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Bekanntmachung Nr. 03/32/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau − Modellregion Rheinland-Pfalz“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 03/​32/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau − Modellregion Rheinland-Pfalz“

Vom 15. März 2023

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (Kurztitel: MuD IPB) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Rheinland-Pfalz.

Hintergrund

Die durch das BMEL veröffentlichte Ackerbaustrategie (ABS) definiert Leitlinien und benennt Handlungsfelder, die Perspektiven aufzeigen, wie Pflanzenbau zukünftig gestaltet werden kann. Die gute fachliche Praxis soll hierbei weiterentwickelt werden auf dem Weg zu einem ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Ackerbau.

Im MuD IPB sollen, angelehnt an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der ABS, innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden, die ohne Förderung nicht oder mit erheblichem zeitlichen Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt würden. Die zu den ausgewählten Handlungsfeldern erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der örtlichen bzw. regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klimaanpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Übergeordnet wird das Vorhaben vom Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF) koordiniert. In der Modellregion Rheinland-Pfalz werden die Demonstrationsbetriebe vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück als Regionalkoordination in Bad Kreuznach bei der Anwendung der Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet.

Bei der Auswahl der Demonstrationsbetriebe sollen verschiedene Betriebsstrukturen (z. B. unterschiedliche Betriebsgrößen) und verschiedene regionale Gegebenheiten (u. a. Boden und Klima) berücksichtigt werden. Die Demonstrationsbetriebe müssen in Rheinland-Pfalz verortet sein.

Demonstrationsbetriebe/​Lohnunternehmen in der Modellregion Rheinland-Pfalz

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb an Vorhaben in der Modellregion Rheinland-Pfalz beteiligen wollen. Diese müssen in Rheinland-Pfalz verortet sein.

Die Betriebe sollen im engen Austausch mit den Pflanzenbauteams vor Ort Maßnahmen wie beispielsweise die mechanische Unkrautbekämpfung in Sonderkulturen oder die Anwendung von digitalen Entscheidungshilfen erproben und demonstrieren.

In der Modellregion Rheinland-Pfalz sollen auf den Demonstrationsbetrieben Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden:

Digitalisierung
Pflanzenschutz
Düngung
Kulturpflanzenvielfalt und Biodiversität

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück schließt mit den Demonstrationsbetrieben Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.

Die Demonstrationsbetriebe werden von der Regionalkoordination durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Erstellung von einzelbetrieblichen Konzepten für die Durchführung der Maßnahmen
bei Bedarf auch kurzfristige und schnelle Kommunikation/​Unterstützung durch die Regionalkoordination (z. B. zusätzliche Betriebsbesuche)
gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie gegebenenfalls entsprechende Anwendung der Technik im Einsatz
gemeinsame Durchführung von Demonstrationsvorhaben und/​oder Technik

Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

enge Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, insbesondere der Regionalkoordination (DLR), den Beratern vor Ort und dem JKI
fachlich qualifizierter landwirtschaftlicher Betrieb mit dem Schwerpunkt auf dem Ackerbau
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt werden
Unterstützung der Probenahme im Feld und anonymisierte Weitergabe von betriebseigenen Daten für die Auswertung und den Wissenstransfer, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen
Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb
die Bereitschaft zur Nutzung digitaler Tools im Ackerbau

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h (z. B. Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Fachbereich Agrarwirtschaft – Gruppe Pflanzenschutz (Andreas Hommertgen, Telefon +49671-820-466, E-Mail andreas.hommertgen@dlr.rlp.de) Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der BLE ist bis Freitag, den 5. Mai 2023 möglich:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de 

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs/​Unternehmens im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 15. März 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Budde

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