Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 03/2022/52
über das Erlöschen der Anerkennung einer Zertifizierungsstelle
Mit Bescheid vom 3. Februar 2017 erteilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) der Alko-Cert GmbH die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV).
Mit Schreiben vom 23. März 2022 teilte die Alko-Cert GmbH gegenüber der BLE mit, dass sie ihre Anerkennung als Zertifizierungsstelle aufgeben wolle.
Die Anerkennung als Zertifizierungsstelle erlischt gemäß § 29 Absatz 1 Biokraft-NachV, wenn sie zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
Die Aufgabe der Anerkennung als Zertifizierungsstelle durch die Alko-Cert GmbH stellt einen Erlöschensgrund im Sinne von § 29 Absatz 1 Biokraft-NachV dar.
Gemäß § 29 Absatz 2 Biokraft-NachV sind das Erlöschen der Anerkennung einer Zertifizierungsstelle und der Grund für das Erlöschen nach Absatz 1 von der BLE als zuständiger Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Bonn, den 10. Mai 2022
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Lilie
Kommentar hinterlassen