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Bekanntmachung Nr. 03/24/32 zur Förderung transnationaler Forschungsvorhaben im Rahmen des europäischen Forschungsnetzwerks (ERA-NET) ICT-AGRI-FOOD „Datengestützte Agrar- und Ernährungssysteme“

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung Nr. 03/​24/​32
zur Förderung transnationaler Forschungsvorhaben
im Rahmen des europäischen Forschungsnetzwerks
(ERA-NET) ICT-AGRI-FOOD
„Datengestützte Agrar- und Ernährungssysteme“

Vom 26. März 2024

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagiert sich seit dem Jahr 2019 im „European Research Area-Netzwerk Cofund on ICT-enabled agri-food systems“ (ERA-NET Cofund ICT-AGRI-FOOD). Mit ICT-AGRI-FOOD fördert die Europäische Kommission (EC) transnationale Forschungsverbünde zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Transparenz der Agrar- und Ernährungssysteme durch verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung verschiedener nationaler und regionaler Forschungsprogramme im Bereich digitaler Technologien entlang der Wertschöpfungskette.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung hat das ERA-NET ICT-AGRI-FOOD eine Bekanntmachung zur transnationalen Forschungs­förderung mit dem Titel „Digitalisierung bewältigen für gesunde Agrar- und Ernährungssysteme“ veröffentlicht. Am Forschungsnetzwerk beteiligen sich 28 nationale und regionale Förderorganisationen aus 22 europäischen Mitgliedsstaaten sowie der Europäischen Union assoziierte Staaten. Im Rahmen dieser Bekanntmachung arbeiten bisher elf Fördermittelgeber aus elf europäischen Staaten und Regionen zusammen und beteiligen sich an der gemeinsamen Förderung transnationaler Forschungs- und Innovationsprojekte.

1.1 Zuwendungszweck

Aufbauend auf den bisherigen Bekanntmachungen aus den Jahren 2019, 2021 und 2022 veröffentlicht das ERA-NET ICT-AGRI-FOOD eine transnationale Bekanntmachung. Mithilfe dieser Forschungsförderung soll die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gestärkt und langfristig die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer und deutscher Forschung zu digitalen Technologien entlang der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungssysteme gesichert werden.

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten, die einen Beitrag zur Überführung bestehender sowohl konventioneller als auch ökologischer Landwirtschaftssysteme und Wertschöpfungsketten in noch nachhaltigere, transparentere, effizientere, resilientere sowie umwelt- und klimafreundlichere Produktions­systeme leisten. Dabei wird die Einbindung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entlang der Wertschöpfungsketten als entscheidende Voraussetzung betrachtet, um Durchbrüche gemäß der Zielsetzung zu bewirken. In den ersten drei der insgesamt vier Themen der Bekanntmachung geht es insbesondere um künstliche Intelligenz, regenerative Landwirtschaft und Entscheidungs- und Reflexionssysteme. Zuwendungen des BMEL sind für die Themen 1, 2 und 3 vorgesehen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie gemäß der §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gefördert werden. Weiterhin gelten die Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabe- beziehungsweise Kostenbasis (NABF, ANBest-P, NKBF 2017). Alle genannten Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) Nr. 651/​2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 beziehungsweise der Verordnung (EU) 2022/​2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Zuwendungsgeberin aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der BMEL-Förderung sind transnationale Verbund-Forschungsvorhaben zu den ersten drei Themenbereichen der Bekanntmachung: „Digitalisierung bewältigen für gesunde Agrar- und Ernährungssysteme“.

Gefördert werden ausschließlich die Themenbereiche 1 bis 3, Themenbereich 4 erhält keine Förderung vom BMEL.

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen daher, entsprechend der oben angegebenen Zielstellung, Vorhaben gefördert werden, die unter den folgenden Themenbereich fallen:

THEMA 1 – Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (KI) für nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme

KI-Werkzeuge bieten ein erhebliches Potenzial für die Umgestaltung von Agrar- und Ernährungssystemen durch die Optimierung der Ressourcennutzung, die Minimierung der Umweltauswirkungen und die Steigerung der Rentabilität.

Bewerbungen zu Thema 1 sollten sich mit der Frage befassen, wie KI (maschinelles Lernen, Deep Learning und neuronale Netze) eingesetzt werden kann, um die Kreislaufwirtschaft in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stärken, mit besonderem Schwerpunkt auf der Produktion von frischen Lebensmitteln, der Begrenzung der Lebensmittelverschwendung und der Effizienz des Lebensmittelsystems.

Kreislauffähige Lebensmittelsysteme sollten auf Produktionsprozessen beruhen, die mit der natürlichen Regeneration von Ökosystemen in Einklang stehen, und KI-Interventionen sollten auch Ansätze der regenerativen Landwirtschaft für die Primärproduktion unterstützen, sowie sozioökonomische Vorteile (Gerechtigkeit/​Profitabilität) und geringere Umwelt­auswirkungen bieten.

THEMA 2 – Postindustrielle Landwirtschaft: das beste Wissen, die besten digitalen Technologien zur Wiederbelebung und Stärkung bewährter Verfahren für eine regenerative Landwirtschaft

Dieses Thema motiviert zur Entwicklung, Anpassung und Anwendung maßgeschneiderter digitaler Technologien für ökologisch intelligentere, sozialere und ganzheitlichere landwirtschaftliche Systeme, die Nützlinge/​nützliche Organismen (einschließlich Boden­organismen) und Biodiversität fördern, die Bodenfruchtbarkeit unterstützen und die Ökosystemfunktionen pflegen. Das Thema umfasst insbesondere landwirtschaftliche Systeme, die Bodenparameter in den Mittelpunkt stellen, wie extensive Beweidung, Agroforstwirtschaft, Nützlinge oder andere regenerative landwirtschaftliche Praktiken. Auch die Entwicklung maßgeschneiderter digitaler Technologien für die Bewirtschaftung von Grünland ohne Wiederkäuer (zum Beispiel Eiweiß aus Gras) gehört zu diesem Thema. Bei all diesen Ansätzen müssen die Rückkopplungsschleifen der Akteure entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette erforscht, ermöglicht und aktiviert werden, um Anreize und Belohnungen für den Wandel zu schaffen.

Interessante Technologien in diesem Zusammenhang sind digitale Zwillinge für die Überwachung zum Beispiel von Landnutzungsänderungen oder die DNA-Sequenzierung der nächsten Generation für das Biomonitoring (dies kann dazu beitragen, Landwirte zu entlohnen, die sich für den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt engagieren) oder Kommunikationstechnologien, die Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette miteinander verbinden, wie zum Beispiel Unternehmen für die Verarbeitung von speziellen alternativen Nutzpflanzen oder Verkäufer alternativer Nutzpflanzenprodukte.

THEMA 3 – Intelligente Entscheidungs- und Reflexionssysteme in der Landwirtschaft

Bei diesem Thema muss entweder Buchstabe a, b oder Buchstabe c adressiert werden.

a)
Dieses Thema motiviert die Entwicklung fortschrittlicher adaptiver/​lernender digitaler Technologien (einschließlich Künstlicher Intelligenz) zur Schulung und Begleitung von Landwirten und anderen Akteuren unter Verwendung von KI und interaktiven Modulen, die sich während des Schulungsprozesses weiterentwickeln: zum Beispiel zur Nutzung von Maschinen oder Software zur Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Daten, zur Beratung über die gemeinsame Nutzung von Daten oder zur wirtschaftlichen Machbarkeit. Diese Informations- und Kommunikationstechnologien werden den Landwirt oder die Arbeitskräfte nicht ersetzen, sondern als Reflexionssystem dienen.
b)
Intelligente Planung und Vorhersage der Pflanzenproduktion und -erträge für politische Entscheidungsträger und/​oder landwirtschaftliche Versicherungsmodelle unter Verwendung von Daten über die historische Produktion, die Nachfrage, den Import/​Export und die Preisgestaltung, um Preisspitzen zu vermeiden.
Das Thema bezieht sich auf die Entwicklung von Prognoseinstrumenten, die nicht nur länderspezifisch sind, sondern auch ganz Europa abdecken (internationale Anbaupläne). Die Prognoseinstrumente zielen darauf ab, die Produktnachfrage, die Import- und Exportmengen und die Anbauflächen landesweit abzustimmen, wobei länderspezifische Daten und digitale Systeme zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang kann die Entwicklung von Frühwarn- und Präventionssystemen zur Abschwächung der Auswirkungen extremer Wetterereignisse durch den Einsatz digitaler Systeme, Sensoren und meteorologischer Daten von Nutzen sein. Die Ergebnisse der geförderten Projekte werden politische Entscheidungsträger und Verwaltungsbehörden in die Lage versetzen, die Art und Weise, wie Agrar- und Lebensmittelsysteme organisiert werden, besser zu steuern und Landwirten Anreize zu geben und sie für ihre Bemühungen um eine nachhaltigere Gestaltung der Lebensmittelsysteme zu belohnen.
c)
Fortgeschrittene digitale Technologien und Simulationsmodelle für die Wasserbewirtschaftung zur Steuerung der Bewässerung von Kulturpflanzen und zur Anpassung von Agrarökosystemen/​Regionen an den fortschreitenden Klimawandel und ihre Wechselwirkung mit zum Beispiel Agro-Photovoltaiksystemen, veränderter Landnutzung usw.

Wassermanagementtechnologien entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich Bewässerung, werden eine der Schlüsseltechnologien für künftige landwirtschaftliche Systeme sein. Dieses Thema motiviert die (Weiter-)Entwicklung fortschrittlicher digitaler Technologien, wie zum Beispiel digitaler Zwillinge für ein nachhaltiges Wassermanagement in der landwirtschaftlichen Produktion. Gefördert wird die Entwicklung von Simulationsmodellen (sowohl retrospektiv als auch prognostisch), die dabei helfen, die Wasserressourcen unter Berücksichtigung von Nährstoffen, Rückständen von Pflanzenschutzmitteln und Auswirkungen von Bewirtschaftungspraktiken (ökologischer Landbau usw.) zu bewerten. Das Thema wird sich auf die Perspektive des Landwirts konzentrieren. Es könnte sinnvoll sein, ganze Agrarökosysteme/​Regionen zu modellieren, um sie an den Klimawandel anzupassen.

Eine vollständige Beschreibung der Themenbereiche, ihre Abgrenzung sowie eine Auflistung weiterer wichtiger Informatio­nen und Kriterien der Förderfähigkeit sind der transnationalen Bekanntmachung (Call Announcement = Call Document) vom 20. März 2024 zu entnehmen (https:/​/​submission-ict-agri-food.ptj.de/​call1; https:/​/​www.ictagrifood.eu).

Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von 24 bis maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte beziehungsweise Niederlassung in Deutschland, insbesondere Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Internationale Organisationen sind nicht antragsberechtigt.

Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/​oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist nicht möglich.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

An der Durchführung der Forschungsvorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 1.3 zu § 44 BHO darf mit dem Vorhaben grundsätzlich vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt als Vorhabenbeginn. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen zulässig, sofern die Bewilligungsbehörde nach Antragstellung einem vorzeiti­gen förderunschädlichen Vorhabenbeginn zustimmt. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Die weiteren zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den oben genannten Rechtsvorschriften (siehe Nummer 1.2) geregelt. Daneben gelten die in der englischsprachigen transnationalen Bekanntmachung beschriebenen allgemeinen Regelungen.

Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Pro Projekt stehen bis zu 250 000 Euro (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis: inklusive der Projektpauschale) für deutsche Partner zur Verfügung.

Die Zuwendung wird im Zuge der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) beziehungsweise Zuweisung auf Grundlage der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten als Voll- beziehungsweise Anteilsfinanzierung gewährt.

Grundsätzlich erfolgt die Gewährung der Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA), bei der eine Projektpauschale beziehungsweise sogenannte „Overheads“ in Höhe von bis zu 10 Prozent der Personalausgaben gewährt werden kann. Institute der Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Zentren werden auf Kostenbasis gefördert.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. Zuwendungsfähig und zugleich Bemessungsgrundlage für die jeweilige Förderquote sind diejenigen nachgewiesenen projektspezifischen Ausgaben beziehungsweise Kosten, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung der Maßnahmen notwendigerweise anfallen und ohne Durchführung der Maßnahmen nicht angefallen wären (zuwendungsfähige Gesamtausgaben beziehungsweise -kosten).

Bei der Vergabe von Zuwendungen sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts nach Maßgabe folgender Grundsätze zu beachten: Ob die jeweilige Zuwendung eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt, richtet sich im Einzelnen nach den einschlägigen Vorgaben des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation C (2022) 7388 vom 19. Oktober 2022, insbesondere nach Nummer 1.3, 2.1.1 und 2.2.

6 Sonstige Bestimmungen

Im Fall einer Projektförderung ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren „profi-Online“ zur vereinfachten Projektabwicklung verpflichtend.

Des Weiteren verpflichten sich die Projektbeteiligten im Fall einer Projektförderung, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungs­datenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Details sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, welches den Antragstellerinnen und Antragstellern – eine positive Selektion auf europäischer Ebene vorausgesetzt – im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung des nationalen Antrags übermittelt wird. Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird erst im Zuge der nationalen Antragseinreichung angefordert und begutachtet.

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift sollte diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist auf transnationaler Ebene einstufig (mit Registrierung bis zum 16. Mai 2024, 13 Uhr MESZ) angelegt.

Die Antragsunterlagen sind in englischer Sprache und in dem dafür vorgeschriebenen Format zu erstellen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Internetseite https:/​/​submission-ict-agri-food.ptj.de/​call1. Dort finden sich auch alle für die Bekanntmachung relevanten Informationen und Dokumente. Die dort aufgeführten An­forderungen der transnationalen Bekanntmachung sind zu beachten. Mit der Einreichung des Antrags stimmt der Antragsteller einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Experten zu. Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Beratung durch die im Bekanntmachungstext genannten nationalen Kontake in den Partnerländern einzuholen.

7.1.1 Erste Stufe: Registrierung

In der ersten Verfahrensstufe müssen sich die Antragsteller für das transnationale Verbundvorhaben registrieren.

Die Frist zur Registrierung ist der 16. Mai 2024, 13 Uhr MESZ.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

7.1.2 Zweite Stufe: Einreichung der Vollanträge (full proposals)

Die Frist zur Einreichung des Vollantrags ist der 20. Juni 2024, 13 Uhr MESZ.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Eingegangene Vollanträge werden von einem internationalen Gutachtergremium fachlich nach den Kriterien

Exzellenz (Excellence)
Wirkung (Impact)
Qualität und Effizienz der Umsetzung (Quality and Efficiency of the Implementation)

bewertet.

Eine detaillierte Beschreibung der Begutachtungskriterien ist mit den Call-Dokumenten auf der Internetseite https:/​/​submission-ict-agri-food.ptj.de/​call1 verfügbar.

Auf der Grundlage der Gutachterbewertung werden die Vollanträge den nationalen Forschungsförderorganisationen zur Förderung empfohlen. Das Ergebnis der Förderentscheidung teilt das Call Office den Koordinatoren der transnationalen Forschungsvorhaben im Oktober oder November 2024 schriftlich mit.

Hinweis:

Für alle interessierten Bewerber findet am 24. April 2024 von 10 bis 11.30 Uhr MEZ ein Webinar statt. Das Webinar bietet einen Überblick über alle relevanten Aspekte der Ausschreibung und eine kurze Einführung in das Antragstool. Der entsprechende Link und die Tagesordnung werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite verfügbar sein. Für das Webinar ist eine Registrierung erforderlich.

7.1.3 Einreichung der nationalen Förderanträge

Das Ergebnis der Förderentscheidung teilt das Call-Sekretariat den Koordinatoren der transnationalen Forschungsvorhaben im Oktober oder November 2024 mit. Deutsche Projektpartner werden vom Projektträger danach zeitnah schriftlich aufgefordert, einen Antrag auf nationale Projektförderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen. Mit der Aufforderung werden weitere Details bekannt gegeben. Zur Einreichung der nationalen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline).

7.2 Projektträger

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 325 – EU-Forschungsangelegenheiten/​EMFAF
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Johannes Pfeifer
Telefon: +49 (0) 228 6845-2634
E-Mail: Johannes.Pfeifer@ble.de

Frau Dr. Elke Saggau
Telefon: +49 (0) 228 6845-3930
E-Mail: Elke.Saggau@ble.de

Frau Dr. Annika Fuchs
Telefon: +49 (0) 228 6845-3746
E-Mail: Annika.Fuchs@ble.de

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 26. März 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
U. Monnerjahn

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