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Bekanntmachung Nr. 09/23/52 über das Erlöschen der vorläufigen Anerkennung einer Zertifizierungsstelle

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 09/​23/​52
über das Erlöschen der vorläufigen Anerkennung
einer Zertifizierungsstelle

Vom 3. August 2023

Nach § 31 Absatz 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126) und § 29 Absatz 2 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143) gibt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) das Erlöschen der vorläufigen Anerkennung einer Zertifizierungsstelle bekannt.

Der Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH wurde am 19. Juli 2022 die vorläufige Anerkennung nach § 43 Absatz 1 BioSt-NachV und § 41 Absatz 1 Biokraft-NachV durch die BLE erteilt und die BLE-Registriernummer DE-B-BLE-BM-ZSt-157 zugeordnet.

Die vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate befristet. Sie ist mit Ablauf des 19. Juli 2023 durch Zeitablauf nach § 31 Absatz 1 BioSt-NachV und § 29 Absatz 1 Biokraft-NachV erloschen.

Bonn, den 3. August 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Kollritsch

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