Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 02/22/32
über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
im Bereich „Humusaufbau im Obst- und Gemüsebau
sowie im Anbau von Wein und Hopfen“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, zu oben genanntem Thema Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)1 im Wege einer Zuwendung zu fördern.
1 Thema
„Humusaufbau in landwirtschaftlich genutzten Böden – Schwerpunkt Obstbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenanbau“
2 Förderziel und Zuwendungszweck
Der Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry, LULUCF) ist derzeit eine Nettosenke für CO2, die gemäß deutschem Bundes-Klimaschutzgesetz, Klimaschutzplan 2050 und Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung mit weiteren Maßnahmen gesichert werden soll. Da die Kohlenstoffsenke des Waldes laut Projektionsbericht der Bundesregierung ab 2020 deutlich abnehmen wird, sind neben Maßnahmen in der Waldbewirtschaftung und Holzverwendung auch Maßnahmen in der Landwirtschaft nötig, um die Senke im LULUCF-Bereich zu erhalten. Dies betrifft besonders die Minderung der hohen CO2-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden. Aber auch der Humuserhalt und Humusaufbau in Mineralböden kann einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der terrestrischen Kohlenstoffsenke leisten.
Der Humus in landwirtschaftlichen Böden ist für das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit, den Wasserhaushalt, die Nährstoffverfügbarkeit oder die Erosionsminderung von großer Bedeutung. Zusätzlich bindet der Humus im Boden große Mengen an Kohlenstoff. So ist der Boden der größte terrestrische Speicher für organischen Kohlenstoff. Das gilt auch für Deutschland, wo landwirtschaftlich genutzte Böden (Mineralböden und Moorböden) rund 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff speichern. Die Wald- und Agrarökosysteme speichern zusammen so viel organischen Kohlenstoff wie Deutschland bei dem derzeitigen Emissionsniveau in 23 Jahren als CO2 emittiert. Böden speichern global rund viermal so viel Kohlenstoff wie die oberirdische Vegetation und mehr als doppelt so viel wie die Atmosphäre. Ein Verlust von organischem Kohlenstoff (Corg) im Boden durch Mineralisierung geht einher mit der Emission von CO2. In landwirtschaftlich genutzten Böden kann dieser Verlust durch agronomische Maßnahmen, die für den Eintrag von organischer Substanz in den Boden sorgen, verhindert werden und gegebenenfalls weiteres CO2 gebunden werden. Dauerhafte Steigerungen des Humusgehalts sind nur über längere Zeiträume und in einem begrenzten Rahmen erzielbar.
Ziel dieser MuD ist es, über die derzeitige landwirtschaftliche und gartenbauliche Praxis hinausgehende, innovative, langfristig wirkende Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau, basierend auf Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschung und Versuchen, auf Demonstrationsbetrieben umzusetzen und deren Einsatz dadurch in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis zu verbreiten. Die Demonstrationsbetriebe haben dabei eine zentrale Funktion als Multiplikatoren und Lernorte. Die Erforschung der Wirkung isolierter Einzelmaßnahmen oder spezieller Substrate steht nicht im Fokus. Zweck der Zuwendung ist es, die betriebsspezifische Umsetzung der Maßnahmen vor Ort zu ermöglichen und sie in ein integratives Gesamtkonzept einzubinden. Neben der quantitativen Erfassung des Humusaufbaus werden auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen abgeschätzt und bewertet. Die im Rahmen der MuD erhobenen Daten werden diesbezüglich analysiert und für den Wissenstransfer aufbereitet, um langfristig möglichst viele Praktikerinnen und Praktiker davon zu überzeugen, betriebsindividuell ausgewählte Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau im eigenen Betrieb umzusetzen.
3 Gegenstand der Förderung
Die MuD sollen modellhaft auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxisbetrieben (Demonstrationsbetriebe mit dem Schwerpunkt Obstbau, Baumschulen (kein Fokus auf Topfkulturen), Gemüsebau, Weinbau oder Hopfenanbau, nachfolgend als „Kulturbereiche“ bezeichnet) in mehreren Regionen Deutschlands (Modellregionen) durchgeführt werden. Einbezogen wird ausschließlich Freilandanbau. Die Demonstrationsbetriebe sollen für die jeweiligen Modellregionen und Kulturbereiche/Kulturen typische/repräsentative Standortbedingungen und Betriebsstrukturen aufweisen. Je Kulturbereich sind bis zu drei Regionen und je Region bis zu 15 Modellbetriebe vorgesehen.
Es können nur Kulturbereiche/Kulturen berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer bundesweiten Flächenausstattung eine erhebliche Wirkung im Hinblick auf Humusaufbau und Klimaschutz entfalten können. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass durch die Gesamtzahl der anbauenden Betriebe in den Kulturbereichen/Kulturen eine bedeutende Breitenwirkung in der Praxis erzielt werden kann. Insgesamt sollen bis zu fünf MuD gefördert werden.
Die Modellregionen sollen vorzugsweise die Hauptanbauregionen der jeweiligen Kulturbereiche/Kulturen abdecken.
3.1 Vorhabenbeteiligte
Beteiligt an den Vorhaben sind die regionsübergreifenden, Kultur(bereich)-bezogenen Koordinationen, die regionalen Betreuungen, die Demonstrationsbetriebe und Institutionen zur wissenschaftlichen Begleitung. Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Einrichtungen gesucht, die für einen Kulturbereich die regionsübergreifende Koordination übernehmen und Einrichtungen, die als regionale Betreuung die Begleitung einer Modellregion übernehmen. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass eine Einrichtung die Kultur(bereich)-bezogene Koordination und die regionale Betreuung für eine oder mehrere Regionen wahrnimmt, wenn dies für den Kulturbereich sinnvoll erscheint (z. B. starke regionale Konzentration der Kultur/en).
Die regionsübergreifende Kultur(bereich)-bezogene Koordination ist zuständig für:
- –
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Organisation und Unterstützung des Austauschs zu Erfahrungen und Erkenntnissen vorhabensintern, regional und überregional, wie z. B. best practices.
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Koordination der Regionalbetreuungen und Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen diesen.
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Vernetzung mit anderen dieser Bekanntmachung zugeordneten MuD-Vorhaben (in anderen Kulturbereichen). Wenn sich im Verlauf des Vorhabens ein tiefergehender Austausch zwischen speziellen MuD-Vorhaben als sinnvoll erweist, soll dieser durch die jeweiligen Koordinationen flexibel und bedarfsangepasst organisiert und durchgeführt werden.
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Vernetzung des MuD-Vorhabens mit weiteren MuD-Vorhaben der Klimaschutzmaßnahme Humusaufbau, insbesondere zum MuD Humusaufbau in Ackerbaubetrieben (HumusPlus).
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Vernetzung des MuD-Vorhabens mit anderen relevanten Aktivitäten und Vorhaben (u. a. im Rahmen der Ackerbaustrategie, Eiweißpflanzenstrategie, 4 für 1 000 Initiative, dem BMEL „Living Labs Netzwerk“ und weiteren Netzwerken und MuD-Vorhaben).
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Koordination des Wissenstransfers in die breite landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Praxis, insbesondere auch für Betriebe außerhalb der beteiligten Modellregionen.
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Entwicklung von Konzepten zur Verbreitung des Wissens und deren Umsetzung, insbesondere über das MuD-Vorhaben hinaus.
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Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren im Wissenstransfer und mit der wissenschaftlichen Begleitung.
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Identifikation und Verbreitung innovativer Ansätze (insbesondere für Humuswirtschaft); gegebenenfalls auch Einsatz benutzerfreundlicher digitaler Tools in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung und Bereitstellung dieser an die regionalen Betreuerinnen und Betreuer.
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Koordinative Unterstützung der Datenerhebung entsprechend den Vorgaben der wissenschaftlichen Begleitung.
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Gebündelte Berichterstattung an den Projektträger über die Umsetzung des Vorhabens unter Einbeziehung der Berichte der Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer.
- –
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Die Kultur(bereich)-bezogene Koordination kann im Einzelfall zusätzliche Aufgaben übernehmen, um die wissenschaftliche Begleitung mit Spezialwissen zum jeweiligen Kulturbereich bzw. zu einer spezifischen Kulturart zu unterstützen.
Die regionalen Betreuungen sind zuständig für die Betreuung der jeweiligen Modellregion. Dazu gehört:
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Akquise potenzieller Demonstrationsbetriebe in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kultur(bereich)-bezogenen Koordination, u. a. durch die Verbreitung der gesonderten Bekanntmachung, die sich an die Demonstrationsbetriebe richtet, und Unterstützung dieser Betriebe bei der Antragstellung.
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Identifikation der betriebsindividuellen Potenziale für den Humuserhalt und Humusaufbau gemeinsam mit den Demonstrationsbetrieben. Erstellung betriebsspezifischer Konzepte mit den Demonstrationsbetrieben zum Aufbau von Humus.
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Erarbeitung der umzusetzenden Maßnahmen im Austausch mit der wissenschaftlichen Begleitung.
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Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der Maßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der Anwendung projektspezifischer digitaler Tools.
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Datenerhebung auf den Demonstrationsbetrieben entsprechend den Vorgaben der wissenschaftlichen Begleitung. Zulieferung der im Rahmen des Vorhabens gewonnen Daten und Erfahrungen an die wissenschaftliche Begleitung zum Zwecke der Datenerfassung, Datenanalyse und Datenaufbereitung und in anonymisierter Weise auch an die Kultur(bereich)-bezogenen Koordinationen zum Zweck des übergeordneten Wissenstransfers.
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Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Projektabwicklung und der Berichterstattung gegenüber dem Projektträger BLE.
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Durchführung von Wissenstransfermaßnahmen innerhalb der Region in enger Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten.
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Organisation regionaler Workshops zum Austausch mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren in der Region.
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Vernetzung mit bestehenden Beratungsaktivitäten der Bundesländer, Verbände o. Ä.
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In geeigneten Fällen Unterstützung bei der Einführung oder fortlaufenden Durchführung von Gesamtklimabilanzen für den Demonstrationsbetrieb nach den Vorgaben der wissenschaftlichen Begleitung.
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Dokumentation und Erstellung von Berichten.
Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Ressortforschungsinstitute des BMEL. Der wissenschaftlichen Begleitung obliegt die Koordination der einheitlichen Datenerhebung (Daten zur ökonomischen Auswertung, Daten zur Evaluierung des Erfolgs der umgesetzten Maßnahmen). Dies beinhaltet die Erarbeitung von Vorgaben zur Datenerhebung und -zulieferung, die Erfassung und Auswertung der Daten sowie deren Interpretation und Aufbereitung für den Wissenstransfer. Es wird dabei auf die Kompatibilität der erhobenen Daten hinsichtlich der Klimaberichterstattung geachtet. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist ebenso die Unterstützung der beteiligten Betriebe bei der Erstellung der Klimabilanzen zusammen mit den regionalen Betreuerinnen und Betreuern. Ebenso können in Zusammenarbeit mit den überregionalen Kultur(bereich)-bezogenen Koordinationen/regionaler Betreuung auch Bereitstellung und Einsatz benutzerfreundlicher digitaler Tools vorgesehen werden. Die wissenschaftliche Begleitung arbeitet eng mit den koordinierenden und betreuenden Einrichtungen und den Demonstrationsbetrieben zusammen. Weiterhin obliegt der wissenschaftlichen Begleitung die Berichterstattung insbesondere bezüglich der Datenauswertung und -analyse gegenüber dem Projektträger.
Demonstrationsbetriebe
Die Demonstrationsbetriebe setzen im Austausch mit den regionalen Betreuungsstellen die beschlossenen Maßnahmen im Praxisbetrieb um und unterstützen die Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb. Die Demonstrationsbetriebe werden in einer gesonderten Bekanntmachung gesucht.
3.2 Umsetzung
In einem ersten Schritt der Vorhabenumsetzung erfolgt die Akquise potenzieller Demonstrationsbetriebe gemäß Nummer 7.1 dieser Bekanntmachung. Danach führt die regionale Betreuung eine ausführliche Analyse der Betriebe zur Identifikation der individuellen Potenziale zum Humuserhalt und Humusaufbau in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung durch. Die Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen erfolgt durch die Demonstrationsbetriebe auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Parameter. Die Maßnahmen werden fördertechnisch folgenden Kategorien zugeordnet:
- a)
-
Kulturmaßnahmen, die ohne bedeutenden wirtschaftlichen Mehraufwand auf den Betrieben kurzfristig umgesetzt werden können (z. B. Anpassung der Richtung der Bodenbearbeitung).
- b)
-
Maßnahmen, die über bereits bestehende Förderprogramme (u. a. GAK) gefördert werden.
- c)
-
Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis und bestehende Förderprogramme des Bundes und der Länder hinausgehen und zu Mehraufwand bzw. Ertragseinbußen führen.
Im Rahmen der Erstellung der Skizze können im Finanzierungsplan folgende Ausgabenpositionen für die Demonstrationsbetriebe berücksichtigt werden:
- –
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Reisen,
- –
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Sachmittel, die zum Wissenstransfer benötigt werden,
- –
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im Einzelfall eine Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zusätzlichen Zeitaufwand in Höhe von maximal 35 Euro/h,
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bei Maßnahmen, die nach Kategorie 3 durchgeführt werden, zusätzlich:
- –
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anteilig die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlichen Investitionen,
- –
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projektbedingter zusätzlicher Aufwand und Ertragseinbußen.
Der durch die Bewirtschaftungsumstellung entstehende Mehraufwand (u. a. Einsatz von Betriebsmitteln, Mehrarbeit) wird seitens der wissenschaftlichen Begleitung in Kooperation mit den regionalen Betreuerinnen und Betreuern erhoben und ökonomisch ausgewertet. Die Evaluierung des Erfolgs der Umstellung der Bewirtschaftung in Bezug auf Humuserhalt und Humusmehrung erfolgt seitens der wissenschaftlichen Begleitung in Kooperation mit der regionalen Betreuung und der jeweiligen überregionalen, Kultur(bereich)-bezogenen Koordination anhand der Daten, u. a. von Bodenuntersuchungen.
Im Zentrum des Vorhabens steht ein intensiver Wissenstransfer, um die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Vorhaben der breiten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen und möglichst viele Betriebe für humuserhaltende bzw. -mehrende Maßnahmen zu interessieren und zu überzeugen. Die Wissenstransfermaßnahmen werden seitens der regionalen Betreuerinnen und Betreuer in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Koordination und der wissenschaftlichen Begleitung durchgeführt.
Eine Vorhabenlaufzeit von sechs Jahren ist vorgesehen. Im letzten Jahr des Zuwendungszeitraums erfolgt eine tiefergehende Evaluierung von Verlauf und Ergebnis der MuD, die als Grundlage für die Entscheidung über eine zweite MuD-Phase und deren Steuerung dient.
4 Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann unabhängig von der gewählten Rechtsform jede natürliche oder juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Antragstellenden müssen eine(n) deutschsprachige(n) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Sie müssen über geeignete Kapazitäten zur Durchführung ihrer Aufgaben in Form von qualifiziertem Personal verfügen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Über diese Bekanntmachung werden nur Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die für einen Kulturbereich die überregionale Koordination und/oder die regionalen Betreuungen in einer geeigneten Modellregion übernehmen. Die nachfolgend in den Profilen genannten Anforderungen sind dabei zu erfüllen.
Profil „Regionsübergreifende, Kultur(bereich)-bezogene Koordination“
Die jeweilige regionsübergreifende, Kultur(bereich)-bezogene Koordination ist auf nationaler Ebene in der Branche, und speziell im jeweiligen Kulturbereich, vernetzt, umfangreich vor Ort präsent und gut mit der breiten landwirtschaftlichen und/oder gartenbaulichen Praxis vernetzt. Sie steht regional und überregional im engen Austausch mit den Praktikerinnen und Praktikern sowie den relevanten Einrichtungen im Bundesgebiet und gewährleistet so den Wissenstransfer auch über die Modellregionen hinaus. Die dafür erforderlichen Strukturen und Informationskanäle sind bereits existent, es liegen langjährige Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb vor. Die Koordination sorgt dafür, dass die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in die Praxis transportiert werden, und dass Erfahrungen aus der breiten Praxis (ökologisch und konventionell) zur weiteren Berücksichtigung in das Vorhaben zurückfließen. Als Organisation hat die Koordination bereits andere Vorhaben koordiniert und verfügt somit auch über die notwendige Erfahrung und Kompetenz im Projektmanagement.
Profil „Regionale Betreuungen“
Die Einrichtungen für die regionale Betreuung müssen über Erfahrung und Infrastruktur im praxisnahen Versuchswesen und umfangreiches Wissen in den Themenbereichen Boden und Pflanzenproduktion, jeweils bezogen auf die in Nummer 3 angegebenen Kulturbereiche, verfügen. Zudem besitzen sie in diesen Themenbereichen aus dem laufenden Betrieb umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Beratung. Sie haben schon vergleichbare Vorhaben auf regionaler Ebene als zentrale Anlaufstelle koordiniert und verfügen somit auch über die notwendige Erfahrung und Kompetenz im Projektmanagement. Sie sind bereits umfangreich mit Praktikerinnen und Praktikern und anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren vernetzt, vor Ort präsent und können aufgrund der vorhandenen Infrastruktur einen weitreichenden Wissenstransfer zügig und dauerhaft gewährleisten. Regionale Betreuungen können z. B. die jeweils verantwortlichen Institutionen der Länder (Beispiel Landwirtschaftskammern, Landeseinrichtungen, etc.) sein. Erfahrung in der landwirtschaftlichen Klimaschutzberatung wird begrüßt.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Dieses wird durch die Erbringung eines Eigenanteils in angemessenem Umfang dargelegt. Der Eigenanteil umfasst zum Beispiel
- –
-
die Einbindung von erfahrenem Personal in dem Themenbereich (Projektleitung) und
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-
die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung, gewährt. Sie können als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden. Falls bei gewerblichen Einrichtungen der Zuschuss nach Ausgaben nicht sinnvoll bemessen werden kann, kann der Zuschuss auf Kostenbasis bewilligt werden. Die Zuschüsse werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.
Die Zuwendung wird den koordinierenden und betreuenden Stellen (Regionsübergreifende, Kultur(bereich)-bezogene Koordination, regionale Betreuungen) anhand des benötigten, projektbezogenen Mittelbedarfs für die Erarbeitung sowie Umsetzung der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gewährt und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben für:
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-
Personal (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind jegliche entstehenden Kosten für Stammpersonal grundsätzlich nicht förderfähig),
- –
-
Reisen im unmittelbaren Zusammenhang mit der zuwendungsfähigen Maßnahme,
- –
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Sachmittel und sonstige, vorhabenspezifische Betriebsausgaben (u. a. Analysekosten),
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-
im Rahmen der Sachmittel: Informationsmaßnahmen und Maßnahmen zum Wissenstransfer vor Ort und bundesweit (z. B. Ausgaben für Seminare, Feldbegehungen).
Die koordinierenden und betreuenden Einrichtungen (Regionsübergreifende, Kultur(bereich)-bezogene Koordination, regionale Betreuungen) geben dabei die Zuwendung in Form einer bezuschussten Dienstleistung an die am Vorhaben beteiligten Demonstrationsbetriebe (Endbegünstigte der Beihilfe) weiter. Sofern die Pflicht zur Veröffentlichung der Beihilfe (gemäß Randnummer 128 des Agrarrahmens2) besteht, wird diese seitens des Projektträgers vorgenommen.
Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erhaltene Förderung im Einzelfall nach Randnummer 730 des Agrarrahmens von der Europäischen Kommission geprüft wird.
Mit den Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Die Vorhaben sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Die Ergebnisse müssen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Grundlage der Vorhaben ist die Richtlinie des BMEL zur Förderung von MuD-Vorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 20193. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie und den §§ 23 und 44 BHO sowie den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften und den §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch Zuwendungen gefördert werden. Die hier vorliegende Förderbekanntmachung beschreibt und konkretisiert Inhalte und die maßgeblichen Förderbedingungen für ein Vorhaben.
Die Maßnahme wird nach der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 20202 durchgeführt.
Dem Zuwendungsgeber oder seinen Beauftragten sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Vor-Ort-Kontrollen zu gestatten, damit zuverlässig geprüft werden kann, ob die Bedingungen für die Gewährung der Förderung eingehalten werden.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt. Die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, im Rahmen der Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.
7 Verfahren
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Eingereicht werden Skizzen seitens der potenziellen regionsübergreifenden, Kultur(bereich)-bezogenen Koordinationen sowie potenzieller regionaler Betreuungen. Die in dieser Bekanntmachung und in der dazugehörigen Richtlinie3 (Nummer 8.2 bis 8.4) formulierten Vorgaben sind beim Einreichen der Skizze zu berücksichtigen.
Nach Beendigung der Frist zum Einreichen der Skizzen lädt der Projektträger BLE die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein, deren Skizzen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks als am besten geeignet bewertet wurden. In dem Gespräch werden inhaltliche Schwerpunkte, Strukturen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen geplanten Vorhaben schon vor der Antragstellung abgestimmt. Neben den potenziellen Antragstellenden wird auch die wissenschaftliche Begleitung an dem Abstimmungsgespräch beteiligt.
7.1 Demonstrationsbetriebe
Die Bekanntmachung, die an die Demonstrationsbetriebe gerichtet ist, wird nach der Zuwendung an die jeweilige regionsübergreifende Koordination bzw. regionale Betreuung vom Projektträger BLE im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt durch die regionale Betreuung die Veröffentlichung in einschlägigen, in der jeweiligen Region üblicherweise genutzten Medien. Im Rahmen der Akquise der potenziellen Demonstrationsbetriebe sind die in der Richtlinie3 in Nummer 4.3 benannten Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen. Zusätzliche Kriterien, die sich aufgrund der Themenschwerpunkte und regionalen Besonderheiten der einzelnen Modellregionen ergeben, müssen ebenfalls in diesen regionalen Bekanntmachungen zur Akquise berücksichtigt werden.
Interessierte Demonstrationsbetriebe haben ihr Interesse an der Teilnahme vor Beginn der Tätigkeit schriftlich beim Projektträger zu bekunden. Die regionale Betreuung prüft die Teilnahmevoraussetzungen und wählt die Demonstrationsbetriebe in Rücksprache mit der wissenschaftlichen Begleitung, dem Projektträger und dem BMEL aus. Sollte es mehr Interessenten als mögliche Teilnehmerplätze geben, erfolgt eine Auswahl der Demonstrationsbetriebe anhand der in der jeweiligen Bekanntmachung genannten Kriterien.
Zwischen den jeweiligen MuD-Beteiligten in einer Region (einschließlich der wissenschaftlichen Begleitung) wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit (u. a. Datenaustausch, Datenschutz, Zugang zu den Flächen) regelt. Im Anschluss an die Auswahl der Demonstrationsbetriebe werden diese, sofern eine zusätzliche Förderung notwendig ist, durch den Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
7.2 Projektträger
Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: | 53168 Bonn |
Hausanschrift: | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn |
Ansprechpartner: | Frau Linda Homann, Telefon: 0228/6845-3658 Frau Sandra Weißbrodt, Telefon: 0228/6845-3707 |
Telefax: | 030/1810 6845 3106 |
E-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de |
De-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de |
7.3 Gliederung und Umfang der Projektskizze
Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von ca. 15 DIN-A4-Seiten haben (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).
Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:
- a)
-
Deckblatt
- –
-
Bezug zur Bekanntmachung
- –
-
Name und Adresse der beteiligten Institutionen
- –
-
Name und Kontaktdaten der Ansprechpersonen
- b)
-
Zusammenfassung
- c)
-
Ziel und Schwerpunkte des Vorhabens sowie des diesbezüglichen Standes der Forschung (kurz)
- d)
-
Beschreibung des geplanten Vorhabens hinsichtlich Methodik und Vorgehensweise
- e)
-
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
- f)
-
Kompetenz der Skizzeneinreichenden bzw. der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten), Präsenz und Erfahrungshintergrund zu den Gegebenheiten vor Ort; Darlegung, inwieweit die in Nummer 4 dieser Bekanntmachung beim Punkt „Profil“ genannten Anforderungen erfüllt werden.
Als Anhang ist zusätzlich beizufügen:
- –
-
Finanzierungspläne, gegebenenfalls Vorkalkulationen.
Die Vorlagen für „Finanzierungspläne/Vorkalkulationen“ im Reiter »Vorlagen« am unteren Ende der Seite (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Humus/Humus_node.html) im Internetangebot der BLE sind dabei zu beachten.
7.4 Vorlage von Projektskizzen
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit den in Nummer 7.2 Projektträger aufgeführten Ansprechpersonen Kontakt aufzunehmen.
Zusätzlich plant der Projektträger, eine virtuelle Informationsveranstaltung durchzuführen, bei der Interessenten Fragen zu Aufbau und Struktur der MuD sowie zum Skizzenverfahren stellen können. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden außerdem die Gelegenheit, (weitere) Partner aus Wissenschaft und/oder Praxis aus dem Teilnehmerkreis für ein gemeinsames Projektkonsortium zu gewinnen. Details, Termin und Anmeldeinformationen werden im Newsletter „Bereich Pflanze und Boden“ des BLE-Referats 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie bekanntgegeben. Diesen können Sie unter der Adresse (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Newsletter/_functions/Forschungsfoerderung-Newsletter-Cleverreachformular-PflanzeBoden.html) abonnieren.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Das Einreichen von Projektskizzen ist bis spätestens
Freitag, den 1. Juli 2022, um 12 Uhr (Ausschlussfrist)
über easy-Online beim Projektträger möglich.
Neben dieser für die Fristwahrung maßgeblichen elektronischen Einreichung über easy-Online ist die komplette, unterschriebene Projektskizze unter Angabe des Vorhabenthemas (MuD Humus Obst- und Gemüsebau sowie Wein und Hopfen) zusätzlich parallel
- –
-
als Papierdokument postalisch einzureichen oder
als Scan bzw. Foto über einen der folgenden Übermittlungswege vorzulegen:
- –
-
E-Mail,
- –
-
absenderbestätigte De-Mail.
Die zugehörigen Adressen sind in Nummer 7.2 zu finden.
7.5 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:
- –
-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen, Eigenanteil,
- –
-
Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
- –
-
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Expertinnen und Experten hinzuzuziehen. Der Projektträger informiert die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Bonn, den 9. März 2022
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
In Vertretung
Natt
- 1
- Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBI. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist.
- 2
- Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (ABl. C 204 vom 1.7.2014, S. 1).
- 3
- Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 2019 (BAnz AT 20.09.2019 B1).
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