Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 06/23/32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität
für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau“ (FUBIOO)
Interessenbekundungsverfahren
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau“ Produktionsbetriebe, die in der Region Sachsen und Sachsen-Anhalt verortet sind.
Hintergrund
Das Vorkommen natürlich vorhandener Gegenspieler von Schädlingen in Obstanlagen ermöglicht, dass bei einem gezielten Management eine natürliche Pflanzenschutzfunktion für den Obstbau erreicht wird. Insbesondere kann der Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden reduziert werden, um negative Effekte auf Nicht-Zielorganismen zu reduzieren. Dabei liegt das Augenmerk sowohl auf akuten wie auch auf langfristigen Nebenwirkungen, insbesondere auf Störungen der Funktionalität von Organismengemeinschaften. Im Projekt wird ein breites Spektrum an Maßnahmen zum Erhalt der Vielfalt und Funktionalität von Insekten in Produktionsbetrieben untersucht. Ein direkter Transfer aktuellen Wissens zur Förderung der funktionellen Biodiversität in die Praxis soll durch die Konzeption als MuD-Vorhaben erreicht werden. Damit entspricht das Vorhaben den Zielen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz und trägt zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (EU-Biodiversitätsstrategie, Strategie zur Agro-Biodiversität des BMEL) sowie zum Schutz der Insekten (Insektenschutzgesetz der Bundesregierung, August 2021) bei.
Im Rahmen dieses Modellvorhabens sollen auf ca. 24 Demonstrationsbetrieben in vier Modellregionen im Bundesgebiet, begleitet durch regionale Koordinatoren, Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung im Kernobstanbau durchgeführt und wissenschaftlich betreut werden. Auf diesem Wege soll die funktionelle Biodiversität im Kernobstanbau verstärkt und ausgebaut werden. Hierzu soll auf Erfahrungen aus Vorgängerprojekten bzw. aus Maßnahmenkatalogen, die in diesen Projekten erarbeitet wurden, aufgebaut werden, betriebsgerechte Werkzeuge identifiziert, mögliche Verbesserungen der Maßnahmen erarbeitet und auf den Praxisbetrieben umgesetzt werden. Die Maßnahmen werden insbesondere hinsichtlich Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit bewertet. Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen über einen intensiven Wissenstransfer für ihre Berufskolleginnen und Berufskollegen. Die Modellregion Ost wird hierbei durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Obst-, Gemüse- und Weinbau, unterstützt und begleitet.
Im Zentrum des Vorhabens steht ein intensiver Wissenstransfer, um die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Projekt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, diesbezüglich zu sensibilisieren und möglichst viele Betriebe von der Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität zu überzeugen. Vorgesehene Wissenstransfermaßnahmen sind u. a. die Veröffentlichung der Ergebnisse in Internetkanälen und branchenüblichen Plattformen sowie z. B. in Fachzeitschriften, die Präsentation auf Fachtagungen, die Durchführung regionaler und überregionaler Informationsveranstaltungen sowie von Vor-Ort-Maßnahmen wie z. B. Betriebsbesichtigungen.
Die Gesamtkoordination des Projekts obliegt dem Julius Kühn-Institut. Zwischen den Projektbeteiligten in den vier Regionen erfolgt stets ein intensiver Erfahrungsaustausch, um so auch überregional von gewonnenen Erkenntnissen zu profitieren.
Das Projekt läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Für die Modellregion Ost werden sechs Obstbaubetriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetriebe am MuD „Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau“ beteiligen möchten.
Den Demonstrationsbetrieben obliegt
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in Zusammenarbeit mit dem LfULG die modellhafte Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität
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die Unterstützung der umfangreichen Wissenstransfermaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit,
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die Teilnahme an Projekttreffen und
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die Bereitstellung der Daten für die fachliche und die ökonomische Auswertung.
Teilnahmevoraussetzungen sind:
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wirtschaftlich erfolgreiche und fachlich qualifiziert geführte Betriebe;
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ausreichende Kernobst-Anbauflächen in der Region Sachsen oder Sachsen-Anhalt;
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auf die Anforderungen im Vorhaben zugeschnittene betriebliche Ausstattung;
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Durchführung der guten fachlichen Praxis;
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Nutzung geeigneter Beratungs- und Informationsangebote in der Region und den allgemein zugänglichen Medien;
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Bereitschaft zur Erprobung neuartiger Entscheidungshilfen und -verfahren;
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Bereitschaft zur lückenlosen und zeitnahen Dokumentation relevanter Daten;
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Bereitschaft zur Weitergabe von Daten und zur Zusammenarbeit mit dem LfULG und dem Julius Kühn-Institut sowie zur Durchführung von Vor-Ort-Demonstrationen, Feldbegehungen und Hofseminaren;
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Duldung von Erhebungen und Probennahmen auf Praxisflächen durch im Modellvorhaben tätige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des LfULG und des Julius Kühn-Institutes;
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Zustimmung zur Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen (u. a. mit konkreter Nennung der Demonstrationsbetriebe).
Die am Vorhaben teilnehmenden Demonstrationsbetriebe sind Begünstigte im Sinne der „Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 2019 (BAnz AT 20.09.2019 B1)“. Die Beihilfen werden dem Anbieter der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gezahlt, der die Förderung über die vorgesehenen Maßnahmen den Demonstrationsbetrieben als bezuschusste Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Diese umfassen z. B. folgende unterstützenden Maßnahmen durch das LfULG:
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Bestandsaufnahme von ökologischen Infrastrukturen (ÖIS) auf den beteiligten Demobetrieben;
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Bestandsaufnahme der betriebsspezifischen Schaderregersituation und aktueller Pflanzenschutzverfahren;
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Betriebsspezifische Bedarfsanalyse für eine ökologische Aufwertung der ÖIS mit dem Ziel der Nützlingsförderung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten;
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Anpassung des Pflanzenschutzes für einen optimierten Erhalt der funktionellen Biodiversität;
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regelmäßige Kontrollen der beteiligten Betriebsflächen;
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kurzfristige und schnelle Kommunikation bei gravierenden Problemen (z. B. zusätzliche Betriebsbesuche);
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gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie entsprechende Konzeptanpassung im Laufe des Projekts;
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Schulung der Demonstrationsbetriebe für das perspektivisch selbstständige Management der Maßnahmen.
Die Demonstrationsbetriebe haben außerdem die Möglichkeit, den projektbezogenen Mehraufwand sowie mögliche Baumschäden/Ertragsminderungen aufgrund der Maßnahmen erstattet zu bekommen. Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.
Informationen zum Vorhaben
Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschat und Geologie (Christian Kröling, E-Mail: Christian.Kroeling@smekul.sachsen.de) Kontakt aufzunehmen.
Vorlage von Interessenbekundungen
Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Montag, den 22. Mai 2023 möglich.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: | 53168 Bonn |
Hausanschrift: | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn |
Telefax: | 0 30/18 10 68 45-31 06 |
E-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de |
De-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de |
Für die Einsendung der Interessenbekundung unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 06/23/32 können neben dem Postweg die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:
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E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
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Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Telefax/Computerfax oder
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Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail oder
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Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail.
Verspätet eingereichte Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist das Einreichen einer Beschreibung des Betriebes (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) erforderlich.
Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Budde
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