Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 12/23/33
über die Durchführung von Praxis-Forschungsnetzwerken
für den Bereich „Weiterentwicklung resilienter Produktionssysteme im ökologischen Landbau“
im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Im September 2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Bundesregierung legte mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie am 10. März 2021 die aktuellen und umfassend überarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung in Deutschland fest. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie der Rohstoff-, Energie- und Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung, dem Klimawandel und der Erhaltung der Biodiversität hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die natürlichen Ressourcen schonend, effizient und nachhaltig zu bewirtschaften und zu nutzen.
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform. Daher soll der Anteil landwirtschaftlicher Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung bis 2030 auf 30 Prozent ausgedehnt werden. Mit dem Ziel, den Öko-Landbau in Deutschland zu stärken und den Flächenanteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Bundesländer und der Wissenschaft die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) erarbeitet, die derzeit zu einer Strategie der Bundesregierung weiterentwickelt wird. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Strategie.
Der Öko-Landbau basiert auf dem Vorsorgeprinzip und orientiert sich an ökologischen Zusammenhängen und ganzheitlichen Betrachtungsweisen. Hierdurch stellt er eine besonders nachhaltige Form der Landbewirtschaftung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel dar. Der Öko-Landbau erhält und schont die natürlichen Ressourcen in besonderem Maße und hat vielfältige positive Auswirkungen auf Natur und Klima. Um sich an Klimaveränderungen anzupassen und dauerhaft möglichst hohe und stabile Erträge bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und Bereitstellung von Ökosystemleistungen zu erwirtschaften, ist es wichtig, dass sich der ökologische Landbau weiterentwickelt. Angesichts wachsender globaler Krisen und weitreichender klimatischer Veränderungen müssen sich ökologische Agrarsysteme zukünftig einerseits durch eine hohe Ressourceneffizienz und andererseits durch eine ausgeprägte Widerstands-, Anpassungs- und Transformationsfähigkeit auszeichnen, um ihren Beitrag zu Ernährungssicherheit und -souveränität leisten zu können.
Um die Resilienz1 in der Produktion von Lebens- und Futtermitteln sowohl im Pflanzenbau als auch in der Nutztierhaltung sicherzustellen, sind regionale Strategien auf unterschiedlichen Ebenen (Nutzpflanze/Nutztier – Feld/Stall – Betrieb – vor- und nachgelagerter Bereich – Landschaft) und unter Einbindung aller relevanten Akteure notwendig. Dabei werden neben Innovationen im Pflanzenbau und der Tierhaltung auch neue ökonomische Konzepte benötigt, um Einkommen und Wertschöpfung auf betrieblicher und regionaler Ebene zu sichern. Der Betrieb beziehungsweise die Landwirtin und der Landwirt spielen daher eine zentrale Rolle, um die Resilienz der Produktionssysteme im Öko-Landbau zu untersuchen und zu stärken.
Für die Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Resilienz muss zunächst auf den oben genannten Ebenen identifiziert werden, wo die wesentlichen Schwachstellen des regionalen ökologischen Produktionssystems gegenüber Stressoren und möglichen Schocks bestehen, also wie verwundbar (vulnerabel) das System ist.
Eine Herausforderung ist beispielsweise der Umgang mit den Folgen des Klimawandels, da die Landwirtschaft unter anderem durch höhere Durchschnittstemperaturen, veränderte Niederschlagsverteilung und eine Zunahme (Häufigkeit, Dauer und Intensität) von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hitzewellen, Trockenperioden, Stürme und Hagel direkt betroffen ist. Diese Klimaänderungen sind regional unterschiedlich ausgeprägt und erfordern daher auch regionale Strategien, ihnen zu begegnen.2 Sowohl die Agenda zur Anpassung an den Klimawandel des BMEL3 als auch die Ackerbaustrategie 20354 thematisieren die Notwendigkeit von Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den Klimawandel. Auch weitere Faktoren, wie zum Beispiel unzureichende Ressourcenverfügbarkeit, Ressourcenabhängigkeit, Schädlingsdruck, Bodendegradation, Tier- und Pflanzenkrankheiten oder Schwächen in der Betriebsstruktur beziehungsweise der (regionalen) Absatzmärkte können die Ertrags- und Einkommensstabilität beeinträchtigen und machen es daher notwendig, die Produktionssysteme darauf vorzubereiten und so weiterzuentwickeln, dass sie dem standhalten können.
1 Zuwendungszweck
Daher sucht die Geschäftsstelle BÖL in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenten für Aufbau und Durchführung von Praxis-Forschungsnetzwerken in Verbindung mit gezielten Wissenstransfermaßnahmen zur Untersuchung und Steigerung der Resilienz von Produktionssystemen im Öko-Landbau.
Das Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von regionalen Strategien zur Steigerung der Resilienz ökologischer landwirtschaftlicher Produktionssysteme. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Erträge sowie die Betriebseinkommen langfristig gewährleistet sind. Darüber hinaus sollen die vielfältigen Ökosystemleistungen des Agrarsystems gesichert beziehungsweise weiter ausgebaut werden. Zielkonflikte müssen adressiert werden.
Damit ein System resilient ist, also trotz Schocks und Störungen seine Funktionalität bewahren kann, sollten folgende Fähigkeiten auf Betriebsebene möglichst stark ausgeprägt sein: Pufferfähigkeit, Selbstorganisation sowie Lern- und Anpassungsfähigkeit.5 Wie eingangs beschrieben, richtet sich die vorliegende Bekanntmachung neben der Betriebsebene auch auf weitere Betrachtungsebenen (Nutzpflanzen/Nutztier – Feld/Stall – Betrieb – vor- und nachgelagerter Bereich – Landschaft), die in den Praxis-Forschungsnetzwerken untersucht werden sollen. Hierbei kann sich der Fokus je nach individueller Zielsetzung der Praxis-Forschungsnetzwerke unterscheiden.
2 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen Praxis-Forschungsnetzwerke für die Weiterentwicklung resilienter Produktionssysteme im ökologischen Landbau gefördert werden, die einen systemischen, inter- und transdisziplinären Ansatz verfolgen. Dabei sollen verschiedene Akteure (zum Beispiel aus landwirtschaftlicher Praxis, Beratung, Forschung, Landschaftsplanung und vor- und nachgelagertem Bereich) gemeinsam und auf Augenhöhe die Resilienz der Produktionssysteme im ökologischen Landbau untersuchen, Maßnahmen entwickeln und erproben, um diese zu stärken. Beim Aufbau neuer Praxis-Forschungsnetzwerke kann an bestehende Strukturen und Netzwerke angeknüpft werden. Die Vorhaben können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden und sollen voraussichtlich ab Anfang 2025 starten.
Neben landwirtschaftlichen können auch ökologische und soziokulturelle Fragestellungen oder Kombinationen davon bearbeitet werden; ökonomische Belange sind in jedem Fall zwingend in die Untersuchungen aufzunehmen. Dem Ziel dienliche Netzwerkstrukturen und Maßnahmen zum Wissenstransfer und -austausch, wie Arbeitsgruppen, Workshops, Feldtage und digitale Informations-, Diskussions- und Lernplattformen, sollen aufgebaut werden. Die Inhalte sollen allen Beteiligten und Interessierten transparent und verständlich zugänglich sein. Ein Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Regionen und Projekten mit ähnlichen inhaltlichen Herausforderungen soll gewährleistet werden, so dass gegenseitige Inspiration oder gegebenenfalls eine Übertragbarkeit von Anpassungsstrategien in beide Richtungen ermöglicht werden.
Ausgehend von einer Beschreibung des Status-Quo sind bereits in der Projektskizze die für das System wichtigen Faktoren (zum Beispiel Klima/Wetter, Boden, Landschaft, verfügbare Technik, Betriebsstrukturen, Beratungsstrukturen, Absatzmöglichkeiten et cetera) darzustellen und hinsichtlich ihrer Bedeutung und Vulnerabilität zu bewerten. Daraus sind zentrale Arbeitshypothesen und Forschungsfragen abzuleiten. Die für das Projekt wesentlichen Akteure, ihre Fähigkeiten und Motivation sollen benannt und ihre Einbindung in das Praxis-Forschungsnetzwerk dargestellt werden.
In der Projektumsetzung sollen für die identifizierten besonders vulnerablen Komponenten des Produktionssystems Anpassungsstrategien, zu denen auch Risikomanagementstrategien gehören, mit geeigneten Betrieben partizipativ entwickelt, erprobt und dokumentiert werden. Dann sollen diese Strategien von den Akteuren evaluiert werden.
Die Erfahrungen mit den Anpassungsstrategien können so zu einer iterativen Weiterentwicklung führen. Die Konzepte der Anpassungsstrategien sollten ganzheitlich und systemisch sein und unterschiedliche Ebenen, wie Nutzpflanze/Nutztier, Feld/Stall, Betrieb, vor- und nachgelagerter Bereich, Landschaft (wie oben beschrieben), berücksichtigen. Wichtig ist hierbei die Einbindung der regionalen Erzeugerinnen und Erzeuger und weiterer Akteure durch geeignete Praxisforschungsmethoden, Wissenstransfer, Austauschformate und Bildungsangebote zum Thema.
Wenn praxisreife Anpassungsstrategien entwickelt worden sind, sollen für deren Umsetzung geeignete Maßnahmen abgeleitet, erprobt und über Öffentlichkeitsarbeit an die relevanten Zielgruppen in der Region weitergetragen werden. Darüber hinaus sollen die Strategien bundesweit kommuniziert werden, um Best Practice-Beispiele aufzuzeigen. Gegebenenfalls sind die Ansätze auch regionsübergreifend zu entwickeln.
Je nach den sich für die Region ergebenden prioritären Stressfaktoren oder möglichen Schockereignissen könnten Untersuchungen zu Anpassungsstrategien beispielsweise zu folgenden Risiken sinnvoll sein:
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Trockenperioden beziehungsweise veränderte Niederschlagsverteilung im Jahresverlauf, Starkniederschläge,
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erhöhte Temperaturen und Hitzeperioden, verlängerte Phasen hoher Sonneneinstrahlung, Hitzestress bei Tieren, Frostgefahr durch früheren Vegetationsbeginn,
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Bodendegradation,
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Ressourcenknappheit und -abhängigkeiten,
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veränderte Nährstoffdynamik und Bodenbiologie infolge des Klimawandels,
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veränderte Beeinträchtigungen durch Schadorganismen,
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veränderte Vektordynamik von Tierkrankheiten, Ausbruch von Tierseuchen, Aufstallungsgebote,
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Marktschocks (Verteuerung der Produktion, Kaufkraftverlust, Störungen der Lieferketten et cetera),
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fehlender Markt (zum Beispiel männliche Kälber),
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wegbrechende Verarbeitungsstrukturen,
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Überlastung von Landwirtinnen und Landwirten, Fachkräftemangel,
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andere bei der Vulnerabilitätsanalyse identifizierte wesentliche Stressfaktoren oder potenziell auftretende Schocks.
Diese Auflistung ist nicht abschließend.
Anpassungs- und Risikomanagementstrategien können je nach Schwerpunkt auf verschiedenen Ebenen entwickelt werden.
Praxis-Ebene:
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Nutzpflanze/Nutztiere (zum Beispiel Arten- und Sorten-/Rassenwahl; Diversifizierung et cetera),
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Feld/Stall (zum Beispiel präzise Düngung; Wasserhaltekapazität; Boden; Fruchtfolge et cetera),
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Betrieb (zum Beispiel (Sozio-)Ökonomie; Betriebsstruktur; Management beziehungsweise Unternehmensführung; Betriebswirtschaft; Diversifizierung; betriebliche Risikomanagementkonzepte et cetera),
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vor- und nachgelagerter Bereich (zum Beispiel variable Produktverfügbarkeit; Verarbeitung und Vermarktung von neuen Produkten et cetera),
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Landschaft (zum Beispiel funktionelle Landschaftsstrukturen, Agroforst (Schwerpunkt auf Lebens- oder Futtermittelproduktion), Erschließung alternativer, ressourcenschonender Wasserquellen et cetera).
Kommunikationsebene:
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Wissenstransfer,
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Lern- und Austauschkonzepte,
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Beratungsformate.
Die Praxis-Forschungsnetzwerke sollen eine Projektkoordination einplanen, die für folgende Bereiche zuständig ist:
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Organisation des Aufbaus des jeweiligen Praxis-Forschungsnetzwerks unter enger Einbindung der Akteure,
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Etablierung und Organisation von partizipativen Netzwerkstrukturen (zum Beispiel Arbeitsgruppen, Workshops, Feldtage, digitale Informations-, Diskussions- und Lernplattformen et cetera),
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Koordination der Arbeiten der Projektpartner im Rahmen der Analysen und Auswertungen im Praxis-Forschungsnetzwerk,
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Kommunikation des Netzwerks nach innen und außen,
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Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Projekten und Betriebsnetzwerken,
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Koordination der Umsetzung praxisreifer Anpassungsstrategien in die landwirtschaftliche Praxis der Region durch die jeweiligen Projektpartner,
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Koordination der Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf verschiedenen Ebenen (zum Beispiel wissenschaftliche Publikationen, landwirtschaftliche Fachartikel) durch die jeweiligen Projektpartner.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft vom 13. Oktober 2023 (BAnz AT 03.11.2023 B2) können dies, unabhängig von der gewählten Rechtsform, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 beziehungsweise Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 sein oder Forschungseinrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 83 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Beihilfen für Großunternehmen können nur gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden.
4 Rechtsgrundlage
Fördergrundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft vom 13. Oktober 2023 (BAnz AT 03.11.2023 B2)6.
Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie auf Basis der oben genannten Richtlinie des BMEL durch Zuwendungen gefördert werden. Alle genannten Programme/Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 beziehungsweise der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll, der EU-Verordnung und seiner Umsetzung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz www.abs.bfn.de. Spezielle Informationen zum Zugang und Vorteilsausgleich bei genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie im Internetangebot des Informations- und Koordinationszentrums für Biologische Vielfalt der BLE, unter https://www.genres.de/access-and-benefit-sharing.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.
5 Sonstige Bestimmungen
Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt im Formularschrank der BLE im Abschnitt „Allgemeine Vordrucke“ zu entnehmen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=ble). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Außerdem können weitere Bestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
6 Verfahren
6.1 Informationsveranstaltung
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit den unten aufgeführten Ansprechpersonen Kontakt aufzunehmen.
Zusätzlich wird die Geschäftsstelle BÖL eine Informationsveranstaltung durchführen, bei der Interessierte Fragen zum Skizzenverfahren sowie zu Aufbau und Struktur von Praxis-Forschungsnetzwerken stellen können. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden außerdem die Gelegenheit, (weitere) Partner aus Wissenschaft und/oder Praxis aus dem Teilnehmerkreis für ein gemeinsames Projektkonsortium zu gewinnen. Diese Veranstaltung ist als Videokonferenz am 6. Dezember 2023 geplant. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte über den Link https://www.bundesprogramm.de/veranstaltung bei der Geschäftsstelle BÖL bis spätestens 1. Dezember 2023 an.
6.2 Bewertungs- und Auswahlverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:
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Bezug zu den Zielen der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft (welchen Beitrag leistet das Vorhaben zur System(weiter)entwicklung in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft?),
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Bezug zur Bekanntmachung (Beitrag zur Steigerung der Resilienz von Produktionssystemen im Öko-Landbau?),
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Relevanz und Innovationspotenzial für Wissenschaft und Praxis,
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wissenschaftliche und methodische Qualität (Darstellung des Stands des Wissens und der geplanten Weiterentwicklung, Formulierung der Projektziele und der Arbeitsplanung),
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Expertise der Skizzeneinreicher/des Projektkonsortiums (Einbindung aller erforderlichen wissenschaftlichen und praxisrelevanten Kompetenzen?),
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Darstellung, Qualität und Effizienz der vorgesehenen Methoden des Wissenstransfers in Wissenschaft und Praxis,
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Darstellung, Qualität und Effizienz der geplanten Verwertung der Projektergebnisse,
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Erfolgsaussichten für die genannten Projektziele,
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Schlüssigkeit der im Forschungsdatenmanagementplan dargestellten Maßnahmen und Arbeitsschritte,
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Angemessenheit der Ressourcenplanung (finanziell, zeitlich, personell),
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Einhaltung der formalen Vorgaben.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen. Skizzen, welche die in Nummer 6.3 genannten formalen Vorgaben nicht einhalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen.
6.3 Skizzeneinreichung
Die zu verwendende Projektskizzengliederung entnehmen Sie bitte dem „Leitfaden für Skizzeneinreicher“. Diesen finden Sie im Informationsangebot der Geschäftsstelle-BÖL unter: https://www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/foerderung-von-forschungs-und-entwicklungsvorhaben/projektskizzen-und-berichte. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Projektskizze darf einen Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.7 Für die Erstellung des FDMP ist die Vorlage „FDMP-Skizzenphase“ zu verwenden. Dieses Dokument wird im Formularschrank der BLE unter „Allgemeine Vordrucke“ zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprojekten ist ein FDMP für den Verbund einzureichen.
Es werden nur Projektskizzen berücksichtigt, die gemäß der Projektskizzengliederung und unter Einhaltung der formalen Vorgaben erstellt wurden.
Das Einreichen der Projektskizzen unter Bezug auf die oben genannte Richtlinie erfolgt nur noch elektronisch über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Im Portal ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format
bis zum 23. April 2024
hochzuladen. Neben der Vorhabenbeschreibung werden allgemeine Angaben zum Projekt (Laufzeit, Förderbetrag et cetera) abgefragt, aus denen automatisiert ein Projektdatenblatt generiert wird. Dieses Projektdatenblatt und die Vorhabenbeschreibung bilden die Projektskizze und werden gemeinsam begutachtet.
Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis der Bewertung. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ann-Marleen Rieps (0228/6845-2677, Ann-Marleen.Rieps@ble.de) oder Herrn Michael Diewald (0228/6845-3178, Michael.Diewald@ble.de).
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
- 1
- Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, einen Schock durch Widerstehen, Anpassen oder Transformieren abzufangen, sodass die Funktionen des Systems langfristig weiterbestehen können. Häufig wird Resilienz mit Widerstandsfähigkeit gleichgesetzt, was allerdings allein die Robustheit des Systems beschreibt und damit nur eine der drei Strategien der Resilienz.
- 2
- Deutscher Wetterdienst (2022). Deutscher Klimaatlas (2021). (https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html). Zugegriffen am 8. März 2022
- 3
- BMEL (2020). Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Agenda Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel. (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/ma%C3%9Fnahmenprogramm-klimaanpassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
- 4
- BMEL (2021). Ackerbaustrategie 2035 – Perspektiven für einen produktiven und vielfältigen Pflanzenbau. (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/ackerbaustrategie.html)
- 5
- Milestad, R. & Darnhofer, I. (2003) Building Farm Resilience: The Prospects and Challenges of Organic Farming, Journal of Sustainable Agriculture, 22:3, 81-97, DOI: 10.1300/J064v22n03_09
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- Link zur Förderrichtlinie: https://www.bundesprogramm.de/fileadmin/2-Dokumente/Richtlinien_und_Antraege/BAnz_AT_03.11.2023_B2_FuE_Rili_OEko.pdf
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- Zuzüglich Literaturangaben. Sind im Projekt mehr als drei Verbundpartner vorgesehen, dürfen der Projektskizze zwei zusätzliche Seiten je weiterem Verbundpartner hinzugefügt werden.
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