Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 13/22/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Sächsischer Landwein“
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 13/22/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Sächsischer Landwein“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 13/​22/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.g.A. Sächsischer Landwein“

Vom 9. November 2022

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe (Anlage).

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen.

Bonn, den 9. November 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)1

1 Eingetragener Name:

Sächsischer Landwein

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:

PGI-DE: A1303 

1.2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe – g.g.A. 

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Schutzgemeinschaft Sachsen 

2.2 Vollständige Anschrift:

Dresdner Straße 7
01662 Meißen 

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

Anerkannte Schutzgemeinschaft 

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 03 52 1/​76 35 30
Telefax: 03 52 1/​76 35 44
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de 

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
(Schutzgemeinschaft):

Schutzgemeinschaft Sachsen

3.1 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 03 52 1/​76 35 30
Telefax: 03 52 1/​76 35 44
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de 

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als Schutzgemeinschaft ist ein berechtigtes Interesse an der Änderung der Produktspezifikation gegeben.

5 Änderungen:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

⊠ Beschreibung des Weins/​der Weinbauerzeugnisse
⊠ Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
☐ Spezifische önologische Verfahren
☐ Abgrenzung des Gebiets
☐ Hektarhöchstertrag
⊠ Keltertraubensorte
⊠ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
⊠ Kontrollbehörde
⊠ sonstiges

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weins/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Ergänzung:
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht wurde bislang im Absatz der önologischen Verfahren aufgeführt. Die Produktspezifikation wurde umstrukturiert, sodass die bisherigen Werte Teil der Weinbeschreibung geworden sind. Die Werte wurden nicht verändert.
Ergänzung:
Die organoleptischen Weinbeschreibungen wurden nach Weißwein, Roséwein (Weißherbst), Blanc de Noir, Rotwein, Rotling (Schieler) gegliedert und gemäß ihrer charakteristischen Eigenschaften beschrieben. Maßgeblich für die Beschreibung der Weine sind die unterschiedlichen Bodenformationen und das Mikroklima, was gemeinhin als „Terroir“ bezeichnet wird und in Nummer 9 (vormals 8) beschrieben wird.
b)
Zugelassene Keltertraubensorten
In Nummer 7 (fortan Nummer 8) sind bislang folgende Rebsorten angegeben:
Weißwein
Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Traminer, Roter Elbling, Auxerrois.
Rot- und Roséweinsorten
Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Carbernet Dorio, Carbernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent.
Ergänzung:
Hinzugefügt werden folgende Sorten:
Weißwein:
Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller (Muskateller), Muscaris, Roter Riesling, Sauvignac, Sauvitage, Viognier.
Rot- und Roséwein
Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah (Shiraz).
Die Rebsorten werden durch ihre Synonyme ergänzt.
Gestrichen wird folgender Satz:
„Die in Anbaueignungsprüfungen angestellten Rebsorten sind ebenfalls zu Produktion von Landwein zugelassen.“
c)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
In Nummer 10 (bislang Nummer 8) werden die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Etikettierung aufgeführt.
Ergänzung:
Sächsischer Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben hergestellt werden, die von Rebflächen des Weinbaugebiets stammen. Er darf nur aus zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Die restlichen Trauben müssen aus Deutschland stammen. – § 22 Absatz 1 Nummer 1 des Weingesetzes
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit dem in Nummer 5 genannten traditionellen Begriff zu kennzeichnen.
d)
Kontrollbehörde
Die Namen, Adressen und Aufgaben folgender in Nummer 11 benannter Behörden und Kontrollbehörden wurden aktualisiert.
Ergänzung:
Freistaat Sachsen
Name und Anschrift:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 (0) 3 51/​26 12-0
Telefax: +49 (0) 3 51/​26 12-10 99
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de
Aufgaben:
Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederanpflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Neu- und Wiederbepflanzungen von Reb­flächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.
Bundesland Brandenburg
Namen und Anschriften:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Telefon: 03 31/​86 67 63 6
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0) 33 1/​86 6-0
Telefax: +49 (0) 33 1/​86 6-51 08
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03 57 3/​87 0-44 01
Telefax: 03 57 3/​87 0-44 10
E-Mail: vet-amt@osl-online.de
Bundesland Sachsen-Anhalt
Namen und Anschriften:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebiet Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: 03 44 3/​2 80-12 2
Telefax: 03 44 3/​2 80-80
E-Mail: alff.wsf.poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/​Saale
Telefon: 03 45/​56 43 0
Telefax: 03 45/​56 43 40 3
E-Mail: poststelle@lav.ms.sachsen-anhalt.de
Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation
Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im zum Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des Landweingebiets „Sächsischer Landwein“ in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt eine stichprobenweise organoleptische Prüfung durch.
e)
Sonstiges
Redaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln oder geltendes Recht wiedergegeben haben, wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.
Die in der Produktspezifikation beschriebene Gebietsabgrenzung wird durch eine tabellarische Auflistung der enthaltenen Flurstücke ergänzt. Diese befindet sich in der Anlage. Das Verfahren zur Erstellung des Kartenmaterials zur Verbildlichung der parzellenscharfen Abgrenzung hat begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. Das Kartenmaterial wird bis zum 1. Februar 2023 nachgereicht.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.

5.3 Begründung der Veränderung

a)
Beschreibung des Weins/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die Alkoholgehalt- und Öchslewerte werden der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung entsprechend angepasst. Sie finden seit langem Anwendung und haben sich als praktikabel für die Erzeugnisse des g.g.A.-Gebiets erwiesen.
Die organoleptischen Beschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten und zum anderen, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen.
b)
Keltertraubensorten
Die bisherige Aufzählung der Rebsorten ist unvollständig. Sie wird ergänzt, da in Sachsen eine große Rebsorten-Vielfalt herrscht und sich diese Offenheit in der Produktspezifikation für Sächsischen Landwein widerspiegeln soll. Gerade die Veränderungen des Klimawandels und die verschärften Rahmenbedingungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfordern den Anbau neuer widerstandsfähiger Rebsorten.
Zudem werden alle bereits bestehenden und neu aufgenommenen Rebsorten um ihre Synonyme ergänzt.
c)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
Die Bestimmungen zur Etikettierung müssen ergänzt werden, um das geltende Recht abzubilden.
d)
Kontrollbehörde
Die bisherige Aufzählung der Behörden mit den Kontaktadressen sowie den jeweiligen Aufgaben war unvollständig und bedurfte einer Ergänzung. Es werden daher die Behörden ergänzt, die Kontrollaufgaben erfüllen.
e)
Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.
Das Gebiet der g.g.A. Sächsischer Landwein ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger, die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebiets nachvollziehen können. Hierfür sind sowohl Karten, die die flurstücksgenaue Abgrenzung abbilden, als auch Tabellen mit einer Auflistung aller betroffenen Flurstücke erforderlich.
Um dieser Anforderung zu genügen, liegt der Produktspezifikation eine tabellarische Auflistung aller betroffenen Flurstücke bei. Zur Verbildlichung der parzellenscharfen Abgrenzung wird das beschriebene Kartenmaterial erstellt und bis zum 1. Februar 2023 nachgereicht. Es wird sodann unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sein.
Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen.
Die Kategorien von Weinbauerzeugnissen waren bislang nur im Einzigen Dokument aufgeführt und werden mit diesem Antrag zusätzlich in der Produktspezifikation geführt. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Sächsischer Landwein

2 Art der geografischen Angabe3:

Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

3 EU-Registriernummer4:

PGI-DE: A1303

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen5:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weins/​der Weine:

Erzeugnis: Wein weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Die Weine erhalten durch die in Nummer 11 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene, oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rosé, Weißherbst

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Die Weine erhalten durch die in Nummer 11 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten. Möglich sind zudem leichte exotische und würzige Aromen sowie Röst- oder Holzaromen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Blanc de Noir

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Die Weine erhalten durch die in Nummer 11 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Die Blanc de Noir-Weine sind zumeist weißweinfarben, können aber auch eine schwache Rosafärbung aufweisen. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Die Weine erhalten durch die in Nummer 11 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Wein­ausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Rotling, Schieler

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Die Weine erhalten durch die in Nummer 11 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Bei Rotling-Weinen handelt es sich um eine Traubencuvée, die aus roten und weißen Trauben, auch deren Maischen, hergestellt wurde. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur. In Sachsen ist für Rotling die regionale Bezeichnung „Schieler“ zulässig.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a) Winzersekt
Landwein
Prädikatswein
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
Sekt b. A.
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b) Affentaler
Classic
Ehrentrudis
Federweisser
Hock
Liebfrau(en)milch
Riesling-Hochgewächs
Schillerwein
Weißherbst
Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weins/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

8.1 Spezifisches önologisches Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.
8.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
8.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

80hl/​ha

9 Zugelassene Keltertraubensorten:

Weißweinsorten:

Bacchus, Gelber Muskateller (Muscat Blanc, Muskat Blanc, Moscato, Muskateller), Roter Muskateller (Muskateller, Muscat), Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Gutedel, Helios, Hibernal, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau (Rivaner), Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner (Roter Riesling), Ruländer (Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Gris), Saphira, Scheurebe, Siegerrebe (Sieger), Sirius, Solaris, Weißer Burgunder (Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc), Weißer Elbling (Elbling, Kleinberger), Weißer Gutedel (Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Gutedel, Chasselas), Weißer Riesling (Riesling renano, Rheinriesling, Klingelberger, Riesling), Sauvignon Blanc (Muskat Silvaner), Chardonnay, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Roter Elbling (Elbling Rouge), Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois), Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller (Muskateller), Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, Viognier.

Rot- und Roséweinsorten:

Acolon, André, Blauer Frühburgunder (Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder, Pinot Noir Précose, Pinot Madelaine), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Pinot Nero, Pinot Noir, Samtrot, Spätburgunder), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa (Dorsa), Carbernet Dorio (Dorio), Carbernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos (Mitos), Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Regent, Saint Laurent (St. Laurent, Sankt Laurent), Schwarzriesling, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah (Shiraz).

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

10.1 Im Bundesland Sachsen

Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden und Gemarkungen:

Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829).

Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109, 01156, 01187, 01189, 01217, 01239, 01257, 01259, 01326, 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587, 01589, 01591, 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

10.2 In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden und Gemarkungen:

Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe–Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg zugerechnet.

Zur geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, die Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet6, 7

Etwa 95 % der Rebflächen des Sächsischen Landweingebiets liegen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz auf beiden Seiten der Elbe. Die Rebflächen befinden sich in den geschützten Flusstälern der Elbe und ihrer Nebenflüsse. Sie sind typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und auf den angrenzenden Flach- und Hanglagen angelegt. Bei den sonstigen, außerhalb des Elbtales gelegenen Rebflächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg handelt es sich um Rebflächen mit historischem Nachweis einer weinbaulichen Nutzung. Auf Grund der örtlichen Nähe wurde diese bei der Bildung der Weinanbaugebiete in Deutschland dem Anbaugebiet Sachsen zugeordnet. Die Rebflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.

Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flussande gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt.

Das sächsische Landweingebiet ist das nordöstlichste Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Landweine von ausschlaggebender Bedeutung und verleihen ihnen ihre besondere Typizität.

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen 9,4 °C, mit einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 bis 2010).

Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weins. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Sonstige Bedingung:

Wein 

Rechtsrahmen:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung (falls zutreffend):

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung im abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Sächsischer Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben hergestellt werden, die von Rebflächen des Weinbaugebiets stammen. Er darf nur aus zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Die restlichen Trauben müssen aus Deutschland stammen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Bundesland Sachsen

Name und Anschrift:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 (0) 3 51/​26 12-0
Telefax: +49 (0) 3 51/​26 12-10 99
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de 

Bundesland Brandenburg

Namen und Anschriften:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Telefon: 03 31/​86 67 63 6
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0) 33 1/​8 66-0
Telefax: +49 (0) 33 1/​8 66-51 08
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de

Landkreis Elbe-Elster

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg/​Elster
Telefon: 03 53 5/​46-26 81
Telefax: 03 53 5/​46-26 87
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03 57 3/​87 0-44 01
Telefax: 03 57 3/​87 0-44 10
E-Mail: vet-amt@osl-online.de 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Namen und Anschriften:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebiet Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: 03 44 3/​2 80-12 2
Telefax: 03 44 3/​2 80-80
E-Mail: alff.wsf.poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de 

Landkreis Wittenberg

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03 49 1/​4 79 0
Telefax: 03 49 1/​4 79 30 2
E-Mail: veterinaeramt@landkreis.wittenberg.de 

Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/​Saale
Telefon: 03 45/​56 43 0
Telefax: 03 45/​56 43 40 3
E-Mail: poststelle@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

„Sächsischer Landwein“
Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe

1 Geschützter Name

„Sächsischer Landwein“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein

3 Beschreibung des Weins/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen bzw. Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtzuckergehalt: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Die Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an flüchtiger Säure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an Kohlendioxid: Geltendes Recht ist anzuwenden.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte (Angaben in Vol.-% Gesamtalkohol und Grad Öchsle) in Sachsen (g.g.A. Sachsen mit Flächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt)

Wein:
Alle Rebsorten 5,9 Vol.-%/​50 °Öchsle

3.3 Organoleptisch

Die Weine erhalten durch die in Nummer 9 beschriebenen Bodenformationen und das beschriebene Mikroklima folgende charakteristische Eigenschaften:

Weißwein

Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene, oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.

Roséwein, Weißherbst

Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten. Möglich sind zudem leichte exotische und würzige Aromen sowie Röst- oder Holzaromen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Blanc de Noir

Die Blanc de Noir-Weine sind zumeist weißweinfarben, können aber auch eine schwache Rosafärbung aufweisen. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Rotwein

Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.

Rotling, Schieler

Bei Rotling-Weinen handelt es sich um eine Traubencuvée, die aus roten und weißen Trauben, auch deren Maischen, hergestellt wurde. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur. In Sachsen ist für Rotling die regionale Bezeichnung „Schieler“ zulässig.

4 Abgrenzung des Gebiets

4.1 Im Bundesland Sachsen

Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden und Gemarkungen:

Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829).

Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109, 01156, 01187, 01189, 01217, 01239, 01257, 01259, 01326, 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587, 01589, 01591, 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

4.2 In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden und Gemarkungen:

Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe–Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg zugerechnet. Zur geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, die Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse des „Sächsischen Landweins“ sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Wein­namen obligatorisch mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ zu kennzeichnen.

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
6.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 80 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weißweinsorten:

Bacchus, Gelber Muskateller (Muscat Blanc, Muskat Blanc, Moscato, Muskateller), Roter Muskateller (Muskateller, Muscat), Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau (Rivaner), Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner (Roter Riesling), Ruländer (Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Gris), Saphira, Scheurebe, Siegerrebe (Sieger), Sirius, Solaris, Weißer Burgunder (Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc), Weißer Elbling (Elbling, Kleinberger), Weißer Gutedel (Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Gutedel, Chasselas), Weißer Riesling (Riesling renano, Rheinriesling, Klingelberger, Riesling), Sauvignon Blanc (Muskat Silvaner), Chardonnay, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Roter Elbling (Elbling Rouge), Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois), Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller (Muskateller), Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, Viognier

Rot- und Roséweinsorten:

Acolon, André, Blauer Frühburgunder (Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder, Pinot Noir Précose, Pinot Madelaine), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Pinot Nero, Pinot Noir,

Samtrot, Spätburgunder), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa (Dorsa), Carbernet Dorio (Dorio), Carbernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos (Mitos), Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Regent, Saint Laurent (St. Laurent, Sankt Laurent), Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah (Shiraz)

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nummer 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Etwa 95 % der Rebflächen des Sächsischen Landweingebiets liegen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz auf beiden Seiten der Elbe. Die Rebflächen befinden sich in den geschützten Flusstälern der Elbe und ihrer Nebenflüsse. Sie sind typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und auf den angrenzenden Flach- und Hanglagen angelegt. Bei den sonstigen, außerhalb des Elbtals gelegenen Rebflächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg handelt es sich um Rebflächen mit historischem Nachweis einer weinbaulichen Nutzung. Auf Grund der örtlichen Nähe wurde diese bei der Bildung der Weinanbaugebiete in Deutschland dem Anbaugebiet Sachsen zugeordnet. Die Rebflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.

9.1.2 Geologie

Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flussande gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinberglagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt.

9.2 Natürliche Einflüsse

Das sächsische Landweingebiet ist das nordöstlichste Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Weine von ausschlaggebender Bedeutung und verleihen ihnen ihre besondere Typizität. Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen 9,4 °C mit einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 bis 2010).

9.3 Menschliche Einflüsse

Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weins. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.

9.4 Kategorien von Erzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsprodukts der Traube, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Sächsischer Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben hergestellt werden, die von Rebflächen des Weinbaugebiets stammen. Er darf nur aus zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Die restlichen Trauben müssen aus Deutschland stammen. – § 22 Absatz 1 Nummer 1 des Weingesetzes

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit dem in Nummer 5 genannten traditionellen Begriff zu kennzeichnen.

11 Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

Bundesland Sachsen

11.1 Name und Anschrift:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 (351) 2612-0
Telefax: +49 (351) 2612-1099
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de

11.1.1 Aufgaben

11.1.2 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederanpflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.1.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemeldungen

Die Weinbaubetriebe melden dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Ernte­mengen nach Rebsorte. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrags geprüft.

11.1.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation

Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch die Kontrolle der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinanbaugebiet Sachsen in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikationen koordiniert in Sachsen das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit den zuständigen Überwachungsbehörden.

Bundesland Brandenburg

11.2 Namen und Anschriften:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Telefon: 03 31/​86 67 63 6
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0) 33 1/​8 66-0
Telefax: +49 (0) 33 1/​8 66-51 08
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de

Landkreis Elbe-Elster

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg/​Elster
Telefon: 03 53 5/​46-26 81
Telefax: 03 53 5/​46-26 87
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03 57 3/​87 0-44 01
Telefax: 03 57 3/​87 0-44 10
E-Mail: vet-amt@osl-online.de 

11.2.1 Aufgaben

11.2.2 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen, Vergabe von Pflanzrechten

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein bzw. g.g.A-Wein des Landwein-/​g.g.A.-Weingebiets Sachsen verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrags geprüft.

11.2.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation

Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg führt die Fachaufsicht über die Kontrolle der Produktspezifikation durch den Landkreis durch.

Bundesland Sachsen-Anhalt

11.3 Namen und Anschriften:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebiet Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: 03 44 3/​2 80-12 2
Telefax: 03 44 3/​2 80-80
E-Mail: alff.wsf.poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

Landkreis Wittenberg

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03 49 1/​4 79 0
Telefax: 03 49 1/​4 79 30 2
E-Mail: veterinaeramt@landkreis.wittenberg.de 

Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/​Saale
Telefon: 03 45/​56 43 0
Telefax: 03 45/​56 43 40 3
E-Mail: poststelle@lav.ms.sachsen-anhalt.de

11.3.1 Aufgaben

11.3.2 Genehmigung von Neupflanzungen und Wiederbepflanzungen, Vergabe von Pflanzrechten

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.3.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsstufen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarertrags geprüft.

11.3.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation

Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im zum Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des Landweingebiets „Sächsischer Landwein“ in der Regel ohne Terminankün­digung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt eine stichprobenweise organoleptische Prüfung durch.

1
Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/​33
2
Zutreffendes bitte auswählen
3
Zutreffendes bitte auswählen
4
Siehe Fußnote 1
5
Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
6
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/​34
7
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