Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 05/22/32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfebedarf
im gesundheitlichen Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis1 zu fördern.
1 Thema
Analyse und Bewertung der Ernährungssituation und Qualität der Ernährungsversorgung in Krankenhäusern und stationären Altenpflegeeinrichtungen
Förderkennzeichen: 2822HS002
2 Aufgabenbeschreibung
Um dem Entscheidungshilfebedarf des Ministeriums abzuhelfen, sind im Rahmen eines Forschungsvorhabens wissenschaftliche Erkenntnisse zur Ernährungssituation und der Qualität der Ernährungsversorgung zur Vorbeugung und Behandlung von Ernährungsproblemen in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen der Altenpflege in Deutschland zu generieren.
Förderwürdig sind Forschungsvorhaben, die folgende zwei Teilbereiche abdecken:
In Teil 1 „nutritionDay“ ist der Fokus auf die Datenauswertung bereits vorhandener Daten des nutritionDay-Projekts zu legen. In diesem Teil des Forschungsvorhabens sind die Daten von 2019 bis 2022 statistisch aufzubereiten sowie national und im internationalen Vergleich auszuwerten und darzustellen. Weiterhin ist ein Vergleich mit den Ergebnissen des 14. DGE-Ernährungsberichts anzustellen.
In Teil 2 „Qualität in der Ernährungsversorgung“ ist die in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen der Altenpflege durchgeführte Ernährungsversorgung zur Prävention und Verbesserung von Ernährungsproblemen zu analysieren und zu bewerten. Ernährungsversorgung ist dabei zu definieren als alle Aktivitäten und Interventionen, die die Ernährung betreffen. Der Schwerpunkt der Bewertung soll dabei auf der Umsetzung, der Qualität, der (Kosten-)Effektivität und Effizienz, auf Nachhaltigkeitsaspekten sowie den institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen liegen.
Neben dem Entscheidungshilfebedarf sollen die Ergebnisse einen Kapitelbeitrag zum 15. DGE-Ernährungsbericht darstellen und in diesem erstveröffentlicht werden.
Die ausführliche Aufgabenbeschreibung kann beim Projektträger angefordert werden, Kontaktdaten siehe Nummer 6.1.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.
Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.
Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
4 Rechtsgrundlage
Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.
5 Teilnahmebedingungen
Antragsteller müssen einen deutschsprachigen Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es gilt deutsches Recht.
Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Nachweise über die notwendigen Qualifikationen (Publikationsliste/Kurzdarstellungen beziehungsweise Nachweise über einschlägige Arbeiten/Erfahrung zum benannten Themengebiet) mindestens nach Maßgabe der folgenden Kriterien sind beizufügen:
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Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss im Bereich Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie verfügen.
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Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einschlägiges Fachwissen im Bereich Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie beziehungsweise vergleichbarer Fachrichtungen und fundierte Kenntnisse hinsichtlich des Forschungsstands zum Thema des vorliegenden Forschungsvorhabens in Deutschland verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung mit entsprechender Begründung zu belegen.
- –
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Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über Erfahrungen in der Durchführung von Studien beziehungsweise Projekten mit der genannten Zielgruppe verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten oder Publikationen nachzuweisen, die maximal sechs Jahre zurückliegen.
- –
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Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über Erfahrungen in der Anwendung zielgruppengerechter Erhebungsinstrumente und Rekrutierungsmethoden verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten oder Publikationen nachzuweisen, die maximal sechs Jahre zurückliegen.
Hinweis: Die Nachweiserbringung zu den einzelnen Kriterien muss nicht zwangsläufig an verschiedenen Vergleichsprojekten erfolgen. Es ist ausreichend, wenn mindestens zwei vergleichbare Projekte aus den letzten sechs Jahren aussagekräftig belegt werden können, die den oben angeführten fachlichen Anforderungen genügen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedern des Projektteams erbracht werden.
Bewerbungen von Nachwuchsgruppen und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit entsprechendem Forschungsgebiet sind ausdrücklich erwünscht.
6 Verfahren
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
6.1 Projektträger
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324, Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: | 53168 Bonn |
Hausanschrift: | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn |
Ansprechpartner: | Frau Wetekam, Telefon: 02 28/68 45-3171 |
Telefax: | 02 28/68 45-3106 |
E-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de |
De-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de |
6.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze
Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).
Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:
- a)
-
Deckblatt:
- –
-
Bezug zur Bekanntmachung
- –
-
Name und Adresse der Institution
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-
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
- b)
-
Zusammenfassung
- c)
-
Ziel des Projekts
- d)
-
Stand der Forschung
- e)
-
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
- f)
-
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
- g)
-
Finanzierungsplan
- –
-
Personal
- –
-
Sachausgaben
- –
-
Reisen
- –
-
Eigenanteil
- h)
-
Kompetenz des Antragstellers beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten).
Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass folgende Punkte enthalten sind:
- –
-
Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
- –
-
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.
Bitte beachten Sie:
Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [z. B. PC] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.
6.3 Vorlage von Projektskizzen
Das Einreichen von Projektskizzen ist
bis Montag, den 18. Juli 2022, 12 Uhr möglich.
Die unterschriebene Projektskizze ist in zweifacher Ausfertigung beim Projektträger auf dem Postweg einzureichen. Alternativ ist auch die Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 6.1 angegebene De-Mail-Adresse möglich. Sofern das Schriftformerfordernis derzeit nicht eingehalten werden kann, kann das unterschriebene Dokument per Telefax/Computerfax an die in Nummer 6.1 angegebene Telefaxnummer gesendet oder als Scan oder Foto per E-Mail an die Adresse projekttraeger-agrarforschung@ble.de übermittelt werden. Eine Nachreichung der Skizze als unterschriebenes Papierdokument ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der BLE beziehungsweise das Sendedatum der E-Mail.
Die Ergebnisse sind bis spätestens 31. Januar 2024 vorzulegen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 13 Monate.
6.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:
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-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
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Wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
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Wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Experten hinzuzuziehen.
Der Projektträger informiert die Bewerber über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Bonn, den 31. Mai 2022
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
In Vertretung
Dr. Natt
- 1
- Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
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