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Bekanntmachung Nr. 13/2024 über die Untersagung eines Zusammenschlusses nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 13/​2024
über die Untersagung eines Zusammenschlusses
nach § 43 Absatz 2 Nummer 1
in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 31. Juli 2024

Das Bundeskartellamt hat durch Beschluss vom 24. Juli 2024 den folgenden Zusammenschluss nach § 40 Absatz 2 Satz 1 GWB untersagt.

Beteiligte Unternehmen:

Erwerberin: Universitätsklinikum Heidelberg A.ö.R, Heidelberg (D)
Zielgesellschaft: Universitätsklinikum Mannheim GmbH, Mannheim (D)
Weitere Beteiligte: Stadt Mannheim, Mannheim (D)
Betroffener Markt: Krankenhäuser, Kliniken, MVZ, stationäre und ambulante Krankenhausleistungen
Form der Beteiligung: Anteils- und Kontrollerwerb
Bonn, den 31. Juli 2024

B3 – 68102 – Fa – 37/​24

Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Bangard

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