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Bekanntmachung Nr. 04/23/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau − Modellregion Brandenburg“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 04/​23/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau −
Modellregion Brandenburg“

Vom 4. April 2023

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (Kurztitel: MuD IPB) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Brandenburg.

Hintergrund

Die durch das BMEL veröffentlichte Ackerbaustrategie (ABS) definiert Leitlinien und benennt Handlungsfelder, die Perspektiven aufzeigen, wie der Pflanzenbau zukünftig gestaltet werden kann. Die gute fachliche Praxis soll hierbei weiterentwickelt werden auf dem Weg zu einem ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Ackerbau.

Im MuD IPB sollen, angelehnt an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der ABS, innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden, die ohne Förderung nicht oder mit erheblichem zeitlichen Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt würden. Die zu den ausgewählten Handlungsfeldern erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der örtlichen bzw. regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klimaanpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Übergeordnet wird das Vorhaben vom Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF) koordiniert. In der Modellregion Brandenburg werden die Demonstrationsbetriebe von dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB) und dem Landesbauernverband Brandenburg e. V. (LBV) als Regionalkoordination bei der Anwendung ausgewählter Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, um auch nicht am Vorhaben beteiligte Betriebe von den umgesetzten Maßnahmen zu überzeugen.

Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Brandenburg

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb an dem Vorhaben in der Modellregion Brandenburg beteiligen wollen. Diese müssen in Brandenburg verortet sein. Bei der Auswahl der Demonstrationsbetriebe sollen verschiedene Betriebsstrukturen (z. B. unterschiedliche Betriebsgrößen) und verschiedene regionale Gegebenheiten (u. a. Boden und Klima) berücksichtigt werden.

In der Modellregion Brandenburg sollen auf den Demonstrationsbetrieben Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden:

Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge
Düngung
Pflanzenschutz
Digitalisierung.

Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB) und dem Landesbauernverband Brandenburg e. V. (LBV) definiert. Darin wird begründetem betrieblichen Datenschutz Rechnung getragen. ATB und LBV sind auch für die kontinuierliche Betreuung der Demonstrationsbetriebe verantwortlich und unterstützen diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.

Weiterhin werden die Demonstrationsbetriebe von der Regionalkoordination Brandenburg durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Unterstützung bei der Antragstellung
Erstellung eines einzelbetrieblichen Konzepts für die Durchführung der Maßnahmen, Unterstützung bei dessen Umsetzung und gemeinsame Auswertung
Unterstützung bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (z. B. Feldtage)
Unterstützung bei der Datensammlung für das Gesamtprojektvorhaben
Unterstützung der am Vorhaben beteiligten Demonstrationsbetriebe bei der Beantragung und Bewirtschaftung der Fördermittel beim Projektträger.

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

enge Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, insbesondere dem ATB und LBV als Regionalkoordination und dem JKI
wirtschaftlich erfolgreicher, fachlich qualifizierter landwirtschaftlicher Betrieb mit dem Schwerpunkt auf dem Ackerbau
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt und demonstriert werden können
Unterstützung der Probenahme im Feld und Weitergabe von betriebseigenen Daten, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen
Unterstützung und Mitarbeit bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (z. B. Feldtage).

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD IPB beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h (z. B. Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten finanziellen Mehraufwand für Betriebsmittel (z. B. Saatgut) gewährt werden
Erstattung vorhabenbezogener Maschinenmieten (z. B. Hackgeräte, Striegel)
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
Erstattung vorhabenbezogener Kosten für spezielle Computersoftware sowie den Ankauf von Patenten, Lizenzen und Copyrights.

Die genannten Kosten sind nur förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das MuD IPB verwendet werden. Weiterhin sind nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderungen während der Dauer des MuD IPB förderfähig.

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landesgeschäftsstelle des Landesbauernverband Brandenburg e. V. (Frau Vanessa Paap, Telefon: 03328/​319 340, E-Mail: paap@lbv-brandenburg.de) Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der BLE ist bis Donnerstag, den 18. Mai 2023 möglich:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-Mail.de

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 4. April 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Budde

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