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Bekanntmachung Nr. 07/23/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfebedarf im gesundheitlichen Verbraucherschutz

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 07/​23/​32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich
Entscheidungshilfebedarf im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Vom 20. April 2023

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis* zu fördern.

1 Thema

Entwicklung und Evaluierung von Visualisierungen lebensmittelbezogener Ernährungsempfehlungen

Förderkennzeichen: 2823HS003

2 Aufgabenbeschreibung

Lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen (Food Based Dietary Guidelines, FBDG) dienen dazu, die umfangreiche aktuelle wissenschaftliche Evidenz über den Zusammenhang zwischen Lebensmitteln, Ernährungsgewohn­heiten und Gesundheit von Mensch und Umwelt in spezifischen, kulturell angemessenen und umsetzbaren Empfehlungen zusammenzufassen. FBDG sind wichtige Instrumente der Ernährungsaufklärung und -bildung sowie der Ernährungsberatung. Sie haben das Ziel, eine bedarfsgerechte Ernährung zu fördern und zur Prävention von ernährungsmitbedingten Krankheiten in der Bevölkerung beizutragen. Als eine zentrale Strategie zur Vermittlung von FBDG werden in der Regel Kernbotschaften (key messages) und eine Visualisierung von quantitativen (z. B. Ernährungskreis) und qualitativen (z. B. Lebensmittelpyramide) Ernährungsempfehlungen genutzt. In systematischen Literaturübersichten zeigte sich jedoch, dass die Rezeption verschiedener Visualisierungen von FBDG und deren Wirksamkeit wenig systematisch erforscht und empirisch evaluiert ist.

Ziel dieses Vorhabens ist es daher, Visualisierungen für die FBDG empirisch anhand spezifizierter Rezeptionskriterien für unterschiedliche Zielgruppen zu untersuchen und zu optimieren. Das BMEL hat Entscheidungshilfebedarf, ob und in welcher Form die derzeitigen Visualisierungen der FBDG optimiert werden können. Um diesem Entscheidungshilfebedarf abzuhelfen, ist im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Rezeption und die Wirkung verschiedener Visualisierungen der FBDG zielgruppenspezifisch systematisch zu untersuchen und zu optimieren. Dabei sollen Aspekte und Prozesse der Rezeption theoriebasiert und empirisch erfasst werden. Anhand von empirischen Indikatoren sollen, z. B. im Rahmen von experimentellen Labor- und Feldstudien, Aufmerksamkeits- und Verarbeitungsprozesse, das Verständnis, Kompetenzgewinn und, sofern möglich, eine Verhaltenswirksamkeit (z. B. Lebensmittelauswahl) untersucht werden. Idealerweise ist das Ergebnis des Forschungsvorhabens eine empirisch basierte Weiterentwicklung und Optimierung der bestehenden Visualisierungen der FBDG.

Die ausführliche Aufgabenbeschreibung kann beim Projektträger angefordert werden, Kontaktdaten siehe Nummer 7.1.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.

Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

4 Rechtsgrundlage

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, einschließlich der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

5.1 Forschungsdatenmanagementplan

Die Projektbeteiligten sind im Fall einer Projektförderung verpflichtet, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, das im Förderportal des Bundes im Unter­verzeichnis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter „Allgemeine Vordrucke“ abrufbar ist (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=formularschrank_​foerderportal&formularschrank=ble#t6). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

6 Teilnahmebedingungen

Antragstellende Einrichtungen müssen eine deutschsprachige Ansprechperson für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

Nachweise über die notwendigen Qualifikationen mindestens nach Maßgabe der folgenden Kriterien sind beizufügen:

Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einschlägiges Fachwissen im Bereich Psychologie/​Sozial­wissenschaften und fundierte Kenntnisse hinsichtlich des aktuellen nationalen und internationalen Forschungsstands verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einschlägiges Fachwissen im Bereich Ernährungswissenschaften/​Ökotrophologie und fundierte Kenntnisse hinsichtlich des aktuellen nationalen und internationalen Forschungsstands verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über Kenntnisse gesundheitspsychologischer/​ernährungspsychologischer Mechanismen zur Verhaltensänderung verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten nachzuweisen, die maximal sechs Jahre zurückliegen.
Weiterhin müssen im Projektteam Erfahrungen in der Durchführung von Studien bzw. Projekten zur Rezeption und Verhaltenswirksamkeit im Bereich Ernährung vorliegen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten nachzuweisen, die maximal sechs Jahre zurückliegen.

Hinweis:

Die Nachweiserbringung muss nicht zwangsläufig an verschiedenen Projekten erfolgen. Es ist ausreichend, wenn mindestens zwei Projekte aus den letzten sechs Jahren aussagekräftig belegt werden können, die den oben ange­gebenen fachlichen Anforderungen genügen.

Es ist unerheblich, ob die geforderten Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedern des Projektteams erbracht werden.

Bewerbungen von Nachwuchsgruppen und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit entsprechendem Forschungsgebiet sind ausdrücklich erwünscht.

7 Verfahren

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

7.1 Projektträger

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Referat 324, Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner: Frau Wetekam, Telefon: +49 (0) 2 28 68 45 3171
Telefax: +49 (0) 30 1810 6845 3106
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de

7.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze

Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).

Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:

a)
Deckblatt:

Bezug zur Bekanntmachung

Name und Adresse der Institution
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
b)
Zusammenfassung
c)
Ziel des Projekts
d)
Stand der Forschung
e)
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
f)
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
g)
Finanzierungsplan

Personal
Sachausgaben
Reisen
Eigenanteil
h)
Kompetenz der antragstellenden Person bzw. der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten).

Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass Folgendes enthalten ist:

Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.

Bitte beachten Sie:

Ausgaben bzw. Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [z. B. PC] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.

7.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Einreichen von Projektskizzen ist bis

Donnerstag, den 20. Juli, 12 Uhr

möglich.

Die unterschriebene Projektskizze ist als eingescanntes Dokument per E-Mail an die in Nummer 7.1 angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Alternativ ist auch die Einreichung auf dem Postweg, per Telefax oder per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 7.1 angegebene De-Mail-Adresse möglich. Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist das Sendedatum der E-Mail bzw. der Posteingangsstempel der BLE.

Der frühestmögliche Vorhabenbeginn ist der 1. November 2023. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person/​Einrichtung, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Expertise hinzuzuziehen.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden eingeladen, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Bonn, den 20. April 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

In Vertretung
Dr. Natt

*
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

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