierhaltung, Modellvorhaben Tier insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:
- –
-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
- –
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wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
- –
-
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Experten hinzuzuziehen.
Der Projektträger informiert die Bewerber über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
- 1
- Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
- 2
- Aktueller wissenschaftlicher Fachterminus PMSG: Equines Choriongonadotropin (eCG)
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