Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 01/25/32
über die Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben:
„Organisation der Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt zu oben genanntem Thema Vorhaben für den Bereich Gartenbau im Wege einer Zuwendung zu fördern.
Kurztitel: MuD Wasserbereitstellung im Gartenbau
1 Förderziel und Zuwendungszweck
Während in den vergangenen Jahren die Wasserentnahmen durch die Landwirtschaft mit knapp über zwei Prozent der gesamten Wasserentnahmen in Deutschland vergleichsweise gering waren, wird sich der Bewässerungsbedarf in den kommenden Jahren mit den Auswirkungen der Klimakrise deutlich erhöhen. Zwar bestehen sehr starke regionale Unterschiede hinsichtlich Häufigkeit und Menge an Niederschlägen in Deutschland, aber insgesamt werden in der Zukunft zu erwartende längere und intensivere Trockenphasen ein zunehmend großes Problem für die Landwirtschaft und insbesondere den Gartenbau darstellen. Eine bedarfsgerechte Wasserversorgung der Kulturpflanzen ist im Gemüse- und Obstbau von besonderer Bedeutung, weil Wassermangel zu signifikanten Ertragseinbußen oder sogar zu totalem Ertragsausfall führen kann. Pflanzenbauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität von Böden und zur Minderung des Wasserbedarfs sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Wassernutzungseffizienz der Bewässerung können den Wasserbedarf im Gartenbau verringern, sind aber allein nicht ausreichend, um die Wasserversorgung der Kulturpflanzen abzusichern.
Neben dem Gartenbau gibt es Bereiche außerhalb der Landwirtschaft, die ebenfalls einen Bedarf an Wasser haben und deren Wasserbedarf, insbesondere in Zeiten von Wasserknappheit, berücksichtigt werden muss. Es muss daher bestimmt werden, wie die verfügbare Wassermenge aufgeteilt werden soll. Ein effizientes regionales Wassermanagementkonzept, in dem die Verteilung hinsichtlich Menge und Zeitpunkt geregelt wird, ist erforderlich. Damit der Gartenbau sich in die Erstellung regionaler Wassermanagementkonzepte einbringen kann, muss bekannt sein, wie hoch der Wasserbedarf des Gartenbaus zu welchem Zeitpunkt ist. Das BMEL möchte daher für den Gartenbau Wege aufzeigen, wie dieser Wasserbedarf quantifiziert und an die Entscheider im regionalen1 Wassermanagement kommuniziert werden kann, um die Voraussetzungen für eine ausreichende Versorgung des Gartenbaus mit Wasser zu schaffen.
Zusätzlich muss in allen Bereichen das verfügbare Wasser auch möglichst effizient genutzt werden, um den maximalen Nutzen erzielen zu können. Im Gartenbau ist es daher erforderlich, auf Praxisbetrieben geeignete Anpassungsmaßnahmen für eine bedarfsgerechte Bewässerung zu identifizieren und zu optimieren. Neben Maßnahmen der Kulturführung sind dabei auch Lösungen zur Speicherung von Oberflächenwasser auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene, sei es in Form von Speicherbecken oder anderen wasserhaltenden Formen (zum Beispiel Anlage von Wasserretentionsbecken), von besonderer Bedeutung. Um innerbetrieblich die Nutzung des verfügbaren Wassers optimieren zu können, muss ein betriebliches Wassermanagementkonzept erstellt und umgesetzt werden.
Förderziel dieser Bekanntmachung ist es, einen Beitrag zu leisten, um die Erzeugung von Gemüse und Obst aus deutschen Anbaugebieten abzusichern. Dazu ist unter anderem die Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau so zu organisieren, dass auch in Phasen knapper Wasserverfügbarkeit möglichst bedarfsgerecht Wasser verfügbar ist. Es soll daher ein Beitrag geleistet werden, die Sicht des Gartenbaus konstruktiv in die regionalen Prozesse zum Wassermanagement (regionales Wassermanagement) einzubringen – im Einklang mit der geplanten Entwicklung bundesweiter „Leitlinien für Wasserknappheit“ (Nationale Wasserstrategie, Aktion 6).
Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens (MuD) im engeren Sinn ist es, die Gartenbaubetriebe bei der Erstellung und dem Einsatz von betrieblichen Wassermanagementkonzepten zu unterstützen. Diese können auch überbetriebliche Komponenten beinhalten, zum Beispiel auf der unteren Genehmigungsebene für Wasserentnahmen und Wasserspeicherinfrastruktur. Diese betrieblichen Wassermanagementkonzepte werden unter anderem verwendet, um den Dialog mit relevanten Akteuren im regionalen Prozess zum Wassermanagement führen zu können.
Zweck des MuD „Wasserbereitstellung im Gartenbau“ ist es, betriebliche Wassermanagementkonzepte auf den am Vorhaben beteiligten Praxisbetrieben bei Bedarf zu erstellen beziehungsweise vorhandene Wassermanagementkonzepte weiterzuentwickeln. Es sollen geeignete Anpassungsmaßnahmen für eine bedarfsgerechte Bewässerung identifiziert und Optionen für eine mögliche Verbesserung des betrieblichen Wassermanagements, insbesondere auch durch Speicherung von Überschusswasser zur Entlastung des Grundwassers, aufgezeigt werden. Solche betrieblichen Wassermanagementkonzepte können auch Maßnahmen beinhalten, die eine regionale Zusammenarbeit mit anderen Landbewirtschaftern, Wasser- und Bodenverbänden sowie Genehmigungsbehörden erfordern (unter anderem zur Genehmigung von Speicherbecken, die Wasserentnahme aus Fließgewässern, die Regulierung von Drainagen). Über einen intensiven Wissenstransfer sollen möglichst viele Gartenbaubetriebe angeregt werden, ein betriebliches Wassermanagementkonzept für den eigenen Betrieb zu entwickeln oder zu optimieren. Die Bereitschaft der Gartenbaubetriebe zu entsprechenden Änderungen in der Bewässerungspraxis soll erhöht werden.
Im Idealfall können diese betrieblichen Wassermanagementkonzepte in ein regionales Wassermanagementkonzept einfließen. Voraussetzungen, Anforderungen und Ansätze zum Dialog und zur überbetrieblichen Zusammenarbeit sollen identifiziert und möglichst in konkreten Fallbeispielen demonstriert werden.
2 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen als Projektnehmer gesucht, die ein MuD „Organisation der Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau“ durchführen.
2.1 Modellregionen
Das MuD soll in drei Modellregionen im Bundesgebiet durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen in zwei Modellregionen der Bereich Freilandgemüsebau (gegebenenfalls inklusive Erdbeeren) und in einer Modellregion der Bereich Obstbau (Baumobst) betrachtet werden.
Für die vorgesehenen Gebiete ist jeweils darzustellen, warum sich diese als Modellregion eignen. Folgende Kriterien sind hierbei zu berücksichtigen:
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In der Region ist Bewässerung (einschließlich Frostschutzberegnung) für den Anbau von Gemüse/Obst im Freiland üblich beziehungsweise erforderlich.
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In der Region sind Probleme oder Interessenkonflikte bezüglich der Wasserbereitstellung bereits aus der Vergangenheit bekannt beziehungsweise werden in naher Zukunft erwartet (zunehmender Wasserbedarf seitens Landwirtschaft und/oder anderen Nutzergruppen, Klimamodelle, Änderung der Grundwasserstände, Änderungen im rechtlichen Rahmen etc.), die eine Etablierung beziehungsweise Weiterentwicklung von betrieblichen und regionalen Wassermanagementkonzepten erfordern.
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Es besteht Interesse seitens der Betriebe des Gemüse- und Obstbaus an der Erarbeitung von Wassermanagementkonzepten, gegebenenfalls den Bau von Wasserspeichern zu planen oder auch Erfahrungen mit gegebenenfalls bestehenden Wasserspeichern im Rahmen des Projektes zu teilen.
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In der Region bestehen bereits Organisationsstrukturen mit Interesse, sich an der Erarbeitung beziehungsweise Weiterentwicklung betrieblicher/regionaler Wassermanagementkonzepte zu beteiligen.
2.2 Gesamtkoordination
Die übergeordnete Koordination und die Auswertung des geförderten MuD-Vorhabens übernimmt das Thünen-Institut, Institut für Betriebswirtschaft (TI-BW). Der Gesamtkoordination obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
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Berichterstattung gegenüber dem BMEL und dem Projektträger.
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Koordination und Unterstützung der Regionalkoordinatoren und Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen diesen.
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Erstellung und Festlegung von Indikatoren zur Bewertung der auf den Betrieben und in den Regionen umgesetzten Maßnahmen vor dem Hintergrund eines zunehmenden Wasserbedarfes beziehungsweise zunehmender Wasserknappheit.
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Auswertung der Daten und Erfahrungen der auf den Betrieben umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Wassermanagements einschließlich einer ökonomischen Bewertung dieser Maßnahmen.
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Anleitung und Unterstützung der Regionalkoordinatoren bei der Erstellung der betrieblichen Wassermanagementkonzepte (inkl. überbetriebliche Komponenten).
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Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen relevanten Vorhaben und ähnlichen Netzwerken, Unterstützung des Austausches auf Ebene der gartenbaulichen Praxis.
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Ansprache und Einbeziehung (unter anderem beim Wissenstransfer und Projekttreffen) von Personen aus Regionen mit langjähriger betrieblicher und überbetrieblicher Wassermanagement-Erfahrung als „Wissensträger“ außerhalb der Modellregionen. Hinweis: Diese Regionen können Auslagen für die Teilnahme an Wissenstransfermaßnahmen (Reisekosten, Honorare unter anderem) erstattet bekommen.
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Vorbereitung und Umsetzung von regionalen und überregionalen Wissenstransfermaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Regionalkoordinatoren.
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Erarbeitung von Leitfäden:
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zur Erstellung eines betrieblichen Wassermanagements, das gegebenenfalls auch überbetriebliche Komponenten einbezieht,
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sofern möglich, zur Gründung von Verbänden (zum Beispiel Wasserverband), um die Interessen der Gartenbaubetriebe zu bündeln.
2.3 Regionalkoordination
Über die vorliegende Bekanntmachung werden die Regionalkoordinatoren in den Modellregionen gesucht.
Die Regionalkoordinatoren betreuen in der jeweiligen Modellregion die an dem MuD teilnehmenden Demonstrationsbetriebe. Sie begleiten und unterstützen die Demonstrationsbetriebe bei der Identifizierung und Umsetzung geeigneter betrieblicher Anpassungsmaßnahmen und Ermittlung ihrer Grenzen. Insbesondere obliegen den Regionalkoordinatoren in den jeweiligen Modellregionen folgende Aufgaben:
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Betreuung der Demonstrationsbetriebe in der Modellregion, Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit diesen.
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Erhebung der durch TI vorgegebenen Indikatoren zur Bewertung der auf den Betrieben und in den Regionen umgesetzten Maßnahmen sowie der ökonomischen Parameter vor dem Hintergrund eines zunehmenden Wasserbedarfes beziehungsweise zunehmender Wasserknappheit. Weitergabe dieser Daten an die Gesamtkoordination.
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Unterstützung der Gesamtkoordination bei der Berichterstattung gegenüber dem BMEL und dem Projektträger.
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Erarbeitung der betrieblichen Wassermanagementkonzepte, die gegebenenfalls auch überbetriebliche Komponenten enthalten, in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Demonstrationsbetrieben und gegebenenfalls mit anderen Akteuren.
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Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Implementierung geeigneter Anpassungsmaßnahmen zur Umsetzung des verbesserten betrieblichen Wassermanagementkonzepts. Die Durchführung einer bedarfsgerechten und zugleich möglichst wassereffizienten Bewässerung ist dabei mit der im Betrieb vorhandenen Bewässerungstechnik vorzunehmen. Hinweis: Investitionen der Betriebe sind im Rahmen des Vorhabens nicht förderfähig.
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Überbetriebliche Vernetzung der teilnehmenden Betriebe und gegebenenfalls interessierter weiterer Betriebe in der Modellregion organisieren und auf Basis der betrieblichen Wassermanagementkonzepte überbetriebliche Komponenten, die eine regionale Zusammenarbeit erfordern (unter anderem zur Genehmigung von Speicherbecken, die Wasserentnahme aus Fließgewässern, die Regulierung von Drainagen), abstimmen.
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Beispielhafte Demonstration von Lösungen zur Speicherung von Oberflächenwasser auf betrieblicher und auf überbetrieblicher Ebene als eine zentrale Anpassungsmaßnahme und Weitergabe von Erfahrungen zu bereits vorhandenen Lösungen. Hinweis: Investitionen der Betriebe sind im Rahmen des Vorhabens nicht förderfähig.
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Unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten soll ein Zusammenschluss von beteiligten Akteuren, zum Beispiel zu einem Verband, geprüft und gegebenenfalls realisiert werden. Dieser Schritt ist von der Regionalkoordination zu begleiten.
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Sofern möglich, Unterstützung und Mitwirkung bei der Erarbeitung eines regionalen Wassermanagementkonzepts.
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Initiierung und Begleitung einer möglichst dauerhaft bestehenden Community of Practice, die für alle gartenbaulichen Betriebe offen ist.
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Vorbereitung, Koordination und Umsetzung regionaler Wissenstransfermaßnahmen insbesondere für die Praktiker und Beratungsfachkräfte in der Region.
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Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von überregionalen Wissenstransfermaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Gesamtkoordination.
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Weiterleitung der Daten und Ergebnisse aus der Modellregion an die Gesamtkoordination zur Aufbereitung und Umsetzung von Regionen-übergreifenden Wissenstransfermaßnahmen.
2.4 Demonstrationsbetriebe
Im Rahmen der Skizzenerstellung müssen die Regionalkoordinatoren darlegen, dass sich eine angemessene Anzahl an Demonstrationsbetrieben in der Modellregion beteiligt. Entsprechende Absichtserklärungen möglicher Demonstrationsbetriebe sind der Skizze als Anlage beim Einreichen beim Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beizulegen. Die Demonstrationsbetriebe sollen die Verhältnisse der Praxis in der Region widerspiegeln. Dies ist in der Vorhabenbeschreibung der ausgewählten Regionen näher darzulegen.
Folgende Aufgaben sind von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:
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Enge Zusammenarbeit mit der Regionalkoordination und der Gesamtkoordination.
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Aktive Beteiligung bei der Identifizierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel Wasserrückhalt in Form von Speicherbecken) auf dem eigenen Betrieb. Hinweis: Investitionen der Betriebe sind im Rahmen dieses Vorhebens nicht förderfähig.
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Austausch zur Erstellung und Optimierung der betrieblichen Wassermanagementkonzepte, gegebenenfalls unter Einbeziehung und Planung überbetrieblicher Komponenten, mit den weiteren in der Modellregion beteiligten Demonstrationsbetrieben.
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Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb.
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Beteiligung an Wissenstransfermaßnahmen in der eigenen Modellregion und möglichst auch über die eigene Modellregion hinaus (zum Beispiel Austausch mit den dort ansässigen Betrieben und anderen geeigneten Akteuren oder Verbänden).
2.5 Wissenstransfer
Die Maßnahmen zum Wissenstransfer sollen zielgruppengerecht und zeitgemäß sein, über die üblicherweise genutzten Maßnahmen wie Hoftage und Nutzung von Social Media hinausgehen und umfassen:
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Wissenstransfer innerhalb und zwischen den Modellregionen,
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Wissenstransfer für Regionen, die bisher über keine oder nur geringe Erfahrungen zum betrieblichen oder überbetrieblichen Wassermanagement verfügen,
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Wissenstransfer in Kooperation mit den „Wissensträgern“ aus Regionen mit langjähriger betrieblicher und überbetrieblicher Wassermanagement-Erfahrung oder Einbeziehung weiterer Akteure.
Der Austausch innerhalb des Projektes findet im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) statt. In dieser wird unter anderem die Abstimmung und Bewertung der durchzuführenden Maßnahmen vorgenommen. An dieser beteiligt werden alle regionalen Koordinatoren, die Gesamtkoordination, das BMEL und der Projektträger BLE.
3 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind die Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen als Regionalkoordination. Sie können, unabhängig von der Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen müssen zur Durchführung dieser Aufgaben über die geeigneten Kapazitäten in Form von qualifiziertem Personal verfügen und dieses regelmäßig schulen. Sie müssen einen deutschsprachigen Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Die Regionalkoordinatoren sollten in der vorgesehenen Modellregion ansässige beratende Einrichtungen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern, Landeseinrichtungen) sein und einschlägige fachliche Erfahrung und Expertise mitbringen. Sie müssen entsprechende Erfahrung bei der Durchführung ähnlicher Maßnahmen nachweisen und in der jeweiligen Region als Einrichtung bereits langjährig etabliert sein, was auch die eingehende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Betriebe und Akteure beinhaltet. Sie können einen weitreichenden produktneutralen Wissenstransfer vor Ort (zum Beispiel über Feldtage, Online-Informationen und die Teilnahme an einschlägigen regionalen Veranstaltungen) gewährleisten und sind auch nach dem Vorhaben vor Ort präsent. Sie müssen nachweisen, dass sie auch über die Region hinaus mit relevanten Akteuren oder Einrichtungen vernetzt sind, um auch in diese Richtung einen ausreichenden Austausch und Wissenstransfer gewährleisten zu können.
Die Förderung setzt die Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit mit den am Vorhaben beteiligten koordinierenden Einrichtungen und in der Region relevanten Akteuren voraus. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsaufgaben in angemessenem Umfang zu beteiligen und Informationen sowie Ergebnisse für die Bewertung des Erfolgs des Gesamtvorhabens bereitzustellen. Sie müssen sich damit einverstanden erklären, dass Veröffentlichungen über das Vorhaben in hierfür geeigneten Medien (zum Beispiel Datenbanken) erfolgen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere, dass:
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ein eindeutiger Demonstrationscharakter/Wissenstransfer unter direkter Einbindung der gartenbaulichen Praxis gewährleistet ist,
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die identifizierten beziehungsweise durchgeführten Maßnahmen gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einer Verbesserung in der Wasserbereitstellung führen können,
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eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird,
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die Verbreitung/der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Zielgruppen innerhalb der Modellregion und über die Modellregion hinaus dokumentiert wird,
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die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten nachgewiesen wird,
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eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet wird,
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eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachgewiesen wird,
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die Projektergebnisse auch Dritten zu gleichen Bedingungen zugänglich sein müssen.
Auswahl der Demonstrationsbetriebe im Vorhaben:
Die Regionalkoordinatoren reichen mit der Projektskizze beim Projektträger Absichtserklärungen interessierter Gartenbaubetriebe aus der betreffenden Region ein, aus denen hervorgeht, dass der Gartenbaubetrieb im Fall der Förderzusage Interesse an einer Teilnahme als Demonstrationsbetrieb hat. Nach Förderzusage an die Regionalkoordination werden Praxisbetriebe über eine gesonderte Bekanntmachung gebeten, sich als Demonstrationsbetriebe zu bewerben. Diese Bekanntmachung wird durch die jeweilige Regionalkoordination erstellt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Projektträger BLE. Zusätzlich erfolgt durch die Regionalkoordination die Veröffentlichung in einschlägigen, in der jeweiligen Region üblicherweise genutzten Medien. Im Rahmen der Akquise der potenziellen Demonstrationsbetriebe sind die in der Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion (siehe Nummer 4 dieser Bekanntmachung) in Nummer 4.3 benannten Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen. Zusätzliche Kriterien, die sich zum Beispiel aufgrund regionaler Besonderheiten ergeben, müssen ebenfalls in den regionalen Bekanntmachungen zur Akquise berücksichtigt werden. Die Regionalkoordination prüft die Teilnahmevoraussetzungen und wählt die Demonstrationsbetriebe in Rücksprache mit der Gesamtkoordination aus. Es ist wünschenswert, dass sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe eingezogen werden. Bei der Auswahl der teilnehmenden Demonstrationsbetriebe behalten sich BMEL und der Projektträger BLE ein Mitbestimmungsrecht vor.
4 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens. Weiter gelten die Festlegungen dieser Bekanntmachung.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des BMEL vom 8. August 2024 zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus FuE-Vorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion. Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission am 6. September 2024 genehmigt. Sie wird nach Maßgabe der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2014 bis 2020) als Beihilfe für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durchgeführt, insbesondere auf Grundlage von Nummer 1.1.10.1. (Randnummer 290 ff.2). Sofern möglich, erfolgt zu gegebener Zeit eine Anpassung der Rechtsgrundlage dieser Maßnahme an die Maßgabe der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01)3.
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung, gewährt. Falls bei gewerblichen Einrichtungen der Zuschuss nach Ausgaben nicht sinnvoll bemessen werden kann, kann der Zuschuss auf Kostenbasis bewilligt werden. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Zunächst ist eine Vorhabenlaufzeit von vier Jahren vorgesehen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 28. Juni 2024) beziehungsweise die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017, Stand Dezember 2022).
Die geltenden Nebenbestimmungen sowie Richtlinien, Merkblätter und Hinweise sind dem BLE-Formularschrank zu entnehmen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=ble). Unabhängig davon und abweichend von den erwähnten, üblichen Antragsformularen, Ausfüllhinweisen und dergleichen ist die Gewährung von Pauschalen im Rahmen einer Förderung auf Basis der in Nummer 4 dieser Bekanntmachung aufgeführten beihilferechtlichen Grundlage nicht zulässig.
Die Gewährung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus, daher wird vom Zuwendungsempfänger grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des wirtschaftlichen Eigeninteresses im Einzelfall festgesetzt.
Die im Fall einer Projektförderung im Rahmen des Projektes gewonnenen und verarbeiteten Forschungsdaten sind nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Für das Forschungsdatenmanagement zu diesem MuD ist die Gesamtkoordination zuständig. Die Regionalkoordinatoren sind verpflichtet, dieses nach Vorgaben der Gesamtkoordination zu unterstützen und Daten entsprechend zuzuliefern.
Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (dazu gehören alle Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die zur Normalausstattung zählen, sowie deren Wartung, Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig, soweit nicht zusätzlich durch das Vorhaben verursacht. Die Mehrwertsteuer ist nicht beihilfefähig, es sei denn, sie wird nicht nach nationalem Mehrwertsteuerrecht rückerstattet.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern öffentlich grundfinanziert werden, kann nur bei Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
5.1 Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Die Zuwendung wird den Anbietern des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen anhand des benötigten, projektbezogenen Mittelbedarfs für die Erarbeitung sowie Umsetzung der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gewährt und umfasst Ausgaben für:
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Personal
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Reisen
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Sachmittel und sonstige, vorhabenspezifische Ausgaben zur Durchführung der förderfähigen Maßnahmen (keine Investitionen)
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Honorare für Referenten im Rahmen der Verbreitung neuer Erkenntnisse und Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorhaben
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vorhabenbezogene Ausgaben der Demonstrationsbetriebe zwecks Weiterleitung (Nummer 5.2)
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Vergütung von Personen aus Regionen mit langjähriger, betrieblicher und überbetrieblicher Wassermanagement-Erfahrung (entsprechend Nummer 2.2)
5.2 Demonstrationsbetriebe
Sofern bei den Demonstrationsbetrieben projektbezogener finanzieller Aufwand entsteht, kann dieser durch eine Weiterleitung aus den der Regionalkoordination dafür bewilligten Mitteln ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zum Vorhaben können folgende Fördermöglichkeiten für vorhabenbezogene Ausgaben der Demonstrationsbetriebe einbezogen werden:
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Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen.
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Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (zum Beispiel Teilnahme an Projekttreffen, Teilnahme an Wissenstransferveranstaltungen).
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Im Einzelfall eine Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zusätzlichen Zeitaufwand in Höhe von maximal 35 €/h (zum Beispiel für Projekttreffen, Wissenstransfer-Veranstaltungen auf dem eigenen Betrieb).
Die Zuwendung an die Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen wird vollständig an die Demonstrationsbetriebe als Sachleistung in Form von bezuschussten Dienstleistungen weitergegeben (als „Endbegünstigte der Beihilfe“). Die Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen schließen mit den Demonstrationsbetrieben eine Kooperationsvereinbarung. Diese regelt insbesondere auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zur Weitergabe von Daten, zur Durchführung von Vor-Ort-Veranstaltungen und zur Duldung von Erhebungen auf den Flächen.
6 Verfahren
6.1 Projektträger
Bewilligungsbehörde (Projektträgerschaft):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
Auskünfte zu Fragen der Projektförderung erteilen Herr Groß (0228/6845-3649) und Frau Dr. Langenbruch (0228/6845-3775).
6.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am MuD ist zweistufig angelegt. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben gewährleisten zu können, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit der Gesamtkoordination des Thünen-Instituts (Frau Dr. Hildegard Garming; E-Mail: hildegard.garming@thuenen.de; Telefon: +49 531/2570 1457) und/oder mit dem Projektträger (siehe Nummer 6.1) aufzunehmen.
Am 27. Mai 2025 bieten wir von 14 bis 15.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in digitaler Form (Zoom) zu der veröffentlichten Bekanntmachung an. Bei Interesse an der Teilnahme und zum Erhalt der Einwahldaten wenden Sie sich bitte per Mail an bernhard.gross@ble.de.
Die Einreichung gemeinsamer, abgestimmter Skizzen als Verbund von mehreren Regionen ist möglich. In diesen Fällen ist von den Verbundpartnern eine Projektkoordinatorin oder ein Projektkoordinator zu benennen, der oder die für das geplante Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist ausschließlich das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Freitag, den 5. September 2025, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist),
über „easy-Online“ beim Projektträger einzureichen.
Über die fristgemäße elektronische Einreichung der kompletten Unterlagen hinaus ist keine Zusendung der Projektskizze auf dem Postweg erforderlich. Die elektronische Signatur oder eine papierbasierte Unterschrift entfallen.
Bei der Planung und Skizzenerstellung ist ein Projektbeginn des MuD-Vorhabens frühestens zum 1. Januar 2026 vorzusehen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Projektskizze, die in deutscher Sprache abzufassen ist, muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertinnen- und Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt; Zeilenabstand: 1,2-fach) substanzielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind.
6.3 Gliederung und Umfang der Projektskizze
Die bei der BLE einzureichende Projektskizze sollte einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge) und Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:
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Name(n), Anschrift, Kompetenz des Antragstellers beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Praxiserfahrungen, Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten).
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Stand des Wissens/Stand der Realisierung in der Praxis zu den ausgewählten/relevanten Handlungsbereichen/Verfahren, deren Einführung in die Praxis beabsichtigt.
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Detaillierte Beschreibung des Konzeptes unter Berücksichtigung der oben genannten Ausführungen; graphische Darstellung des Zeitplans.
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Detaillierte Beschreibung der Region, der Betriebsstruktur der Gartenbaubetriebe in der Region und Verfügbarkeit und gegebenenfalls Besonderheiten hinsichtlich des Wassermanagements in der Region.
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Detaillierte Beschreibung der in Nummer 2.1 benannten Punkte zur Bewertung der Eignung der vorgeschlagenen Modellregion.
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Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck.
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Nachvollziehbarer Arbeitsplan mit chronologischer Darstellung der geplanten Arbeiten. Darstellung der Arbeitsteilung zwischen etwaigen Kooperationspartnern im Vorhaben.
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Als Anlage die Absichtserklärungen der Gartenbaubetriebe, die sich am MuD als Demonstrationsbetriebe beteiligen wollen.
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Darstellung der Arbeitsteilung mit weiteren Projektpartnern.
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Erkennbare Relevanz des Vorhabens für den Gartenbau erläutern.
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Erkennbare Relevanz des Vorhabens auch für den ökologischen Gartenbau und die ökologische Lebensmittelwirtschaft erläutern.
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Erkennbarer Beitrag des Vorhabens für Problemlösungen des ökologischen Gartenbaus und der ökologischen Lebensmittelwirtschaft.
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Nachvollziehbarer Finanzierungsplan, aufgeschlüsselt nach den folgenden Positionen:
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Personalausgaben,
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Reisen (Zweck der Reisen angeben),
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Sachmittel.
6.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:
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Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfahrung, vorhandene Ressourcen; Präsenz vor Ort, Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Akteure;
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fachliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes;
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wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel.
In der zweiten Stufe informiert der Projektträger die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis der Skizzenbewertung. Bei positiver Bewertung werden die am Vorhaben beteiligten Skizzeneinreicher durch den Projektträger zur Einreichung eines gemeinsamen, mit der Gesamtkoordination abgestimmten, Förderantrages aufgefordert, der detailliertere Informationen liefern und formale Kriterien einhalten muss. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen und Förderanträge unabhängige Experten hinzuzuziehen. Der Skizze ist daher eine Erklärung zur Zustimmung einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Experten beizufügen.
7 Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
- 1
- Regional bezieht sich auf die Gemüseanbauregionen.
- 2
- Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020 (ABl. C 204 vom 1.7.2014, S. 1)
- 3
- Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1)
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