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Bekanntmachung Nr. 03/2022/52 über das Erlöschen der Anerkennung einer Zertifizierungsstelle

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 03/​2022/​52
über das Erlöschen der Anerkennung einer Zertifizierungsstelle

Vom 10. Mai 2022

Mit Bescheid vom 3. Februar 2017 erteilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) der Alko-Cert GmbH die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV).

Mit Schreiben vom 23. März 2022 teilte die Alko-Cert GmbH gegenüber der BLE mit, dass sie ihre Anerkennung als Zertifizierungsstelle aufgeben wolle.

Die Anerkennung als Zertifizierungsstelle erlischt gemäß § 29 Absatz 1 Biokraft-NachV, wenn sie zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

Die Aufgabe der Anerkennung als Zertifizierungsstelle durch die Alko-Cert GmbH stellt einen Erlöschensgrund im Sinne von § 29 Absatz 1 Biokraft-NachV dar.

Gemäß § 29 Absatz 2 Biokraft-NachV sind das Erlöschen der Anerkennung einer Zertifizierungsstelle und der Grund für das Erlöschen nach Absatz 1 von der BLE als zuständiger Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Bonn, den 10. Mai 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Lilie

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