Bekanntmachung Nr. 13/23/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfe vom: 13.11.2023 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Published On: Donnerstag, 07.12.2023By Tags:

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 13/​23/​32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens
im Bereich Entscheidungshilfe

Vom 13. November 2023

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis* zu fördern.

1 Thema

„Versorgungsempfehlungen für Schafe“

Förderkennzeichen: 2823HS006

2 Aufgabenbeschreibung

In den letzten Jahrzenten haben sich sowohl die Lebendmassen und Körperrahmen sowie Leistungsniveaus im Hinblick auf die Fleisch-, Milch- und Wollleistung von Schafrassen erheblich verändert. Die Versorgungsempfehlungen für Schafe beschränken sich bislang auf den Energiebedarf (1996) sowie auf Schätzformeln zur Futteraufnahme (2011) und sind nicht mehr zeitgemäß.

Für in der Landschaftspflege eingesetzte Schafrassen beziehungsweise zur Nutzung von Flächen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität sind grundsätzlich Versorgungsempfehlungen auch unter dem Aspekt der Förderung der genetischen Vielfalt zu konzipieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass durch eine verbesserte Versorgung der Tiere eine Steigerung der Effizienz der Nährstoffversorgung sowie eine Verringerung umwelt-/​klimarelevanter Ausscheidungen erzielt werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt eine systematische wissenschaftliche Auswertung der bis dato gewonnenen nationalen wie auch internationalen Daten sowie eine Überprüfung und gegebenenfalls nötige Anpassung beziehungsweise Ergänzung der deutschen Versorgungsempfehlungen für Schafe dahingehend nicht vor.

Folgende Fragestellungen sind aus diesem Grund zu erörtern:

1.
Wie kann die Proteinversorgung von Mutterschafen, Böcken, wachsenden Lämmern und Zutretern mit einem entsprechenden Bewertungssystem erfolgen, um bestmöglich den Erhaltungs- und Leistungsbedarf auch unter dem Aspekt der Differenzierung in Woll-/​Haarschafrassen sowie Milch- und Fleischschafrassen abzubilden? Hierbei ist die Notwendigkeit der Berücksichtigung einzelner Aminosäuren für bestimmte Leistungen zu prüfen. Ist eine Verringerung der N-Ausscheidung in Verbindung mit einer Steigerung der N-Effizienz möglich?
2.
Welche Auswirkungen auf die Versorgungsempfehlungen ergeben sich durch die Fähigkeit der Erweiterung des Pansenvolumens bei Landschafrassen?
3.
Sind für auf Milchschafhaltung spezialisierte Betriebe gesonderte Versorgungsempfehlungen sinnvoll oder notwendig?
4.
Wie soll die Versorgung mit Mineralstoffen auch unter Berücksichtigung einer mehrmonatigen ausschließlichen Weidehaltung in intensiven und extensiven Beweidungssystemen gestaltet werden? Kann die Effizienz der Phosphorverwertung auch in extensiver Weidehaltung verbessert und die Phosphorausscheidung aus der Schafhaltung insgesamt verringert werden?
5.
Welche Bedeutung kommt der Kupfersensitivität der Schafe im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen im Besonderen für die Versorgung mit Kupfer zu? Sind Antagonisten zu Kupfer im Hinblick auf einen sekundären Kupfermangel auf intensiven und extensiven Weidestandorten gleichermaßen vorhanden? Welche Rolle spielen native Kupfergehalte in wirtschaftseigenen Futtermitteln und Handelsfuttermitteln?
6.
Wie können sichere Lebensmittel tierischen Ursprungs unter Einbeziehung von intensiven und extensiven Grünlandstandorten erzeugt werden? Wie muss das Beweidungsmanagement konzipiert werden, um negative Auswirkungen auf die tierische Gesundheit zu vermeiden (zum Beispiel Giftpflanzen, Zwischenfrüchte)? Unter welchen Bewirtschaftungsbedingungen wird eine Förderung der Humusanreicherung auf Acker- und Grünlandstandorten durch Beweidung erzielt? Welche trockenheitsresistenten Futterpflanzen können in die Schaffütterung Eingang finden, insbesondere zur Sicherstellung einer ganzjährigen Futterverfügbarkeit auch im Hinblick auf Änderungen der Futtergrundlage infolge des Klimawandels?
7.
Ist es möglich, durch nutritive Maßnahmen in der Versorgung von Schafen eine Reduktion der Emission klimarelevanter Gase in Form einer Minderung der ruminalen Methanogenese zu erreichen? Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls besonders geeignet?

Die Ergebnisse des Vorhabens sollen als Entscheidungsgrundlage für einen Beitrag der Schafhaltung für eine ressourcenschonende Verwendung begrenzter Nährstoffe in der Fütterung und für eine Minimierung umwelt-/​klimarelevanter Ausscheidungen genutzt werden. Des Weiteren soll das Vorhaben Auskunft über eine mögliche Beeinflussung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft vom Schaf in Abhängigkeit unterschiedlicher Vegetationstypen wie zum Beispiel Trocken- und Magerrasen oder Fettwiesen als Futtergrundlage geben. Ein fachlicher Austausch zwischen Projektnehmenden sowie innerhalb wissenschaftlicher Gremien und Vertretern der praktischen Schafhaltung wird vorausgesetzt. Der Wissenstransfer in die praktische Schafhaltung ist über die Publikation einer Broschüre zu den Versorgungsempfehlungen und Futtermittelbewertungssystemen vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.

Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

4 Rechtsgrundlage

Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

5.1 Forschungsdatenmanagementplan

Die Projektbeteiligten sind im Falle einer Projektförderung verpflichtet, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, das im Förderportal des Bundes im Unterverzeichnis der BLE unter „Allgemeine Vordrucke“ abrufbar ist (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=formularschrank_​foerderportal&formularschrank=ble#t6). In Ausnahmefällen kann von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

5.2 Open-Access-Veröffentlichungen

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

6 Teilnahmebedingungen

Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Antragsteller müssen einen deutschsprachigen Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es gilt deutsches Recht.

Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

7 Verfahren

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

7.1 Projektträger

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 323, Tierhaltung, Modellvorhaben Tier

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner: Frau Nicoline Ludwig, Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45 3776
Frau Sylvia Marg, Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45 3274
Telefax: +49 (0) 30/​1810 6845 3003
E-Mail: bunth@ble.de
De-Mail: bunth@ble.de-mail.de

7.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze

Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von 15 DIN-A4–Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).

Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:

a)
Deckblatt:

Bezug zur Bekanntmachung
Name und Adresse der Institution
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
b)
Zusammenfassung
c)
Ziel des Projekts
d)
Stand der Forschung
e)
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
f)
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
g)
Finanzierungsplan

Personal
Sachausgaben
Reisen
Eigenanteil
h)
Kompetenz der antragstellenden Person beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten)
i)
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“.

Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass folgende Punkte enthalten sind:

Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.

Bitte beachten Sie:

Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [zum Beispiel PC] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.

7.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Einreichen von Projektskizzen ist bis

Mittwoch, den 31. Januar 2024, 12 Uhr

möglich.

Die Projektskizze ist per E-Mail beim Projektträger über die Adresse bunth@ble.de einzureichen. Alternativ ist auch die Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 7.1 angegebene De-Mail-Adresse möglich. Eine Nachreichung der Skizze als unterschriebenes Papierdokument ist nicht erforderlich. Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist das Sendedatum der E-Mail.

Der frühestmögliche Vorhabenbeginn ist der 1. Mai 2024. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person/​Einrichtung, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Expertise hinzuzuziehen.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden eingeladen, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Bonn, den 13. November 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Filipini

*
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

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