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Bekanntmachung Nr. 11/24/53 – Einhundertundzwölfte Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 11/​24/​53
Einhundertundzwölfte Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur

Vom 16. September 2024

In dem Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden wissenschaftlichen Namen neu gefasst.

Alter wissenschaftlicher Name Neuer wissenschaftlicher Name
Paphia undulata Paratapes undulatus
Loligo patagonica 18 Doryteuthis gahi
18
Bis die Änderung des wissenschaftlichen Namens in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) erfolgt ist, darf die alte Bezeichnung Loligo patagonica weiterverwendet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.

Inkrafttreten

Die mit dieser Bekanntmachung verfügten Regelungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.

Hamburg, den 16. September 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Wessendorf

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