Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 12/24/33
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ –
Demonstrationsbetriebe für die Modellregion Bayern
Interessenbekundungsverfahren
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ (Kurztitel: HumusFuerGemuese) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Bayern.
Hintergrund
Im Rahmen des Bundesprogramms Humus setzt das BMEL verschiedene Maßnahmen um, die dazu beitragen, Wissen über eine humusmehrende und humuserhaltende Landwirtschaft zu generieren und möglichst großflächig in die landwirtschaftliche Praxis zu verbreiten. In dem MuD „Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau“ soll die gute fachliche Praxis eines ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Gemüsebaus unter dem Aspekt von Boden- und Klimaschutz weiterentwickelt werden.
Das Ziel des MuD ist es, über die derzeitige gartenbauliche Praxis hinausgehende, innovative, langfristig wirkende Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau, basierend auf Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschung und Versuchen, auf Demonstrationsbetrieben umzusetzen und deren Einsatz dadurch in der gartenbaulichen Praxis zu verbreiten. Dabei sollen vielversprechende humusfördernde Verfahren und Maßnahmen vor dem Hintergrund der betrieblichen und regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Zudem werden auch die pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Effekte der Umsetzung der Maßnahmen und mögliche Synergien oder auch Zielkonflikte betrachtet.
Das Vorhaben wird vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) e. V. koordiniert sowie durch das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Thünen-Institut (TI) wissenschaftlich begleitet. In der Modellregion Bayern werden die Demonstrationsbetriebe von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) bei der Anwendung der Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt.
Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Bayern
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb am Vorhaben in der Modellregion Bayern beteiligen wollen.
Die humusfördernden Maßnahmen und Verfahren beinhalten zum Beispiel:
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Hemmung des Humusabbaus durch reduzierte Bodenbearbeitung oder permanente Fahrspuren;
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erhöhter Eintrag von organischer Substanz in den Boden durch Mulchverfahren, Optimierung der Fruchtfolgen, gezielter Anbau von Zwischenfrüchten mit tiefwurzelnden Kulturen, Einarbeitung der Ernterückstände, Streifenbewirtschaftung mit Getreide;
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Agroforstwirtschaft
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und andere.
Der Umfang der Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung mit der LWG definiert. Darin wird dem begründeten betrieblichen Datenschutz Rechnung getragen. Die LWG ist für die kontinuierliche Betreuung der Demonstrationsbetriebe verantwortlich.
Leistungen der Projektpartner für die teilnehmenden Betriebe
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Unterstützung bei der Auswahl der Schläge und der Identifikation von betriebsindividuellen sowie schlagspezifischen Maßnahmen bei Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Maßnahmenflächen und dazugehörigen Vergleichsflächen beziehungsweise Teilschlagflächen;
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Bodenprobenahme, Organisation der Analytik und Auswertung der Beprobung;
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Nutzung von Modellen, um eine standortabhängige Vorhersage des Humusgehalts bei Maßnahmenumsetzung zu ermöglichen;
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Möglichkeit der Bereitstellung des flächen- und produktspezifischen CO2-Fußabdrucks durch die wissenschaftliche Begleitung;
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Unterstützung bei der Bestandesführung und Bewertung der Kulturpflanzenbestände sowie bei der Datenerhebung und Datenbereitstellung;
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Unterstützung bei Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage, Vor-Ort-Demonstrationen);
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Angebot zur Vernetzung und zum intensiven Austausch mit den anderen Modell- und Demonstrationsbetrieben über Workshops, Seminare und Feldtage;
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Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.
Anforderungen an die Modell- und Demonstrationsbetriebe
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Neugier und Kommunikationsfreude sowie die Bereitschaft, eigene Herangehensweisen zu hinterfragen und weiterzuentwickeln;
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Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der regionalen Betreuung (LWG) und der Koordinationsstelle des Projekts (IGZ) sowie der wissenschaftlichen Begleitung vom JKI und TI;
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Bereitschaft zur kontinuierlichen Teilnahme am Projekt für sechs Jahre (bis Ende 2030), eventuell sogar Weiterführung des Projekts unter Vorbehalt der Förderung;
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Vorliegen der schlag- und produktionsspezifischen Daten über einen rückwirkenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren;
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fachlich qualifizierter Gemüsebaubetrieb oder landwirtschaftlicher Betrieb mit Gemüsebau;
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Bereitschaft zur Umsetzung gemeinsam ausgewählter Maßnahmen zum Humusaufbau;
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Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die humusfördernden Maßnahmen umgesetzt werden, sowie Vergleichsflächen beziehungsweise Teilschlagflächen;
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Unterstützung bei der Probenahme im Feld;
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Bereitstellung relevanter schlag-, produktions- und betriebsspezifischer Daten zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und deren pflanzenbaulicher und betrieblicher Effekte;
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Unterstützung und Mitarbeit bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage).
Fördermöglichkeiten
Für die am MuD HumusFuerGemuese beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:
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Erstattung vorhabenbezogener Ausgaben für Maschinenmietungen (zum Beispiel Hackgeräte);
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in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten finanziellen Mehraufwand für Betriebsmittel (zum Beispiel Saatgut), Sachmittel (zum Beispiel für Feldtage) sowie Reisekosten (zum Beispiel Projekttreffen) gewährt werden;
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in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro pro Stunde (zum Beispiel Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden.
Die genannten Kosten sind nur förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das MuD HumusFuerGemuese verwendet werden.
Interessenbekundung
Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau
Galgenfuhr 21
96050 Bamberg
Regionalprojektleitung:
Herr Andreas Schmitt
Telefon: +49 931 9801 4301
Mobil: 0174 1830 418
E-Mail: Andreas.Schmitt@lwg.bayern.de
Kontakt aufzunehmen.
Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der LWG ist
bis Montag, den 30. September 2024 |
möglich.
Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt beziehungsweise erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege et cetera) einzureichen.
Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt, wobei weiterhin berücksichtigt wird, dass die Projektbetriebe die gartenbauliche Praxis bestmöglich repräsentieren unter anderem im Hinblick auf die regionale Verteilung, Produktionsausrichtung und Betriebsgröße.
Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht. Nur fristgerecht bei den Kontaktstellen abgegebene und unterzeichnete Erklärungen nehmen am Auswahlverfahren für die MuD-Betriebe Optimierung des Humusmanagements im Freilandgemüsebau teil.
Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 335 – Kompetenzzentrum Proteine der Zukunft, Humus
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
E-Mail: Katrin.Geh@ble.de
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
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