Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 09/24/33 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Humusaufbau im Hopfenanbau“ – Demonstrationsbetriebe für die Modellregionen Hallertau, Spalt, Tettnang sowie Elbe-Saale
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 09/24/33 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Humusaufbau im Hopfenanbau“ – Demonstrationsbetriebe für die Modellregionen Hallertau, Spalt, Tettnang sowie Elbe-Saale

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 09/​24/​33
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Humusaufbau im Hopfenanbau“ –
Demonstrationsbetriebe für die Modellregionen Hallertau,
Spalt, Tettnang sowie Elbe-Saale

Vom 24. Juni 2024

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Humusaufbau im Hopfenanbau“ (Kurztitel: MuDHumusHopfen) Hopfenbaubetriebe in den deutschen Hopfenanbauregionen Hallertau, Spalt, Tettnang und Elbe-Saale.

Hintergrund

Der Humus in landwirtschaftlichen Böden ist für das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit, den Wasserhaushalt, die Nährstoffverfügbarkeit oder die Erosionsminderung von großer Bedeutung. Zusätzlich bindet der Humus im Boden große Mengen an Kohlenstoff. So ist der Boden der größte terrestrische Speicher für organischen Kohlenstoff. Das gilt auch für Deutschland, wo landwirtschaftlich genutzte Böden (Mineralböden und Moorböden) rund 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff speichern. Der dauerhafte Erhalt und möglichst die Erhöhung des Humusgehalts im Boden ist daher ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Kohlenstoffbindung und steht so im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.

Ziel des „MuDHumusHopfen“ ist es, über die derzeitige landwirtschaftliche Praxis hinausgehende, innovative, langfristig wirkende Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau insbesondere in der Dauerkultur Hopfen, basierend auf Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschung und Versuchen, auf Demonstrationsbetrieben umzusetzen und deren Einsatz dadurch in den deutschen Hopfenanbauregionen zu verbreiten. Die Demonstrationsbetriebe haben dabei eine zentrale Funktion als Multiplikatoren und Lernorte.

Wissenschaftlich begleitet wird das MuD-Vorhaben vom Julius Kühn-Institut (JKI) und vom Thünen-Institut (TI). Die regionsübergreifende Koordination der MuD-Betriebe obliegt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die zusammen mit der regionalen Betreuung durch den Hopfenring e.V. (HR) für die fachliche Umsetzung humus­fördernder Maßnahmen in den MuD-Betrieben und den Wissenstransfer verantwortlich ist. Neben der quantitativen Erfassung des Humusaufbaus werden auch die mit der Umsetzung der Maßnahmen verbundenen pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Folgen bewertet. Die im Rahmen des MuD erhobenen betrieblichen, produktions- und humusspezifischen Daten werden diesbezüglich analysiert und für den Wissenstransfer aufbereitet, um langfristig möglichst viele Praktikerinnen und Praktiker davon zu überzeugen, betriebsindividuell ausgewählte vielversprechende Maß­nahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau im Hopfenanbau im eigenen Betrieb umzusetzen.

Demonstrationsbetriebe in den deutschen Hopfenanbauregionen

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden zehn Hopfenbaubetriebe als Modell- und Demonstrationsbetriebe für den Humusaufbau im Hopfenanbau gesucht. Um eine repräsentative Verteilung über alle deutschen Hopfenanbauregionen sicherzustellen, wird folgende regionale Verteilung angestrebt: sieben Betriebe aus den Hopfenanbau­gebieten Hallertau und Spalt (Bayern), zwei Betriebe aus dem Gebiet Tettnang (Baden-Württemberg) und ein Betrieb aus der Region Elbe-Saale (Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen).

Die Projektdauer beträgt zunächst sechs Jahre und endet im Frühjahr 2030, wobei über eine Verlängerung am Ende des Projektzeitraums entschieden wird.

Zu Projektbeginn führt die regionale Betreuung eine ausführliche Analyse der Betriebe zur Identifikation der individuellen Potenziale zum Humuserhalt und Humusaufbau durch und legt zusammen mit dem Betrieb die durchzuführenden Maßnahmen auf drei Praxisflächen fest. Fragen der Erhebung und Weitergabe von Daten, des Datenschutzes, der Mitwirkung bei Öffentlichkeitsmaßnahmen und des Wissenstransfers sowie Aufwandsentschädigungen werden in einem Kooperationsvertrag mit der LfL zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart.

Anforderungen an die Modell- und Demonstrationsbetriebe:

Hohes Interesse am Bodenschutz und an der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Bereitschaft, humus­fördernde Maßnahmen im Betrieb umzusetzen.
Neugier und Kommunikationsfreude sowie die Bereitschaft, eigene Herangehensweisen zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.
Geeignete Hopfenflächen als Maßnahmen- und Vergleichsflächen. Dies schließt ein, dass der Hopfenanbau auf den Projektflächen mindestens für die Projektlaufzeit gesichert ist (Liefervertrag, Pachtvertrag).
Bereitschaft zur kontinuierlichen Teilnahme am Projekt für sechs Jahre (bis Frühjahr 2030), evtl. Weiterführung des Projekts unter Vorbehalt der Förderung.
Bereitschaft, sich weiterzubilden und voneinander zu lernen, Wissen mit anderen zu teilen und den Hof für Interessierte im Rahmen des Wissenstransfers und der Öffentlichkeitsarbeit zu öffnen (zum Beispiel Feldtage).
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der regionalen Betreuung (Hopfenring) und der Koordinationsstelle des Projekts (LfL) sowie der wissenschaftlichen Begleitung JKI und TI.
Interesse an wissenschaftlicher Arbeit und die Bereitschaft, Daten zur Bewirtschaftung der Projektflächen und gesamtbetriebliche Daten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen.

Leistungen der Projektpartner für die teilnehmenden Betriebe:

Identifikation der betriebsindividuellen Potenziale für den Humuserhalt und Humusaufbau und Erstellung betriebsspezifischer Konzepte für die umzusetzenden Maßnahmen.
Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der Maßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der Anwendung projektspezifischer digitaler Tools.
Unterstützung der Betriebe bei der Datenerhebung und Weitergabe entsprechend den Vorgaben der wissenschaftlichen Begleitung.
Angebot zur Vernetzung und zum intensiven Austausch mit den anderen Modell- und Demonstrationsbetrieben über Workshops, Seminare und Feldtage.
Unterstützung der Betriebe bei der Durchführung von Wissenstransfermaßnahmen (zum Beispiel Feldtage).
Anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten für Maschinen in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“.
Erstattung vorhabenbezogener Ausgaben für Sachmittel sowie Aufwandsentschädigungen für Reisen (Projekt­treffen).
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h gewährt werden (Wissenstransfermaßnahmen) und Ertragseinbußen bei Durchführung der förderfähigen Maßnahmen.

Interessenbekundung und Kontaktstellen

Interessierte Betriebe nehmen zu Informationszwecken oder zur Interessenbekundung Kontakt auf zu der

regionsübergreifenden Koordinationsstelle der LfL:

Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung (LfL-IPZ)
Hopfenbau, Produktionstechnik (IPZ 5a)
Kellerstraße 1
85283 Wolnzach 

Ansprechpartner:

Johann Portner
Telefon: +49 8161 8640-2414
E-Mail: johann.portner@lfl.bayern.de 

oder

zur regionalen Betreuungsstelle (HR):

Hopfenring e.V.
Kellerstraße 1
85283 Wolnzach 

Ansprechpartner:

Simon Arnold
Telefon: +49 8442 957-312
E-Mail: simon.arnold@hopfenring.de 

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei den Kontaktstellen LfL oder HR ist bis Mittwoch, den 31. Juli 2024 möglich. Bei Interesse zur Teilnahme am MuD-Vorhaben wird den Betrieben ein mehrseitiger Frage­bogen übermittelt, der die betrieblichen Gegebenheiten und Motivation des Betriebs abfragt und eine unterschriebene Erklärung zur Interessenbekundung beinhaltet. Die Frist für die Abgabe des Fragebogens mit der unterzeichneten Erklärung zur Interessenbekundung endet am Montag, den 5. August 2024.

Nur fristgerecht bei den Kontaktstellen abgegebene Fragebögen und unterzeichnete Erklärungen nehmen am Auswahlverfahren für die MuD-Betriebe Humusaufbau im Hopfenanbau teil.

Aus der Reihe der eingegangenen Bewerbungen werden die für das MuD geeignetsten Betriebe ausgewählt, wobei das Hauptaugenmerk auf betriebliche Vielfalt und Repräsentativität im Hinblick auf regionale Verteilung, Betriebs­größe, Betriebsform, spezifische Produktionssysteme und Bewässerung gelegt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 335 – Kompetenzzentrum Proteine der Zukunft, Humus
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
E-Mail: Hanna.Altrogge@ble.de 

Bonn, den 24. Juni 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Schneider

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...