Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 11/24/53
Einhundertundzwölfte Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur
In dem Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden wissenschaftlichen Namen neu gefasst.
Alter wissenschaftlicher Name | Neuer wissenschaftlicher Name |
---|---|
Paphia undulata | Paratapes undulatus |
Loligo patagonica 18 | Doryteuthis gahi |
- 18
- Bis die Änderung des wissenschaftlichen Namens in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) erfolgt ist, darf die alte Bezeichnung Loligo patagonica weiterverwendet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.
Inkrafttreten
Die mit dieser Bekanntmachung verfügten Regelungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Wessendorf
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