Bekanntmachung Nr. 02/23/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau − Modellregion Nordrhein-Westfalen“

Published On: Donnerstag, 23.03.2023By

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 02/​23/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau −
Modellregion Nordrhein-Westfalen“

Vom 8. März 2023

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (Kurztitel: MuD IPB) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund

Die durch das BMEL veröffentlichte Ackerbaustrategie (ABS) definiert Leitlinien und benennt Handlungsfelder, die Perspektiven aufzeigen, wie der Pflanzenbau zukünftig gestaltet werden kann. Die gute fachliche Praxis soll hierbei weiterentwickelt werden auf dem Weg zu einem ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Ackerbau.

Im MuD IPB sollen, angelehnt an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der ABS, innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden, die ohne Förderung nicht oder mit erheblichem zeitlichen Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt würden. Die zu den ausgewählten Handlungsfeldern erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der örtlichen bzw. regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klima­anpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Übergeordnet wird das Vorhaben vom Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF) koordiniert. In der Modellregion Nordrhein-Westfalen werden die Demonstrationsbetriebe von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) als Regionalkoordination bei der Anwendung ausgewählter Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, um auch nicht am Vorhaben beteiligte Betriebe von den umgesetzten Maßnahmen zu überzeugen.

Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb an dem Vorhaben beteiligen wollen. Diese müssen in Nordrhein-Westfalen verortet sein. In der Modellregion Nordrhein-Westfalen sollen auf den Demonstrationsbetrieben Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden:

Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge
Pflanzenschutz
Digitalisierung
Biodiversität

Die LWK NRW schließt mit den Demonstrationsbetrieben Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.

Die Demonstrationsbetriebe werden von der Regionalkoordination LWK NRW durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Unterstützung bei der Erarbeitung eines Arbeitsplans und der Identifikation von betriebsindividuellen Optimierungsmöglichkeiten für eine sach- und fachgerechte Umsetzung des integrierten Pflanzenbaus auf Betriebsebene
Beratung zu allen Fragen des integrierten Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes sowie betriebsindividuellen Fragen hinsichtlich biodiversitätsfördernder Maßnahmen
Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Kulturpflanzenbestände
Unterstützung bei der operativen Nutzung von digitalen Entscheidungshilfen
Unterstützung bei der Führung der Ackerschlagkartei
Gemeinsame Organisation und Durchführung von vor-Ort-Demonstrationen, Hofseminaren und Winterschulungen zum Wissenstransfer in die Region und über die Region hinaus
Unterstützung der am Vorhaben beteiligten Demonstrationsbetriebe bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel beim Projektträger.

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

Enge Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, insbesondere der LWK NRW als Regionalkoordination und dem JKI
Wirtschaftlich erfolgreiche, fachlich qualifizierte und regionaltypische Gemischt- oder Marktfruchtbetriebe
Kulturpflanzenanbau nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenbaus
Hohe Bereitschaft zur Erprobung digitaler Entscheidungshilfen und innovativer, inklusive nicht chemischer, Pflanzenschutzverfahren
Hohe Bereitschaft zur Umsetzung abgestimmter Maßnahmen zur Biodiversität
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt und demonstriert werden können
Lückenlose und zeitnahe Dokumentation aller pflanzenbaulicher Maßnahmen (z. B. Saattermin, Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen etc.)
Bereitschaft zur Weitergabe von betriebsbezogenen Daten in anonymisierter Form, die im Zusammenhang mit den erprobten Maßnahmen stehen
Monitoringmaßnahmen (z. B. Gelbschalen), Bonituren und kleinere Probennahmen im Feld; der Betriebsleiter wird dabei fachlich durch den Regionalkoordinator unterstützt
Nutzung von Beratungs- und Informationsangeboten zum integrierten Pflanzenschutz der Region über verschiedene Informationsquellen (z. B. Warndienst, www.isip.de)
Organisation und Durchführung von vor-Ort-Demonstrationen, Hofseminaren, Winterveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb.

Fördermöglichkeiten

Für die am IPB-Ackerbau beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

Anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h (z. B. Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransfer­veranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
Erstattung vorhabenbezogener Maschinenmieten (z. B. Hackgeräte, Striegel)
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
Erstattung vorhabenbezogener Kosten für spezielle Computersoftware sowie den Ankauf von Patenten, Lizenzen und Copyrights
Die genannten Kosten sind nur förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das MuD IPB verwendet werden. Weiterhin sind nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderungen während der Dauer des MuD förderfähig.

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen − Fachbereich 62 – Pflanzenschutzdienst (Herr Jonas Hett, Telefon: +49 221/​5430 450, E-Mail: jonas.hett@lwk.nrw.de) Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der BLE ist bis Freitag, den 28. April 2023 möglich:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de 

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen bzw. Fruchtfolge, Produktionsumfang, Absatzwege, Maschinenausstattung etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 8. März 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Budde

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